Zeitliche Spaltung der Betriebsversammlung
Hallo zusammen, wir planen unsere Betriebsversammlung in ca. 14 Tagen durchzuführen. Der Arbeitgeber zickt nun aber rum wegen der Arbeitszeiten an dem Tag. Wir haben ein 3-Schicht System mit Früh- Mittel- und Spätschicht im Logistikbereich. Meinung des AG ist nun, das der BR 2 Versammlungen halten soll und zwar 1 um 10:30 Uhr (womit Früh- und Mittelschicht abgedeckt sind) und 1 ab 15 Uhr für die Spätschicht. Wir als BR haben vorgeschlagen, die Versammlung auf einen Freitag zu legen und die Spätschicht in der Arbeitszeit vor zu verlegen. Dem AG scheint wichtig zu sein, das die Versammlung geteilt wird...wirtschaftlich ist sein Denken nicht, denn dann würde er es am Freitag machen und die Spätschicht würde in der für die Firma "heißen Phase (12-17 Uhr)" arbeiten können. Wir haben den Eindruck, das er die Belegschaft spalten will und den BR dazu missbraucht. Leider ist der BR sich nicht wirklich einig was das betrifft. Der Fitting gibt leider auch nicht wirklich aufschluss bei dem Thema. Was können wir als BR tun, damit wir eine Vollversammlung durchführen können?
Danke für eure Hilfe und Gruß Junghspike
Community-Antworten (4)
28.08.2013 um 17:32 Uhr
Ihr seit der Gastgeber und geniesst in dem Fall das Hausrecht. Ihr legt Datum, Ort und Uhrzeit fest. Schickt dem AG diesen Termin und dieser hat ihn zu akzeptieren. Passte er ihm nicht, kann er gerne die Gerichte bemühen.
28.08.2013 um 18:13 Uhr
§ 42 BetrVg Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.
Unter Eigenart des Betriebs ist in erster Linie die organisatorisch-technische Besonderheit des konkreten Einzelbetriebes zu verstehen (vgl. BAG vom 09.März 1976 - 1 ABR 74/74 - .). Bei der Frage, ob eine zur Abhaltung von Teilversammlungen verpflichtende Eigenart des Betriebs vorliegt, ist in erster Linie auf organisatorisch-technische Besonderheiten abzustellen. Die zu Teilversammlungen zwingende Eigenart des Betriebs dürfte meist durch dessen Größe bedingt sein, weil eine übergroße Arbeitnehmerzahl erfahrungsgemäß eine angemessene Durchführung der Betriebsversammlung, insbesondere auch eine sachliche Aussprache, nicht zulässt (vgl.Fitting/Engels/Schmitt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 25. Aufl. § 42 Rz. 54: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG 12. Aufl. § 44 Rz. 18 f.).
Auch die Tatsache, dass in mehreren Schichten gearbeitet wird, kann zu Teilversammlungen zwingen, insbesondere dann, wenn der Betrieb vollkontinuierlich arbeitet ( vgl. LAG Baden-Württemberg vom 10. Mai 2002 - 14 TaBV 1/02 )
Ist die Durchführung einer Vollversammlung innerhalb der Arbeitszeit nicht möglich, kommen alternativ sowohl die Durchführung von Teilversammlungen während der Arbeitszeit gemäß § 42 Abs. 1 S. 3 BetrVG als auch die Verlegung der Betriebsversammlung in einen Zeitraum außerhalb der Arbeitszeit gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Betracht, wobei die Abweichung vom Regelfall in beiden Fällen durch die Eigenart des Betriebs bedingt sein muss. Diesbezüglich hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum (vgl.HaKo-BetrVGTautphäus2. Aufl. § 44 Rz. 12 f.).
Das ArbG Essen hat im untenstehenden Einzelfall eine einstweilige Verfügung des AG abgewiesen, der eine Teilversammlung erzwingen wollte ob der Fall für euch zutrifft , weiß ich nicht, er bietet jedenfalls eine interessante Betrachtung des Problems
29.08.2013 um 11:44 Uhr
Wir habe das selbe Problem. AG will das die Versammlungen in zwei Schichten geteilt werden da unsere Arbeitszeit von acht bis acht ist. B R ist sich auch nicht einig. Das Ende vom Lied ist das wir zwei Versammlungen haben und das hier dann nur jeweils 10 Kollegen erscheinen da unser Chef dann die Schichten so plant das die Kollegen nicht kommen können.wir sind knapp 100 Leute. So bekommen. Nur wenige Kollegen mit was wichtig ist. Viele würden gerne kommen haben aber Angst den Arbeitsplatz zu verlassen und auf die Versammlung zu gehen. Meiner Meinung ist ein Termin besser. Was bei uns zur folge hätte das der Laden dicht bleibt. So behält die Firmenleitung dann immer die Oberhand.
29.08.2013 um 12:00 Uhr
@Teufel Dann liegt es an euch als BR das ihr euch gerade macht.
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