Urlaubsregelung
Hallo zusammen! Ich habe folgende Frage an Euch- Betreff Urlaub . Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen?!? Unsere GL möchte,das wir bis Ende Oktober unseren Halbjahresurlaub für das Jahr 2008 abgeben.Bis Ende November muß dann die zweite Urlaubshälfte abgegeben werden. Für einige Mitarbeiter ist das ein Problem, da viele nicht wissen, wie der Partner Urlaub hat, wann sie in den Urlaub fliegen wollen, usw. Kann der AG darauf bestehen, das der GESAMTE Jahresurlaub in so einer kurzen Zeitspanne abgegeben werden muß? Wo kann ich so etwas nachlesen ? Ganz lieben Dank im Voraus. Sanny
Community-Antworten (3)
29.08.2007 um 01:17 Uhr
Hallo Sanny also ich denke, dass der Zeitpunkt für die Abgabe des Jahresurlaubs nirgends im Gesetz geregelt oder vorgeschrieben ist. Wir haben das in einer Urlaubs-BV geregelt......... und ich muss sagen............es klappt.
29.08.2007 um 08:07 Uhr
Guten Morgen, allgemeine Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sind Mitbestimmungspflichtig. Solltet ihr also einen BR haben geht das nicht ohne ihn. Habt ihr keinen so seht ihr die bedeutung eines solchen Gremiums. wir haben ebenfalls eine BV mit vorzugsbehandlung für MA die eine vorgegebene Frist einhalten. Verstreicht diese werden die Anträge nach Eingangsdatum behandelt. Und auch das spielt sich super.
MfG
29.08.2007 um 12:00 Uhr
Hallo Sanny Von den AN die den Urlaub für 2008 noch nicht zeitlich festlegen können, kann er das nicht verlangen. Die Urlaubswünsche des betroffenen AN,aber auch die aus sozialen Gründen berechtigten konkurrierenden Urlaubswünsche anderer AN und dringende betriebliche Erfordernisse sind nach billigen Ermessen gegeneinander abzuwägen. Ist der betroffene AN mit der zeitlichen Festlegung seines Urlaubs durch AG und BR oder durch die Einigungsstelle nicht einverstanden,kann er gegen den AG auf Erteilung des Urlaubs für eine bestimmten Zeitraum unter Berufung auf §7 Abs.1 BUrlg klagen. Es heißt ja Jahresurlaub 2008 dann kann AG nicht 2007 darauf bestehen den Urlaub fest zu legen. Auf den Ihr ja noch gar keinen Anspruch habt !!!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Urlaubsregelung
ÄlterHallo, ich hätte eine Frage zur Formulierung der Urlaubsregelung in der Betriebsordnung. Da eine ältere und langzugehörige MA, die im Betriebsrat ist und die ich während ihrem Urlaub vertreten muss,
Betriebsvereinbarung zur Urlaubsregelung
ÄlterHallo liebe Mitstreiter, ich habe eine frage zur Urlaubsregelung bzw. dem Übertrag von Urlaubstagen ins nächste Jahr. In unserer BV-Urlaubsregelung steht folgendes: Der Urlaub ist grundsätzlich im
BRV gegen die BRM
ÄlterHallo, Ich bin zur Zeit ein frustriertes BR- Mitglied! Ich versuche einen von vielen Fällen zu schildern und hoffe auf Ratschläge wie oder was man machen kann. Ich habe die Vermutung das unser BRV
Urlaubsstaffelung
ÄlterHallo, folgende Sitiuatuion: Unsere Urlaubsregelung war bisher nach Alter gestaffelt. Geht nicht mehr wegen AGG. Unsere bneue Urlaubsregelung ist nun nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Das
Urlaubsregelung
ÄlterHallo zusammen, folgende Urlaubsregelung ist mit dem BR vereinbart: "In der Zeit vom 01.April bis 31.Oktober dürfen 15 Urlaubstage genommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom 01.Mai bis