W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat wird auf Verstöße hingewiesen und handelt nicht

S
sheri
Nov 2019 bearbeitet

hallo zusammen,

ich bin neu als Ersatz-Mitglied nachgerückt und habe folgende Frage: die Personalabteilung (PA) informiert den BR sehr oft über Verstöße gegen die BV und Arbeitszeitgesetz, z.B. bei der Überprüfung der Dienstpläne, Ruhezeiten, etc. Diese sind auch meistens berechtigt. Auch weist die PA auf Ungleichheit hin, bei der Gewährung von Zuschlägen, da Abteilungsbezogen. Meine Kollegen im BR reagieren hierauf jedoch nicht, was nicht richtig ist. Was kann ich hier tun?

42708

Community-Antworten (8)

X
XYZ68

12.11.2019 um 14:42 Uhr

Um warum greift die Personalabteilung bei Verstößen gegen BV und Arbeitszeitgesetz nicht gleich selbst ein? Natürlich soll und muss der Betriebsrat auf die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen und Gesetze achten. Die Personalabteilung allerdings auch. Hast Du denn deine Kollegen im Betriebsrat mal gefragt, warum der BR nicht reagiert?

R
rtjum

12.11.2019 um 14:51 Uhr

wie soll der BR denn bei Verstößen gegen Gesetze reagieren? Wenn die Personalabteilung das schon weiß, dann kann der BR doch höchstens mal die PA fragen warum denn nichts passiert und z.B. mit Meldung an die Behörden drohen oder bei Verstößen gegen eine BV ein Beschlußverfahren einleiten und das dann auch durchziehen. Der BR erstellt keine Abmahnungen etc.

C
celestro

12.11.2019 um 14:51 Uhr

Dir ist aber schon klar, das hier alles vertauscht ist, oder? Der BR sollte überwachen und die PA informieren. Die müsste dann handeln. Aber doch nicht umgekehrt ....

P.S. Wer macht denn die Dienstpläne, dass das mit den Verstößen nicht schon vorher auffällt / die erst gar nicht in Kraft treten?

K
Kjarrigan

12.11.2019 um 14:51 Uhr

§ 77 BetrVG: (1) Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, auch soweit sie auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen, führt der Arbeitgeber durch, es sei denn, dass im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

Der BR könnte dann also die Hinweise der PA an den AG weitergeben und die Einhaltung fordern und / oder erzwingen. Da dürfte die Pa aber ja selber - mehr Macht - haben, um den Dienstplanersteller mal auf gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen aufmerksam zu machen.

C
celestro

12.11.2019 um 14:53 Uhr

@Kjarrigan

Welchen Bezug zum Thema siehst Du in § 77 BetrVG: (1)?

K
Kjarrigan

12.11.2019 um 15:53 Uhr

@ Celestro

Für die Durchsetzung von BV ist der AG veranwortlich steht in § 77 (1) Die PA ist nicht - zwangsläufig - der AG

Zitat des Thread Erstellers: die Personalabteilung (PA) informiert den BR sehr oft über Verstöße gegen die BV.

DEr BR kann die BV aber gar nicht durchsetzen, (zumindest nicht in der From, das der BR zum Dienstplanersteller geht und ihn aufforderd bzw anweist - endlich seine Arbeit vernünftig zu machen - da - und auch das steht in § 77 (1) - der BR keine Anweisungen (zumindest nicht ohne Einwilligung des AG) erteilen darf.

Und das - lieber Celestro - sind ganz kleine - aber feine Unterschiede.

Der BR ist nicht Detektiv, Polizei, Richter und / oder Vollstreckungsbevollmachtigter.

C
celestro

12.11.2019 um 15:58 Uhr

"Der BR ist nicht Detektiv"

Der BR ist Überwacher ... und damit mMn durchaus "Detektiv".

K
Kjarrigan

12.11.2019 um 16:12 Uhr

Ihre Antwort