Erstellt am 12.11.2019 um 13:42 Uhr von xyz68
Um warum greift die Personalabteilung bei Verstößen gegen BV und Arbeitszeitgesetz nicht gleich selbst ein?
Natürlich soll und muss der Betriebsrat auf die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen und Gesetze achten. Die Personalabteilung allerdings auch.
Hast Du denn deine Kollegen im Betriebsrat mal gefragt, warum der BR nicht reagiert?
Erstellt am 12.11.2019 um 13:51 Uhr von rtjum
wie soll der BR denn bei Verstößen gegen Gesetze reagieren? Wenn die Personalabteilung das schon weiß, dann kann der BR doch höchstens mal die PA fragen warum denn nichts passiert und z.B. mit Meldung an die Behörden drohen oder bei Verstößen gegen eine BV ein Beschlußverfahren einleiten und das dann auch durchziehen. Der BR erstellt keine Abmahnungen etc.
Erstellt am 12.11.2019 um 13:51 Uhr von celestro
Dir ist aber schon klar, das hier alles vertauscht ist, oder? Der BR sollte überwachen und die PA informieren. Die müsste dann handeln. Aber doch nicht umgekehrt ....
P.S. Wer macht denn die Dienstpläne, dass das mit den Verstößen nicht schon vorher auffällt / die erst gar nicht in Kraft treten?
Erstellt am 12.11.2019 um 13:51 Uhr von Kjarrigan
§ 77 BetrVG: (1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
Der BR könnte dann also die Hinweise der PA an den AG weitergeben und die Einhaltung fordern und / oder erzwingen.
Da dürfte die Pa aber ja selber - mehr Macht - haben, um den Dienstplanersteller mal auf gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen aufmerksam zu machen.
Erstellt am 12.11.2019 um 13:53 Uhr von celestro
@Kjarrigan
Welchen Bezug zum Thema siehst Du in § 77 BetrVG: (1)?
Erstellt am 12.11.2019 um 14:53 Uhr von Kjarrigan
@ Celestro
Für die Durchsetzung von BV ist der AG veranwortlich steht in § 77 (1)
Die PA ist nicht - zwangsläufig - der AG
Zitat des Thread Erstellers: die Personalabteilung (PA) informiert den BR sehr oft über Verstöße gegen die BV.
DEr BR kann die BV aber gar nicht durchsetzen, (zumindest nicht in der From, das der BR zum Dienstplanersteller geht und ihn aufforderd bzw anweist - endlich seine Arbeit vernünftig zu machen - da - und auch das steht in § 77 (1) - der BR keine Anweisungen (zumindest nicht ohne Einwilligung des AG) erteilen darf.
Und das - lieber Celestro - sind ganz kleine - aber feine Unterschiede.
Der BR ist nicht Detektiv, Polizei, Richter und / oder Vollstreckungsbevollmachtigter.
Erstellt am 12.11.2019 um 14:58 Uhr von celestro
"Der BR ist nicht Detektiv"
Der BR ist Überwacher ... und damit mMn durchaus "Detektiv".
Erstellt am 12.11.2019 um 15:12 Uhr von Kjarrigan
Na dann viel Spass. - https://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv