Öffentliche Kandidatenliste - jeder kann sich eintragen - ist das o.k. ??
Hallo zusammen,
obwohl selbst Ex-Betriebsrat habe ich eine Frage zu einem recht kniffligen Thema. Der Wahlvorstand hat die Wahlberechtigten aufgerufen sich bei ihm zu melden und sich in einer "Kandidatenliste" einzutragen. Desweiter hat er die Kollegen/Kolleginnen angehalten eigene Vorschläge einzureichen - im Sinne einer Vorschlagsliste.
Vor knapp zwei Wochen wurde nun eine Liste unter dem Titel 'Vorschlagsliste' (im Intranet via PDF) veröffentlich, die zehn Kandidaten umfasst und 30 Stützunterschriften aufweist. Unter den Stützunterschriften finden sich die Namen manch eines Kandidaten wieder. Denke das waren die ersten Kandidaten, die sich in die "Kandidatenliste" eingetragen haben.
Im Aushang jeder Etage findet sich heute eine "Kandidatenliste" mit 14 Kandidaten. Ich konnte heute wg. Abwesenheit des Vorsitzenden des Wahlvorstandes nicht mit ihm reden - ein wenig mehr Sicherheit würde mir morgen helfen:
Ist der Aufruf sich in eine derartige Liste einzutragen statthaft oder widerspricht es der Wahlordnung, lt. der der Wahlvorstand keine Listen zusammenführen darf?
Darf der Wahlvorstand weitere Meldungen nach der ersten Veröffentlichung der ersten "Vorschlagsliste" (sofern es eine ist) dieser einfach hinzufügen ...
... oder sind damit mind. zwei Vorschlagslisten eingegangen?
Wenn er ersteres nicht darf, ist dann automatisch jede Meldung eines Kandidaten incl. der erbrachten Stützunterschriften als eigene Vorschlagsliste zu sehen, sofern er allein auf der Liste war?
Oder kurz gefragt (vorausgesetzt #1 hat seine Richtigkeit) : haben wir Mehrheist- oder Verhältniswahl anzusetzen?
Danke!
Joel
Community-Antworten (10)
20.04.2006 um 07:48 Uhr
Guten Morgen Joel,
solange kein Kandidat eine eigene Vorschlagsliste mit eigenen Stützunterschriften einreicht gilt diese eine Vorschlagsliste und damit die Mehrheitswahl. Merkwürdig finde ich schon das der WV einfach noch nach dem ersten Aushang einfach Kandidaten hinzugefügt hat!! Bei uns ist es in der Vergangenheit so gelaufen das ein Stichtag gesagt wurde an dem alle Interessenten die sich zur Wahl aufstellen lassen wollten sich beim BR melden und auf einer Vorschlagsliste eintragen konnten. War dieser Tag zu Ende war auch die Möglichkeit sich auf dieser Liste einzutragen vorbei. Jede weitere meldung hätte mit separaten Stützunterschriften dann automatisch zur Verhältniswahl geführt. Meines Erachtens , obwohl ich keine Rechtsquelle dazu aufführen kann, wäre es bei Euch dann eine Verhältniswahl, es sei denn der WV hat eine plausible Erklärung mit Absprache der dazu gekommenen Kandidaten das diese auch auf die gleiche und damit einzige Vorschlagsliste gekommen sind. Ich hoffe ich konnte Dir ein kleines bißchen weiterhelfen. Liebe Grüße...
20.04.2006 um 09:47 Uhr
Hallo und guten Morgen Nenyah, danke für die frühe Antwort ;)
Bei uns gab es nur eine Frist und die war noch nicht abgelaufen. Ich habe einfach ein Problem mit den Bezeichnern (Kandidatenliste / Vorschlagsliste), aber vielleicht bin ich in diesem Fall auch einfach nur zu sehr Erbsenzähler. Habe folgendes im Internet gefunden "Die Mehrheitswahl entspricht der Persönlichkeitswahl. Es wird dabei nur eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingereicht.
- Dies ist wörtlich zu verstehen. -
Sobald der Wahlvorstand zwei Zettel mit Kandidatennamen hat, kann keine Persönlichkeitswahl mehr stattfinden, da dann zwei Vorschlagslisten (und nicht nur eine) eingereicht wurden. Der Wahlvorstand ist auch nicht berechtigt, korrekt eingereichte Vorschlagslisten zu einer Liste zu vereinigen." Demnach ist für mich schon fraglich, ob der WV in diesem Sinne eine eigene Liste eröffnen darf.
Du bezeichnest eure Liste auch als Vorschlagsliste und diese habe ich immer so verstanden, dass alle Stützenden alle auf der Liste befindlichen Kandidaten stützen und die Kandidaten alle damit einverstanden sein müssen, auf der gleichen Liste zu sein. Dessen bewusst sind sich zumindest die erstgemeldeten aber nicht bzw. sie werden mit der ersten Veröffenlichung der Liste vor vollendeten Tatsachen gestellt.
Vielleicht hilft es, wenn ich etwas mehr ins Detail gehe:
Bei unserer Liste ist es so, dass sich am Tag X 2 Kandidaten mit den Stützenden eingetragen haben und am Tag Y weitere 5 darunter usw. und diese am Tag xy sozusagen als "Zwischenstand" mit 10 Kandidaten und den 30 notwändigen Unterschriften veröffentlicht wurde.
Es sieht doch jetzt so aus, als ob die Unterschreibenden alle 10 genannten Kandidaten stützen (und zusätzich die 4 Kandidaten, die sich nachträglich gemeldet habe), dem ist aber sicher nicht so.
Du nennst die nachträglich hinzugefügten Kandidaten "Meldungen mit seperaten Stützunterschriften" - ich verstehe (vielleicht falsch) schon die oben genannten zwei Einträge als (mind. zwei) seperate Meldungen, je nachdem ob diese 2 + 5 Kandidaten sich einzeln oder gemeinsam gemeldet / gestellt haben und ob sie gefragt wurden "wollen Sie wirklich auf diese Liste?"
Die von Dir angesprochenen Absprache mit Kandidaten / Stützenden besteht einfach darin, dass es kein zwei Fristen gab und man nur die eine Liste geführt hat. Was anderes wäre es m.E. wenn man es den gemeldeten Kandidaten nach entsprechender Frist dann explicit überlassen hätte sich in ein oder mehreren Listen zu gruppieren.
Aber kann es denn sein, dass der WV ggü. Kandidaten (und den Stützenden), die sich der Wahl 'stellen' erklärt, "kommen Sie vorbei und tragen sie sich in der Liste ein" - damit würde er doch automatisch (Unwissenheit der Kandidaten und Wahlberechtigten= "ach ja, dann setz ich mich mal einfach untendrunter") Listenwahl verhindern. Oder doch?
Da fällt mir noch ein: Reihenfolge etc, hat doch letztlich auch Auswirkungen auf die Wichtung bei der Auzählung und damit die Nachzügler schlechte Karten.
Nochmals Danke und angenehmen Tag! Joel
20.04.2006 um 10:17 Uhr
Hallo joel, bevor die 30 Stützunterschriften in die Irre führen. Wie groß ist Euer Betrieb bzw. wählt Ihr im normalen oder im vereinfachten Wahlverfahren?
Gruß Fayence
20.04.2006 um 12:29 Uhr
Hallo Fayence,
ca. 350 Wahlberechtigte, 9 Mitglieder zu wählen, normales Verfahren.
zu den 30 Stützunterschriften: jeder Kandidat hat 3 Unterschriften mitgebracht und eintragen lassen. Aber nicht im Sinne einer gemeinsamen Vorschlagsliste.
Danke und Gruss,
Joel
20.04.2006 um 14:04 Uhr
Hallo Joel,
nachdem was Du jetzt alles erzählt hast, bin ich der Meinung habt Ihr eine klare Verhältniswahl, was sich schon daraus zeigt das jeder Kandidat seine eigene Unterstützung mitbringt!
Liebe Grüße
Nenyah
20.04.2006 um 14:04 Uhr
Moins joel!
Also ich denke, dass der WV da ein paar kleine Fehler gemacht hat. Hier wird mit Macht und Gewalt und Unwissenheit eine Persönlichkeitswahl forciert, die so nicht fuktionieren kann.
Deine Ausführungen zur "Einreichung" der Vorschlagsliste sind ganz einfach Humbug. Nicht dass ich dass nicht glauben würde - Nein! dieses Verfahren ist Humbug. Und damit sind Deine Bauchschmerzen mehr als berechtigt!
- Eine Vorschlagsliste muss durch mindestens 5 % der wahlberechtigten Arbeitnehmer durch Stützerunterschriften unterzeichnet werden. Das wären in Eurem Fall 18 AN (bei 350 AN!) Hierbei darf jeder Vorgeschlagene seine Liste stützen!
- Wenn bereits Stützerunterschriften geleistet wurden, dann darf kein Kandidat mehr "nachgetragen" werden.
- Eine Zusammenführung von Vorschlagslisten ist verboten!
- Wenn mehr als eine gültige Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingeht, dann erfolgt die BR-Wahl automatisch nach dem Verhältnisprinzip ergo Listenwahl!
- Im Falle einer Listenwahl ist es sehr wohl wichtig, auf welcher Position man steht.
Es gibt sicher noch mehr Fehler, die aber so nicht noch weiter von mir breitgetreten werden sollten! Richtig wäre, je nach Einsicht aller Beteiligten, eine Vollbremsung und die Wahlen neu zu beginnen. Hierzu sollten die BR-Mitglieder und mindestens der Wahlvorstand ein Seminar zu diesem Thema besuchen. Außerdem ist ein intensives Studium der Wahlordnung, des BetrVG und der - wirklich gut gemachten - Wahlunterlagen der zuständigen Gewerkschaft unumgänglich!
Benno
20.04.2006 um 16:50 Uhr
Benno_BRB, die "Vollbremsung" ist aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen, würde zum jetzigen Zeitpunkt auch unweigerlich eine BR-lose Zeit nach sich ziehen. Das kann es nicht sein!
@ joel Es sind diverse "Verfahrensfehler" zu vermerken, welche im Anschluss an die Wahl eine Wahlanfechtung rechtfertigen. Die Punkte hat Benno bereits aufgezeigt.
Gruß Fayence
20.04.2006 um 22:33 Uhr
Na gut die Vollbremsung würde dies schon nach sich ziehen. Da war ich wohl zu schnell. Allerdings - hier gehe ich von unserem Betrieb aus - wird die Anfechtung auch nicht einfach. Denn die "Gewinner" werden sich wohl persönlich angegriffen fühlen. Aber liebe Fayence: Wo Du recht hast, hast Du nunmal recht (Ich hab hier noch nicht erlebt, dass Du unrecht hattest. Spricht ja wohl auch für Dich!)
Schönen Feierabend!
Benno
20.04.2006 um 23:26 Uhr
Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen, bestätigenden Antworten. Die Missverständnisse bzw. Verfahrensfehlern begannen schon in Festsetzung von "mind. drei Stützunterschriften pro Kandidat" in der Wahlordnung. Leider wurde das in der Vergangenheit immer so gehalten und auch so vom amtierenden Betriebsrat (ein vollkommen integrer Mann), den der WV sicher um Meinung und Hilfestellung gebeten hat, auch so tradiert. Auch als ich ihn heute daraufhin ansprach, hiess es "nein, mindestens drei" - ich hatte das bisher auch nie in Frage gestellt oder irgendwie auffällig gefunden, selbst damals nicht, als ich selbst zu Wahl vorgeschlagen wurde. Wenn man aber mal in Ruhe über die gesetztlichen Vorgaben nachdenkt, ist es eigentlich offensichtlich.
@Benno Danke nochmal fürs hervorheben und bewusst machen. Wenn sich BR-Kandidaten im Fall einer Anfechtung wegen Verfahrensfehlern persönlich angegriffen fühlen würden, wäre es m.E. an der Zeit sie darauf hinzuweisen, sich mal Gedanken über Sinn und Unsinn von Wahlen generell machen. ;-) Aber viele haben in Zeiten wie diesen natürlich nur das gewählt werden im Sinn und die vermeintl. positiven Nebeneffekte, wie Kündigungsschutz, etc.
Erneut ein grosses DANKE an alle.
Schönen Abend noch. Joel
20.04.2006 um 23:33 Uhr
Ja joel!
Ich meinte dass auch nicht als Vorsichtsmassnahme. Solch ein Herrschaftsdenken ist ja weit verbreitet. Früher waren es die "Edlen", die von Gottes Gnaden (vererbt) erwählt waren, heute sind es die Schröders und Berlusconis. Warum sollte sich ein Kleinkönig BR-Mitglied oder gar Vorsitzender, da nehmen lassen sich den Leim unter den eigenen A.... zu schmieren nur um "sitzenbleiebn" zu können. Und den ganzen Ärger den die Anfechtung wohl mit sich bringt (Mobbing...). Ich habe da aber auch zu sehr als Betroffener geantwortet. Es bleibt dabei: Die liebe Fayence hat Recht!
Schönen Abend noch!
Benno
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