Erstellt am 07.12.2017 um 14:09 Uhr von Pjöööng
Die BV regelt ja wohl die Ordnung im Betrieb und sollte daher im Falle einer Kündigung nachwirken. Allerdingsverpflichtet eine Kündigung zur Aufnahme von Verhandlungen (bis hin zur Einigungsstelle). Wer dabei "gewinnt" hängt von den konkreten umständen und der Qualität der Argumente ab.
Erstellt am 07.12.2017 um 14:16 Uhr von strama0815
beide Seiten bleiben hart. Einigungstelle wird wohl Endstation sein. Daher brauche ich was in der Hand. Argumente und Paragraphen - Rechtssprechung
Erstellt am 07.12.2017 um 14:27 Uhr von Pickel
Du bist lustig. 0,0 Hintergrundinfos aber Tipps haben wollen...
Erster Ansatz wäre ja zB. Arbeitet ihr in der Gastronomie oder im Sägewerk? Oder wo sonst?
Erstellt am 07.12.2017 um 15:15 Uhr von Pjöööng
Es gibt nicht für alles eine passende Rechtsprechung. Manchmal ist auch gesunder Menschenverstand und Nachdenken gefordert.
Es ist eigentlich immer sinnvoll, die eigenen Argumente und die möglichen Argumente der Gegenseite gegeneinander abzuwägen. Falls Euer einziges Argument ist "Wir leben in Bayern!", dann wird die Luft wohl dünn.
Erstellt am 07.12.2017 um 16:00 Uhr von moreno
,,Wir leben in Bayern!", könnte ausreichen für eine bayrische Einigungsstelle! :-)
Erstellt am 07.12.2017 um 16:01 Uhr von kratzbürste
Manche chinesischen Touristen glauben, dass in Bayern aus den Wasserhähnen Bier fließt (sagte mal ein Reiseleiter).
In der E-Stelle gibt es eigentlich keine Gewinner oder Verlierer, sondern ein Kompromiss. Wo der liegt ist eine Frage überzeugender Argumentstionsketten. Und da denke ich, dass es schwer wird pro Alkohol zu reden.
Erstellt am 07.12.2017 um 19:49 Uhr von basilica
gem Fitting (§ 87 BetrVG Rn 71) ist ein Alkoholverbot mitbestimmungspflichtig. Im Fitting angeführte Urteile:
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 23.09.1986, Az.: 1 AZR 83/85
LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 TaBV 23/07
Erstellt am 07.12.2017 um 19:56 Uhr von alter Mann
Ich würde mir mal die Argumente sichten:
Was wollen die Mitarbeiter? Sie wollen eine gemütliche Brotzeit mit Bier haben. Ein Verbot wäre für manche ein Verlust von Lebensqualität.
Was will der Chef?
1. Ordentliche Arbeit. Wäre die Frage, ob es in der Vergangenheit mal Qualitätsprobleme gab wegen dem Mittagsbier.
2. Keine Unfälle. Sobald Ihr irgendeine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübt, wird der Chef sich sicher durchsetzen können und dürfte gleich eine ganze Latte an Vorschriften präsentieren können, die ihm gar keine andere Wahl lassen.
3. Zufriedene Mitarbeiter. Da habt Ihr dann wieder ein Argument.
Erstellt am 07.12.2017 um 20:10 Uhr von strama0815
wenigsten einer versucht Hilfestellung zu geben. Als Betriebsrat sollte man gerne zur Verfügung stehen oder still sein. Dumme Antworten mit vermeidlich hoher Intelligenz , befriedigen nur eine Seite- meine ist es nicht.
Erstellt am 07.12.2017 um 20:14 Uhr von strama0815
danke alter Mann , So schaut Hilfsbereitschaft aus ☺☺ ebenso Danke an die, die ein wirkliches Niveau haben und hinter der Belegschaft stehen.
Erstellt am 07.12.2017 um 22:47 Uhr von Moreno
Na strama 0815 für deine Befriedigung sind wir ja nicht zuständig! Ihr habt eine BV zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz und wenn der AG davon abrücken will dann muss er diese kündigen und mit Euch verhandeln ist er dazu nicht bereit dann solltet ihr wissen was zu tun ist wenn der AG sich nicht an Betriebsvereinbarungen hält. Die Argumente vom alten Mann sind im Prinzip ja okay aber im Moment braucht ihr noch keine da eine BV existiert.
Erstellt am 08.12.2017 um 09:34 Uhr von celestro
"wenigsten einer versucht Hilfestellung zu geben."
Also ich sehe mehrere Personen, die das versuchen.
"vermeidlich"
Ich nehme mal an, das sollte vermeintlich heißen, oder ?
Ansonsten wäre zu sagen ... BR zu sein heißt nicht, die Wünsche der AN um jeden Preis durchzusetzen. Sondern man sollte als BR auch in der Lage sein, die emotionale Komponente einer Sache zu hinterfragen und die Situation dann ggf. neu bewerten.
Erstellt am 08.12.2017 um 10:29 Uhr von Pjöööng
Ich war ja schon immer für eine (mindestens) Zweiteilung des Forums. Eine separate Abteilung wären dann die "Wunschantwort-Fragen". In dieser Kategorie hättest Du dann viel schneller die gewünschte Auskunft bekommen.
Ansonsten finde ich Deinen Beiträge von 20:10 und 20:14 ziemlich frech! Du gibst null Informationen (obwohl vermutlich selbst ein Grundschüler erkennen würde, dass es einen Unterschied macht, ob Ihr z.B. Schauschläfer bei Möbel Meyer in Würselen seid, oder Uranstabeinfädler im AKW Großklotzenheim). Auch willst Du Dir keine eigenen Gedanken darüber machen, welche möglicherweise gute Argumente es für Euren Standpunkt gibt.
Möglicherweise liegt der Schlüssel für Dein Verhalten in dem Satz "Wir leben in Bayern !".
Erstellt am 08.12.2017 um 13:39 Uhr von betriebsratten
Sehr schöner und vollständiger ARtikel
http://www.manager-magazin.de/lifestyle/gesundheit/a-214895-5.html
Gruss von den betriebsratten
Erstellt am 29.08.2018 um 18:42 Uhr von DonkeyKong
@Pjöööng: danke für deine Beiträge, besonders den letzten ;-)