Erstellt am 02.09.2007 um 12:38 Uhr von holald
nb7afo4
das kommt mir alles sehr bekannt vor .
mfg. Harald
Erstellt am 02.09.2007 um 12:39 Uhr von Catweazle
@nb7afo4,
wie ist der BR aufgelöst worden? Durch Rücktritt? Dann bleibt er bis zur Neuwahl im Amt. Durch Urteil vom Arbeitsgericht. Dann habt ihr Moment keinen BR. Als Kandidat für die BR-Wahl kann er dich erst einmal nicht kündigen. Ein paar Infos brauchen wir schon.
Erstellt am 02.09.2007 um 13:04 Uhr von nb7afo4
der Betriebsrat ist durch Rücktritt aufgelöst worden das ganze ist von der Leitung organisiert worden der Chef möchte bestimmte Leute in Betriebsrat haben, natürlich mich nicht, er hat nur ein Ziel mich persönlich zu ruinieren, besonderes finanziell, er hat in meine Abwesenheit Tatsachen verschaffen und das ganze mit einem Telefonat mitgeteilt , der Chef hat sämtliche verstoße gegen das gesetzt immer und wieder getan und ist der Meinung keine kann ihm was tun der ehemalige Betriebsrat hat ihm sowieso in der Tasche
Erstellt am 02.09.2007 um 13:08 Uhr von nb7afo4
frage an Harald, wenn alles für Sie sehr bekannt vorkommt na worauf warten Sie schreiben Sie doch was dazu
Erstellt am 02.09.2007 um 13:32 Uhr von araldh
nb7afo4
das werde gerne mal machen, hätten sie unterumständen eine Poist Anschrift ? Da ich hier nichts schreiben werde was von den AG agenten misstbraucht werden könnte !
LHG Harald
Erstellt am 02.09.2007 um 13:42 Uhr von amazing
Wenn hier alle BR's so denken würden - gäbe es dieses Forum nicht.
Leicht paranoid ist Dein letztes Posting schon irgendwie...
Erstellt am 02.09.2007 um 13:52 Uhr von nb7afo4
Leute ich brauche juristische Hilfe was darf der Chef und was nicht ohne Betriebsrat und ohne meine Zustimmung, er hat in der Zeitraum wo ich krank war - 1 Woche- mein Arbeit anderes organisiert und eine Tatsache verschaffen also mein Arbeit wird ab sofort anderes gemacht ich habe keine Job mehr ich muß was anderes machen
Erstellt am 02.09.2007 um 13:59 Uhr von araldh
nb7afo4
ja also genau dafür habe ich ja schon mal was geschrieben aber ohne Postadresse da ist dann auch mein Latein am ende .ich sende ihnen mal mein Telefon zu, wegen einem gespräch.
danke Harald
Erstellt am 02.09.2007 um 14:09 Uhr von pirat
nb7afo4,
muß jetzt leider weg, sonst würde ich gerne noch ein paar Details lesen!
.......betriebliche Interessenregulation ....würden mich schon interessieren.
.......juristische Hilfe ....vielleicht die GEW oder ein RA?
Erstellt am 02.09.2007 um 14:12 Uhr von nb7afo4
wie jetzt in Forum persönliche Daten zu tauchen??
sagen Sie mir doch wie?
Erstellt am 02.09.2007 um 14:12 Uhr von amazing
nb7afo
schau Dir mal ArbZG § 6 Abs. 4 b an:
(4) 1Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. 2Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. 3Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
Ich würde hier hier auch § 87 Abs 1 nr 2 ansehen - obwohl es in Deinem Fall um Individual- und nicht um Kollektivrecht handelt.
Laut § 99 handelt sich hier leider nicht um eine Versetzung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, befindet sich euer BR zwar in der Auflösung - scheint aber noch handlungsfähig zu sein, bis der nächste BR gewählt ist.
Spreche direkt am Montag früh darauf an - er sollte/muss bis spätestens Deinem angeordneten Schichtbeginn die Sache mit dem AG klären.
Erstellt am 02.09.2007 um 14:27 Uhr von araldh
nb7afo4
ich werde Kontak aufnehmen ich überlege sogar ob ich sie nicht anrufen sollte , da ich ja gar nichts über sie inerfahrung bringen konnte. Und sie müssen es mir nach sehen ich bin vorsichtig geworden , wegen den BR Agenten der AG e.v °!
Erstellt am 02.09.2007 um 14:29 Uhr von amazing
Harald - such Dir hilfe!
Der einizige der hier auf Undercover macht bist DU, falls es noch nicht aufgefallen sein sollte.
Erstellt am 02.09.2007 um 14:29 Uhr von nb7afo4
unsere Betriebsrat ist so gut wie nichts es war so und ist immer noch, wenn ich Jahren lang Nacht gearbeitet habe kann mir jedoch der Arbeitgeber keine andere außergewöhnliche schichten mehr anbieten, wenn ich mich für eine Schicht entscheiden denn die normale Frühschicht, ich werde allerdings um die 800 € netto monatlich an Verlust haben, da ich in meine aktuelle Job immer sonntags arbeite um die Ware für Montag fertig zu machen, das Arbeit am Sonntag ist unvermeidlich der Chef wird mir diese Tag weg nehmen und jemand anderes geben ob wohl nicht dafür geeignet ist er hat ein Ziel mich finanziell fertig zu machen, die frage ist kann er das ganze einfach so durchziehen muß ich das annehmen oder kann ich ablehnen, es gibt von ihm nicht schriftliches muß er das zu erst machen bevor er seine Entscheidungen trifft oder nicht? außerdem jeder andere Arbeitszeit kommt bei mir zur zeit nicht in frage da ich um sämtliche Familieire pflichten gebunden bin
Erstellt am 02.09.2007 um 14:34 Uhr von araldh
Liebe Frau amazing
ich habe da mal was zusammen gefasst,damit sie meine besonderheiten besser verstehen . lassen sie sich nicht verwirren ich bin der gute die anderen sind die vom AG gekauften !
- Zwei-, Drei-, Vier-Schichtbetrieb
- Flexible Schichtmodelle
- Permanente Schichten, Wechselschichtmodelle
- Vor- und Nachteile der einzelnen Schichtsysteme
Gesundheitliche und andere Belastungen bei Schichtarbeit
- Tagesrhythmus, Schlafzeiten
- Beziehung zu Familie und Freunden
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Psychische Belastungen
- Altersgrenze für Schichtarbeit ?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Schichtarbeit
- Bei Einführung von Schichtarbeit
- Bei Wechsel der Schichten, Änderung des Schichtmodells
- Einhalten von Pausen und Ruhezeiten
- Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Schichten
- Vorschlagsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten für Schicht-Arbeitsplätze
Rechtliche Regelungen zu Schicht-Arbeitszeiten
- Arbeitszeitgesetze, Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung
- Zusatzurlaub bei Schichtarbeit
- Berechnung von Schicht-Arbeitszeit bei Arbeitsunfähigkeit
- Schichtarbeitszeit nach dem TVöD
Mitbestimmung des BR bei Entlohnung von Schichtarbeit
- Schichtzulagen, Teilzeitkräfte, Azubis
- Nachtschicht- und Feiertagszuschläge bei Schichtarbeit
- Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden
- Widerruf und Anrechnung von Schichtzulagen
- Überstunden bei Schichtarbeit
Schichtarbeit und BR-Tätigkeit
- BR-Sitzung während Schichtdienst/Freischicht
- Nachtschichtzulage
- Anrechnung der Arbeitszeit
Erstellt am 02.09.2007 um 14:43 Uhr von amazing
Harald, entscheide Dich doch bitte mal für einen Nick...
Nichts anderes hatte ich mit Antwort 11 gemeint.
Trotzdem mus nb7afo 4 dem BR auf die Füsse treten und dieser muss umgehend morgen früh tätig werden.
Also nicht ausschlafen, Wecker früh stellen und ran an die Sache...
Was soll/kann er denn sonst machen?
Erstellt am 02.09.2007 um 14:49 Uhr von aralds
Liebes Amazing
ich muss immer meinen Nick wechseln,damit die Agenten mich nicht "Peilen" können ! Das hat was mit Computertechnik zu tun . Mir hat schon mal jemannd hier aus dem Forum gezeigt wie leicht das Internet zu durchschauen ist ! Aben sie eine Webcam ? Die könnte verngestert werden ! Und ohne das sie es wollen sind sie im Internet mit was sie gesicht nennen ! schlimmer noch es könnte sie sogar unter der dusche erwischen !
Erstellt am 02.09.2007 um 15:01 Uhr von nb7afo4
Danke Amazing, ist das nicht in der Regel so das der AG verpflichtet den BR mitzuteilen bei solche Angelegenheiten, das heißt wenn er das alleine entscheidet hat er doch gegen das gesetzt verstoßen, der BR in meine Firma ist nicht anderes als eine Marionette die werden alles zustimmen was der Chef sagt, gibst eine Frist z.b bis der neue Betriebsrat gewählt wird, kann ich z.b morgen mein Chef mitteilen das ich werde weder meine Arbeit noch mein zeit ändern ohne eine schriftliche Erklärung wonach ich die rechtslage überprüfen kann, also ich gehe einfach morgen in meine gewohnte zeit arbeiten, was kann er denn machen?
Erstellt am 02.09.2007 um 15:01 Uhr von Der alte Heini
au, au, aralds,
ich glaube hier muss mal ein Facharzt ran!!
Erstellt am 02.09.2007 um 15:03 Uhr von Mona-Lisa
@aralds,
und dann willst Du Kontakt mit Forumsteilnehmern aufnehmen???
Mit deinem Verfolgungswahn würde ich da aber vorsichtig sein, wer weiss, ob dein Telefon nicht von den Agenten abgehört wird...
Harald, jetzt übertreibst du aber ganz gewaltig!
Erstellt am 02.09.2007 um 15:08 Uhr von amazing
nb7afo4
ich würde damit sehr vorsichtig sein, mich über die Anweisungen des AG hinwegzusetzen. Damit gibst Du ihm Angriffsfläche!
Der BR muss hier tätig werden! Deshalb mein Ratschlag morgen früh sich mit dem BR abzusprechen.
Erstellt am 02.09.2007 um 15:23 Uhr von aralds1
Mona iosa
Deshalb ruf ich ihn ja auch nicht an sondern er mich.Und das ganze über das Festnetz nicht wie du meinst über Vice of IP . Ich war schon immer sehr skeptisch . und als zu seiner zeit das Nick klauen modern wurd bestätigten sich meine und Heinis befürchtungen ! es gibt hier im Forum mindestends eine Person
Erstellt am 02.09.2007 um 17:25 Uhr von Lotte
nb7afo4,
wenn Du einen AV hast in dem der ND fest verankert ist, kann der AG Dich nur mit einer Änderungskündigung in den Tagdienst zwingen.
Aber wenn Dein AV bezüglich der AZ nichts konkretes hergibt, muss er lediglich die MBR des BR wahren, der nach wie vor, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach den Neuwahlen, im Amt ist.
Siehe dazu auch das B.A.G U.rteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03
Du findest es unter:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7fd4412aee6fa9eead7165328ca0f98e&nr=10141&pos=0&anz=1
Ob Du individualrechtlich Chancen hast, würde ich mit einem RA besprechen.
Erstellt am 02.09.2007 um 17:27 Uhr von nb7afo4
Lotte
ich verstehe nur Bahnhof
Erstellt am 02.09.2007 um 17:36 Uhr von Lotte
nb7afo4,
wegen den Abkürzungen?
Sorry, also nochmal:
Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast in dem der Nachtdienst fest verankert ist, kann der Arbeitgeber Dich nur mit einer Änderungskündigung in den Tagdienst zwingen.
Aber wenn Dein Arbeitvertrag bezüglich der Arbeitszeit nichts konkretes hergibt, muss er lediglich die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wahren, der nach wie vor, bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach den Neuwahlen, im Amt ist.
Siehe dazu auch das B.A.G U.rteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03
Ob Du ohne Betriebsrat auch persönlich etwas gegen die Versetzung unternehmen kannst, solltest Du mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Nun besser?
Erstellt am 02.09.2007 um 18:01 Uhr von nb7afo4
Danke Lotte
die antwort 24 stand nicht von mir was soll das?
Erstellt am 02.09.2007 um 18:13 Uhr von nb7afo4
Danke Lotte
die antwort 26 stand nicht von mir was soll das?
Erstellt am 02.09.2007 um 18:24 Uhr von nb7afo4
Danke Lotte
die antwort 27 und auch 28 stand nicht von mir was soll das? Genau genommen stand gar nichts von mir , was soll das ? bin opfer der cia ? Hat Harald recht oder dreht hier nur wieder einer am rad ?
Wer ist dieser Viktor, welcher mir am laufendem Band "Gottes" Wort sendet ?
Erstellt am 02.09.2007 um 19:20 Uhr von Der alte Heini
aralds,
Achtung!!!
Schäuble liest schon länger mit als wir denken!!!
Erstellt am 02.09.2007 um 19:25 Uhr von waschbär
Heini,
bist du das ? wewr ist den nun wieder schäuble ??? noch so ein grufti Nick aus der Steinzeit des Forums ???
Erstellt am 03.09.2007 um 10:29 Uhr von enes
Hallo zusammwn auch ich würde gerne etwas zu diesem Tema schreiben.Ich habe nicht alle antworten gelesen deshalb sorry wen einer dieses schon geschrieben hat.
Es giebt ein Betriebliche Übung wen du seit 6 Jahren schon Nachtschichten machst.
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer so verhalten wird, etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Erstellt am 03.09.2007 um 11:01 Uhr von soenke
ines,
Bei der Festlegung und Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz
Eine "Betriebliche Übung" greift wohl nicht...
Erstellt am 03.09.2007 um 11:47 Uhr von enes
ines, es würde mich freuen wen du mir schreibst warum eine Betriebliche Übung nicht greift.
meines erachtens greift es sehr wohl dadurch das der Kollege seit längerem Nachtschichten macht.
ich bitte um eine antwort.
Erstellt am 03.09.2007 um 12:08 Uhr von Lotte
enes,
weil auch das B.A.G in einem solchen Fall keine betriebliche Übung sah.
" Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten"
B.A.G vom 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94
Erstellt am 03.09.2007 um 12:15 Uhr von waschbär
ines,
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer so verhalten wird, etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Verstenden warum es in diesen fall nicht zu einer Betrieblichen Übung kommen kann ?
p.s ich bin nicht ines sondern du , falls du ein Troll sein solltest .Lege dich bitte zum Gehackten oder wechsel zur Hacker site , dort konnen wir dann weiter spielen .In Ordnung
Erstellt am 03.09.2007 um 12:25 Uhr von waschbär