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Urlaubsregelung

S
Sanny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich habe folgende Frage an Euch- Betreff Urlaub . Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen?!? Unsere GL möchte,das wir bis Ende Oktober unseren Halbjahresurlaub für das Jahr 2008 abgeben.Bis Ende November muß dann die zweite Urlaubshälfte abgegeben werden. Für einige Mitarbeiter ist das ein Problem, da viele nicht wissen, wie der Partner Urlaub hat, wann sie in den Urlaub fliegen wollen, usw. Kann der AG darauf bestehen, das der GESAMTE Jahresurlaub in so einer kurzen Zeitspanne abgegeben werden muß? Wo kann ich so etwas nachlesen ? Ganz lieben Dank im Voraus. Sanny

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Community-Antworten (3)

W
wicht

29.08.2007 um 01:17 Uhr

Hallo Sanny also ich denke, dass der Zeitpunkt für die Abgabe des Jahresurlaubs nirgends im Gesetz geregelt oder vorgeschrieben ist. Wir haben das in einer Urlaubs-BV geregelt......... und ich muss sagen............es klappt.

T
torstenxxx

29.08.2007 um 08:07 Uhr

Guten Morgen, allgemeine Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sind Mitbestimmungspflichtig. Solltet ihr also einen BR haben geht das nicht ohne ihn. Habt ihr keinen so seht ihr die bedeutung eines solchen Gremiums. wir haben ebenfalls eine BV mit vorzugsbehandlung für MA die eine vorgegebene Frist einhalten. Verstreicht diese werden die Anträge nach Eingangsdatum behandelt. Und auch das spielt sich super.

MfG

S
Sanieris

29.08.2007 um 12:00 Uhr

Hallo Sanny Von den AN die den Urlaub für 2008 noch nicht zeitlich festlegen können, kann er das nicht verlangen. Die Urlaubswünsche des betroffenen AN,aber auch die aus sozialen Gründen berechtigten konkurrierenden Urlaubswünsche anderer AN und dringende betriebliche Erfordernisse sind nach billigen Ermessen gegeneinander abzuwägen. Ist der betroffene AN mit der zeitlichen Festlegung seines Urlaubs durch AG und BR oder durch die Einigungsstelle nicht einverstanden,kann er gegen den AG auf Erteilung des Urlaubs für eine bestimmten Zeitraum unter Berufung auf §7 Abs.1 BUrlg klagen. Es heißt ja Jahresurlaub 2008 dann kann AG nicht 2007 darauf bestehen den Urlaub fest zu legen. Auf den Ihr ja noch gar keinen Anspruch habt !!!

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