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Generelles Alkoholverbot - gibt es Ausnahmen bei "kleinen" Feiern ?

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Trullalla
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird eine kleine Feier stattfinden in Form eine sog. Sektempfanges. Da bei uns aber generelles Alkoholverbot besteht, dürfte m.E. der Empfang nicht mit Alkohol stattfinden. Ich habe auch an entsprechender Stelle darauf aufmerksam gemacht. Was ist jetzt aber, wenn das Verbot nicht eingehalten wird? Bitte schnelle Antwort, ich wäre Euch allen sehr sehr dankbar. Velen Dank.

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Community-Antworten (1)

FJ
Franz Josef

17.05.2005 um 12:22 Uhr

Es kommt drauf an, wo das generelle Alkoholverbot festgeschrieben steht. Ist es eine Weisung des Arbeitgebers, ist es seine Sache, der BR sollte die MA über Konsequenzen (arbeitsrechtliche)eines Verstosses aufklären; ist es in einer Betriebsvereinbarung vereinbart, kann der BR auf Einhaltung der BV bestehen.

Gruß Franz Josef

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