wenn man verstöße gegen das arbeitszeitgesetz feststellt ( durch schicjhtwechsel öfters ruhepausen von 7 , höchstens 8 std anstatt die erforderlichen 11 std, man. nur 6 std) :
kann ich mich zunächst an den betriebsleiter wenden ? sind ca. 250 ma. und dann bei erneuten verstößen an die gl ?
oder gleich an die gl ? i

ist hierfür ein beschluß notwendig wenn ich mich an einer der beiden personen wende ?