Moin moin,

wer kennt sich mit Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst aus? Ist es vom AG zulässig, im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit im Rettungsdienst (bis zu 48 Stunden/Woche) während der sog. Arbeitsbereitschaft den Mitarbeitern das Reinigen der Rettungswache (Sozialräume, Toilettenanlagen, Küche, Ruheräume etc) aufzutragen? Wo finde ich etwas über diese Problematik?
Gruß
didus