Erstellt am 28.08.2007 um 23:17 Uhr von wicht
Hallo Sanny
also ich denke, dass der Zeitpunkt für die Abgabe des Jahresurlaubs nirgends im Gesetz geregelt oder vorgeschrieben ist.
Wir haben das in einer Urlaubs-BV geregelt......... und ich muss sagen............es klappt.
Erstellt am 29.08.2007 um 06:07 Uhr von Torstenxxx
Guten Morgen,
allgemeine Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sind Mitbestimmungspflichtig.
Solltet ihr also einen BR haben geht das nicht ohne ihn.
Habt ihr keinen so seht ihr die bedeutung eines solchen Gremiums.
wir haben ebenfalls eine BV mit vorzugsbehandlung für MA die eine vorgegebene Frist einhalten. Verstreicht diese werden die Anträge nach Eingangsdatum behandelt. Und auch das spielt sich super.
MfG
Erstellt am 29.08.2007 um 10:00 Uhr von Sanieris
Hallo Sanny
Von den AN die den Urlaub für 2008 noch nicht zeitlich festlegen können, kann er das nicht verlangen.
Die Urlaubswünsche des betroffenen AN,aber auch die aus sozialen Gründen berechtigten konkurrierenden Urlaubswünsche anderer AN und dringende betriebliche Erfordernisse sind nach billigen Ermessen gegeneinander abzuwägen.
Ist der betroffene AN mit der zeitlichen Festlegung seines Urlaubs durch AG und BR oder durch die Einigungsstelle nicht einverstanden,kann er gegen den AG auf Erteilung des Urlaubs für eine bestimmten Zeitraum unter Berufung auf §7 Abs.1 BUrlg klagen.
Es heißt ja Jahresurlaub 2008 dann kann AG nicht 2007 darauf bestehen den Urlaub fest zu legen. Auf den Ihr ja noch gar keinen Anspruch habt !!!