Reinigung der Arbeitsstätte
Moin moin,
wer kennt sich mit Arbeitsbereitschaft im Rettungsdienst aus? Ist es vom AG zulässig, im Rahmen der verlängerten Arbeitszeit im Rettungsdienst (bis zu 48 Stunden/Woche) während der sog. Arbeitsbereitschaft den Mitarbeitern das Reinigen der Rettungswache (Sozialräume, Toilettenanlagen, Küche, Ruheräume etc) aufzutragen? Wo finde ich etwas über diese Problematik? Gruß didus
Community-Antworten (3)
29.08.2007 um 12:56 Uhr
@didius Das Reinigen der Rettungswache halte ich für nicht in Ordnung. Die Reinigung des RTW's dahingegen schon.
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass im BR über § 99 BetrVG nachgedacht werden könnte.
29.08.2007 um 13:09 Uhr
@Kölner
Das Reinigen der Fahrzeuge und Fahrzeughallen stellt auch kein Problem dar. Diese Reigung ist Obligat.
29.08.2007 um 14:05 Uhr
hi
ich finde ausserdem, dass dann nicht mehr von der "arbeitsbereitschaft" geredet werden kann.
ich vermute, ihr seit einem tarifvertrag (z.B. TVÖD) angeschlossen? Vielleicht findest Du hier Infos zur Arbeitszeit.
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