Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz - wie vorgehen?
wenn man verstöße gegen das arbeitszeitgesetz feststellt ( durch schicjhtwechsel öfters ruhepausen von 7 , höchstens 8 std anstatt die erforderlichen 11 std, man. nur 6 std) : kann ich mich zunächst an den betriebsleiter wenden ? sind ca. 250 ma. und dann bei erneuten verstößen an die gl ? oder gleich an die gl ? i
ist hierfür ein beschluß notwendig wenn ich mich an einer der beiden personen wende ?
Community-Antworten (3)
04.09.2007 um 23:56 Uhr
Der Ansprechpartner des BR sollte immer der AG also im Regelfall die GL sein. Anders würde ich das sehen, wenn der AG explizit einen Ansprechpartner für den BR benannt hat. Dann kann man sicher so abgestuft vorgehen wie Ihr das hier vor habt
05.09.2007 um 01:05 Uhr
wieder einmal hat paula recht (die ist echt gut)! also der ag oder die gl hat eine fürsorgepflicht gegenüber dem an. hält sie sich nicht dran kommt der br dran, der sie darauf aufmerksam machen muß. verstöße gegen gesetze kommen nie gut von daher, gerade bei dem ArbZG ist vorsicht geboten. davon ab, kann es sich dann nur um überstunden handeln, die der br genehmigen muß. eigentlcih solltet ihr das also mitbestimmen.
05.09.2007 um 18:05 Uhr
BR sollte mal feststellen, ob diese Verstöße "Versehen" oder "Methode" des AG sind. Nicht auf die lange Bank schieben. Vorschlag : Info an Betriebsleiter was ihr festgestellt habe und umgehende Abhilfe fordern. Falls das nicht fruchtet: Beschluss fassen, die GL schriftlich abmahnen wg. Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Das hilft dann meistens. Wenn garnichts mehr geht, kann man auch das zuständige Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik informieren. Da kommt dann jemand amtliches ins Haus und gibt dem AG entsprechende amtliche Auflagen. Sollte aber letzte Wahl der Mittel bleiben.
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