Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit (4-Schicht)?
Hallo Leute, ich wurde gefragt, ob in einem 4 Schichtbetrieb
wo alle 14 Tage jede Schicht ( im Wechsel )am Sam. u. So. 12h arbeiten muss ( MO+Die FRÜH=8h / Mi+Do Spät=8h / Fr Nacht=8h / Sa+So Nacht=12h / Mo=Ausschlafen / Di=frei /Mi+Do Früh=8h / Fr Spät=8h / Sa+So frei / Mo+Di Nacht=8h / Mi=Ausschlafen / Do=frei / Fr Früh=8h / Sa+So Früh=12h / Mo+Di Spät=8h / Mi+Do Nacht=8h / Fr=Ausschlafen / SA+So Frei und dann wieder von neuem)
ein höherer Urlaubsanspruch besteht als der bisherige mit 25 Tagen? Wir sind ein junges BR-Team u. haben momentan noch nicht den richtigen Überblick. Danke
Community-Antworten (21)
31.08.2007 um 19:40 Uhr
Verfasser
Ja unbedingt . 31 1/2 Tage sind ja bekanntlich Pflicht in einem 4 3/4 Schicht Betreib der Klasse A 2 .
31.08.2007 um 20:18 Uhr
Hi Dieter, wenn dem so ist lieber Dieter, dann kannst du mir auch mit bestimmtheit sagen wo diese Vereinbarung niedergeschrieben steht? Danke
31.08.2007 um 20:27 Uhr
quentaran im Tarifvertrag der Gesellschaft Natürlich. Du bist echt ein Komiker ... als ob du darüber nicht bei deiner Einstellung Informiert wurdest.
31.08.2007 um 20:37 Uhr
Da wir einen Haustarif haben, habe ich gedacht, dass es eventuell ein Gesetz gibt was dies regelt. 24 Tage gibt der Gesetzgeber vor und im Schichtbetrieb?
31.08.2007 um 20:48 Uhr
Quentaran
Die Grundrechnenart hast du ja nun schon vorgeben. Pro Schicht musst du nun nur weiter Rechnen bis das Ergebnis stimmt.
31.08.2007 um 20:59 Uhr
Ich Denke da ist dir ein Rechfehler unterlaufen weil ich nämlich nur auf 28 Tage komme oder? Vielleicht habe ich das ganze aber auch nur nicht kapiert.
31.08.2007 um 21:22 Uhr
Quentaran
die beiden also die Zwei zusatz Tage sind nur Temp. Natur und liegen im ermessen der Abteilungsleitung ( Leistungsergebniss) die restlichen tage ergeben sich aus zusatz Klauseln z.B der Salvatorischen oder der Junktimes Klausel Wobei zu beachten ist das beide sich unter umständen (z.B BV) ausschliuessen können ! Da hilft dann oft nicht mal mehr ein Ra sondern die Gew allerdings nur solange genug AN´s in der Gew. sind .Weil sonst das günstigkeitsprinzip nicht greift schmillmer noch es könnte zu einer Einigungsstelle werden, wobei man auch die Betreibliche übung im negativ siunne nicht vergessen darf ! Wichtig , dein Arbeitsvertrag mit Datum
31.08.2007 um 21:24 Uhr
Dieter, tolle Antworten...
Quentaran, das BUrlG geht von einer 6-Tage Woche aus , d.h. rein gesetzmäßig wären Eure 25 Tage auch bei einer 6-Tage Woche in Ordnung. Aber was sagt Euer Haus- TV denn genau aus? Gibt es Zusatzurlaub für Dienste zu ungünstigen Zeiten? Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden?
31.08.2007 um 21:37 Uhr
Lotte
nö
31.08.2007 um 21:38 Uhr
Lotte, Nichts dergleichen steht in den Arbeitsverträgen. Nur 25 Tage Jahresurlaub steht den Mitarbeitern zu. Das allerdings erscheint mir aber zu wenig und deshalb meine Frage. Vergütungen jedweder Art sind nicht darin Verankert,leider. Schichtarbeiter in dieser Form sind gegenüber Mitarbeitern die normal Tagschicht machen benachteiligt weil sie zB, an Feiertagen arbeiten müßen und in diesem Fall bei gleicher Entlohnung. Das einzige was wegfällt sind die Schichtzuschläge. Da denke ich muss der Gesetzgeber nachbessern.
31.08.2007 um 21:42 Uhr
Lotte
Du solltest dich an die Gewerkschaft wenden ! Es ist ja wohl ein Skandal wie bei euch Urlaub gegeben wird ! Du musst unbedingt eine Eingabe bei deinem Br machen Beschwerde nach 85 § ! (Also Überschrift) und frage deine Vertrauensleute nach dem AGG ! Dort findest du auch was !
Lotte ich drücke dir beide Daumen und hoffe das du nicht aufgeben wirst !
31.08.2007 um 22:11 Uhr
Hanni, och eigentlich bin ich mit meinem Urlaub ganz zufrieden (Ich glaube Du verwechselst mich ) ;-)
Wo siehst Du denn die Benachteiligung nach dem AGG?
Quantaran, vielleicht solltet Ihr mal ein Seminar besuchen? Habe das Gefühl, dass Euch wesentliche Grundlagen fehlen. Wie kommt es eigentlich, dass Ihr 12 Stunden arbeitet? TV, BV, Genehmigung? Die Benachteiligung zum Tagdienst kann ich bezüglich des Urlaubs noch nicht erkennen. Bekommt Ihr einen Ausgleich für den Nachtdienst? ( siehe ArbZG § 6 Abs.5) Es gibt soviele Fragen, die man hier gar nicht klären kann.
31.08.2007 um 22:18 Uhr
Lotte, es gibt bei uns keinen Ausgleich für Nachtdienst oder dergleichen.Was ich meine ist,dass ein Schichtarbeiter genauso viel Urlaub bekommt wie ein Tagschichter.Und das ist in meinen Augen nicht ganz gerecht oder?
Hanni, vielen Dank für deinen Vorschlag.
31.08.2007 um 22:56 Uhr
@Quentaran Ich sehe Dein Problem noch nicht. Ihr arbeitet in einem ergonomisch schon fast sensationell hochgelobten Schichtmodell, dass regelmäßig freie Tage vorsieht und in einer 5 Tage-Woche stattfindet. Demnach?
01.09.2007 um 22:58 Uhr
Hallo Kölner, dein hochgelobtes Schichtmodel hat ein paar kleine Tücken. Zum einen ist der kurze Wechsel in den 12 h Schichten am Wochenende und zum anderen die chronische Unterbesetzung in den jeweiligen Schichten. Das Problem dabei ist auch unter anderem, daß wir teilweis körperlich schwere Arbeiten durchführen und das nicht immer leicht ist. Aber wir wollen ja nicht rumjammern "denn wir müßen ja froh sein überhaupt Arbeit zu haben"!!!
01.09.2007 um 23:12 Uhr
@Quentaran Nur zur Klarstellung: Es ist nicht mein hochgelobtes Modell!
Dennoch: Eure Probleme sind nicht modell- sondern ausführungsimanent.
01.09.2007 um 23:14 Uhr
Quentaran, das Gesetz sieht keinen "Mehrurlaub" für Schichtarbeit vor. Lediglich für Nachtarbeitnehmer (wenn man die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und wirklich einer ist) soll es einen Lohnaufschlag oder Freizeitausgleich geben (siehe den schon erwähnten §6 Abs.5 ArbZG) Im TV kann man allerdings Zusatzurlaub für Wechselschicht verankern.
01.09.2007 um 23:54 Uhr
Kölner, ich bin zB. 19 uhr von der 12h Frühschicht nach Hause gekommen und muß Morgen 4:45Uhr aufstehen um wieder auf eine 12h Schicht zu gehen. Die Frage ist doch wie lange macht das ein Mensch mit?
Lotte, Freizeitausgleich funktioniert nur, wenn die jeweilige Schicht voll besetz ist. Über Lohnaufschlag kann man nur Reden wenn ein TV existiert ansonsten machen der AG doch eh was er will.
01.09.2007 um 23:57 Uhr
Ich wüsche euch allen eine gute Nacht meine ist nicht ganz so lang und wir lesen uns Morgen wieder. mfg Quentaran
02.09.2007 um 01:05 Uhr
Quentaran, kann es sein, dass Euer Schichtmodell nicht so ganz mit den Vorgaben des ArbZG übereinstimmt? Das scheint mir hier eher das Problem als die Frage nach dem Urlaubsanspruch.
03.09.2007 um 12:15 Uhr
Hallo Lotte , die Frage nach dem Schichtmodell stellt sich uns nicht weil wir eine produzierendes Gewerbe sind und alle Genehmigungen eingeholt worden.Die Frage allerdings wie lange man es mit diesem Modell aushält ist eine andere. Nur leider interessiert das niemand. 25 Tage Urlaub erschien mir aber ein bisschen wenig. Mittlerweile bin ich jetzt auch ein bisschen Schlauer geworden und wir können froh sein einen Tag mehr Urlaub bekommen zu haben als es der Gesetzgeber vorschreibt. Es ist schon traurig wie manche AG mit ihren MA umgehen und dies gnadenlos ausnutzen. Ich hoffe das wir irgendwann mal soviele MA in die Gewerkschaft getrieben haben das wir auch das bekommen was uns zusteht.
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