Erstellt am 04.09.2007 um 21:56 Uhr von paula
Der Ansprechpartner des BR sollte immer der AG also im Regelfall die GL sein. Anders würde ich das sehen, wenn der AG explizit einen Ansprechpartner für den BR benannt hat. Dann kann man sicher so abgestuft vorgehen wie Ihr das hier vor habt
Erstellt am 04.09.2007 um 23:05 Uhr von DonJohnson
wieder einmal hat paula recht (die ist echt gut)! also der ag oder die gl hat eine fürsorgepflicht gegenüber dem an. hält sie sich nicht dran kommt der br dran, der sie darauf aufmerksam machen muß. verstöße gegen gesetze kommen nie gut von daher, gerade bei dem ArbZG ist vorsicht geboten. davon ab, kann es sich dann nur um überstunden handeln, die der br genehmigen muß. eigentlcih solltet ihr das also mitbestimmen.
Erstellt am 05.09.2007 um 16:05 Uhr von uhu
BR sollte mal feststellen, ob diese Verstöße "Versehen" oder "Methode" des AG sind. Nicht auf die lange Bank schieben. Vorschlag : Info an Betriebsleiter was ihr festgestellt habe und umgehende Abhilfe fordern. Falls das nicht fruchtet: Beschluss fassen, die GL schriftlich abmahnen wg. Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Das hilft dann meistens. Wenn garnichts mehr geht, kann man auch das zuständige Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik informieren. Da kommt dann jemand amtliches ins Haus und gibt dem AG entsprechende amtliche Auflagen. Sollte aber letzte Wahl der Mittel bleiben.