totales Alkoholverbot
totales Alkoholverbot bei der Arbeit, obwohl eine Betriebsvereinbarung (ein Bier in der Brotzeit zulässig ) besteht .Der Chef behaart drauf und der Betriebsrat ist einstimmig dagegen. Wir leben in Bayern ! Hat die Firma oder der Betriebsrat eine rechtliche Handhabe? Ich bitte euch um Hilfe
Community-Antworten (15)
07.12.2017 um 15:09 Uhr
Die BV regelt ja wohl die Ordnung im Betrieb und sollte daher im Falle einer Kündigung nachwirken. Allerdingsverpflichtet eine Kündigung zur Aufnahme von Verhandlungen (bis hin zur Einigungsstelle). Wer dabei "gewinnt" hängt von den konkreten umständen und der Qualität der Argumente ab.
07.12.2017 um 15:16 Uhr
beide Seiten bleiben hart. Einigungstelle wird wohl Endstation sein. Daher brauche ich was in der Hand. Argumente und Paragraphen - Rechtssprechung
07.12.2017 um 15:27 Uhr
Du bist lustig. 0,0 Hintergrundinfos aber Tipps haben wollen...
Erster Ansatz wäre ja zB. Arbeitet ihr in der Gastronomie oder im Sägewerk? Oder wo sonst?
07.12.2017 um 16:15 Uhr
Es gibt nicht für alles eine passende Rechtsprechung. Manchmal ist auch gesunder Menschenverstand und Nachdenken gefordert.
Es ist eigentlich immer sinnvoll, die eigenen Argumente und die möglichen Argumente der Gegenseite gegeneinander abzuwägen. Falls Euer einziges Argument ist "Wir leben in Bayern!", dann wird die Luft wohl dünn.
07.12.2017 um 17:00 Uhr
,,Wir leben in Bayern!", könnte ausreichen für eine bayrische Einigungsstelle! :-)
07.12.2017 um 17:01 Uhr
Manche chinesischen Touristen glauben, dass in Bayern aus den Wasserhähnen Bier fließt (sagte mal ein Reiseleiter). In der E-Stelle gibt es eigentlich keine Gewinner oder Verlierer, sondern ein Kompromiss. Wo der liegt ist eine Frage überzeugender Argumentstionsketten. Und da denke ich, dass es schwer wird pro Alkohol zu reden.
07.12.2017 um 20:49 Uhr
gem Fitting (§ 87 BetrVG Rn 71) ist ein Alkoholverbot mitbestimmungspflichtig. Im Fitting angeführte Urteile: Bundesarbeitsgericht Urt. v. 23.09.1986, Az.: 1 AZR 83/85 LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 TaBV 23/07
07.12.2017 um 20:56 Uhr
Ich würde mir mal die Argumente sichten: Was wollen die Mitarbeiter? Sie wollen eine gemütliche Brotzeit mit Bier haben. Ein Verbot wäre für manche ein Verlust von Lebensqualität. Was will der Chef?
- Ordentliche Arbeit. Wäre die Frage, ob es in der Vergangenheit mal Qualitätsprobleme gab wegen dem Mittagsbier.
- Keine Unfälle. Sobald Ihr irgendeine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübt, wird der Chef sich sicher durchsetzen können und dürfte gleich eine ganze Latte an Vorschriften präsentieren können, die ihm gar keine andere Wahl lassen.
- Zufriedene Mitarbeiter. Da habt Ihr dann wieder ein Argument.
07.12.2017 um 21:10 Uhr
wenigsten einer versucht Hilfestellung zu geben. Als Betriebsrat sollte man gerne zur Verfügung stehen oder still sein. Dumme Antworten mit vermeidlich hoher Intelligenz , befriedigen nur eine Seite- meine ist es nicht.
07.12.2017 um 21:14 Uhr
danke alter Mann , So schaut Hilfsbereitschaft aus ☺☺ ebenso Danke an die, die ein wirkliches Niveau haben und hinter der Belegschaft stehen.
07.12.2017 um 23:47 Uhr
Na strama 0815 für deine Befriedigung sind wir ja nicht zuständig! Ihr habt eine BV zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz und wenn der AG davon abrücken will dann muss er diese kündigen und mit Euch verhandeln ist er dazu nicht bereit dann solltet ihr wissen was zu tun ist wenn der AG sich nicht an Betriebsvereinbarungen hält. Die Argumente vom alten Mann sind im Prinzip ja okay aber im Moment braucht ihr noch keine da eine BV existiert.
08.12.2017 um 10:34 Uhr
"wenigsten einer versucht Hilfestellung zu geben."
Also ich sehe mehrere Personen, die das versuchen.
"vermeidlich"
Ich nehme mal an, das sollte vermeintlich heißen, oder ?
Ansonsten wäre zu sagen ... BR zu sein heißt nicht, die Wünsche der AN um jeden Preis durchzusetzen. Sondern man sollte als BR auch in der Lage sein, die emotionale Komponente einer Sache zu hinterfragen und die Situation dann ggf. neu bewerten.
08.12.2017 um 11:29 Uhr
Ich war ja schon immer für eine (mindestens) Zweiteilung des Forums. Eine separate Abteilung wären dann die "Wunschantwort-Fragen". In dieser Kategorie hättest Du dann viel schneller die gewünschte Auskunft bekommen.
Ansonsten finde ich Deinen Beiträge von 20:10 und 20:14 ziemlich frech! Du gibst null Informationen (obwohl vermutlich selbst ein Grundschüler erkennen würde, dass es einen Unterschied macht, ob Ihr z.B. Schauschläfer bei Möbel Meyer in Würselen seid, oder Uranstabeinfädler im AKW Großklotzenheim). Auch willst Du Dir keine eigenen Gedanken darüber machen, welche möglicherweise gute Argumente es für Euren Standpunkt gibt.
Möglicherweise liegt der Schlüssel für Dein Verhalten in dem Satz "Wir leben in Bayern !".
08.12.2017 um 14:39 Uhr
Sehr schöner und vollständiger ARtikel http://www.manager-magazin.de/lifestyle/gesundheit/a-214895-5.html Gruss von den betriebsratten
29.08.2018 um 20:42 Uhr
@Pjöööng: danke für deine Beiträge, besonders den letzten ;-)
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