Ich bitte um Hilfe - wieviele Überstunden kann der Chef anordnen?
Hallo,ich bin Betriebsrat bei einem Pflegedienst. ich habe gleich 2 Fragen : 1: wieviele Überstunden kann der Chef anordnen, es sind Kollegen mit bis zu 860Std. dabei, diese Kollegen haben einen Hausvertrag keinen TVÖD mehr,was tun
2:eine Mitarbeiterin war vom 15.05.06 bis dato AU ist momentan im Hamburger Modell. Der Chef sagt das Ihr Urlaub aus 2006 verfallen ist. wie ist die Rechtslage?
Community-Antworten (6)
03.09.2007 um 19:52 Uhr
@Forsimaus
- Eine BV würde Wunder bewirken und in Eurem Falle sehr sinnig sein. Bei 860 Stunden frage ich mich auch, ob das ArbZG eingehalten wird.
- Der AG hat recht: Urlaub ist verfallen!
03.09.2007 um 20:07 Uhr
ich muß hier Kölner absolut Recht geben! Das ArbZG sagt sogar, dass Überstunden in erholsamer Zeit genommen werden müssen - da gibt es sogar Fristen für, die eingehalten werden müssen. Also meine Empfehlung: ArbZG studieren, Brief an die GL und eine BV diesbezüglich vorschlagen wenn nötig durch Ablehnung von Überstunden erzwingen.
03.09.2007 um 23:00 Uhr
Forsimaus, wenn bei Kollegen bis zu 860 Std aufgelaufen sind, frage ich mich, wie ist das in einem Betrieb in dem es einen BR gibt möglich. Hier hat der BR es versäumt sein Mitbestimmungsrecht zum Schutze der Kollegen wahrzunehmen. Das sollte der BR umgehend nachholen und diesen Misstand einhallt gebieten.
Wenn in dem Hausvertrag zum Urlaub nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ist der Urlaub aus 2006 tatsächlich verfallen.
03.09.2007 um 23:02 Uhr
@Der alte Heini "Wenn in dem Hausvertrag zum Urlaub nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ist der Urlaub aus 2006 tatsächlich verfallen." Was ist denn ein "Hausvertrag zum Urlaub"? Wirkt ein solcher Vertrag dispositiv zu den Regelungen des BUrlG?
Aber ich danke Dir für die Bestätigung meiner Einschätzung!
04.09.2007 um 22:55 Uhr
Kölner, wenn der AG seine AN besser stellen möchte und es erlaubt, das noch offener Urlaub auch nach den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden, dann ist es so und dem steht das BUrlG nicht entgegen.
Und wie er das Ding nennen mit dem er seine betrieblichen Regelungen bekannt gibt ist seine Sache, solange er nicht an eine TV gebunden ist oder der BR mit dem AG entsprechende Regelungen vereinbart hat.
Karnevalskasper bleibt eben Karnevalskasper.
08.09.2007 um 00:10 Uhr
Hallo, Danke erstmal für die Antworten. Die Ü-Std der Kolleginnen und Kollegen sind entstanden als ich 15 Monate krank war. Hat jemand eventuell eine Muster BV für Mobbing am Arbeitsplatz und Überstd, das würde mir schon mal weiter helfen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Protokoll - Beschlussfassung - was muss alles im Protokoll festgehalten sein?
ÄlterHallo, wenn in der BR-Sitzung z.B. Personalanträge beschlossen werden, muss doch im Protokoll stehen, wieviele Teilnehmer dabei waren, wieviele von denen Stimmberechtigt sind, wieviele für JA wievi
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf