Was umfasst ein Alkoholverbot alles?
Also bei uns gibt es schon seit über 15 Jahren ein Alkoholverbot. Bisher war eigentlichj die Meinung dazu, dass ich meine Arbeit nüchtern verrichten muss. Soll heißen, ich darf vor der Arbeit, während der Arbeit und während den Pausen keinen Alkohol zu mir nehmen. Klinkt logisch und war auch kein Problem.

Seit einem halben Jahr haben wir einen neuen Leiter im Werkschutz. Dieser legt das Alkoholverbot noch etwas genauer aus. Das Problem ist jetzt erst kurz vor Weihnachten aufgetaucht und zwar kommen da oft Vertreter und bringen "Werbegeschenke" für die einzelnen Abteilungen mit. Manchmal befindet sich auch eine Flasche Wein oder Sekt mit dabei.
Unser neuer Werkschutz hat dieses Jahr alle Vertreter mit Alkoholischen Werbegeschenke an der Pforte wieder abgewiesen, sie durften also nicht ins Werk mit den Geschenken. Mit der Begründung, dass ein Alkoholverbot herrscht.

Die Jahre zuvor gab es bei den Vertretern keine Probleme.

Deshalb die Frage: Was umfasst ein Alkoholverbot alles?

Darf der Werkschutz so handeln?

In der Hausordnung steht lediglich -> Alkoholverbot

Fallen Schnapspralinen auch unter das Verbot?

Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, dies genau zu klären?

Bitte um Antwort.

Danke

Gruß cityboy