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Betriebsvereinbarung KOS-Tage

K
kiko
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend ,an Alle!!!

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Wo finde ich Mustervorlagen für eine Betriebsvereinbarung zu "Krank ohne Schein" oder "Krank ohne ärtzliche Bescheinigung, Karenztage"

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

8.83606

Community-Antworten (6)

S
steini

28.08.2007 um 09:12 Uhr

hallo kiko, in manchen tarifverträgen ist hier entsprechendes oft schon geregelt. bei uns sind dies 3 tage ohne krank meldung.

W
Waschbär

28.08.2007 um 10:36 Uhr

steini,

das ist nicht nur bei dir so sondern Bundesweit ggf sogar in ganz BRD so .....

Kiko .... Kos BV , danke nein eine BV muss besser sein als ein Tarif nicht schlechter !

C
Campera

28.08.2007 um 13:36 Uhr

In § 5.1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) ist geregelt, dass eine ärztliche Bescheinigunng beizubringen ist, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Das gilt, solange nichts anderes festgelegt ist, zunächst einmal und als BR würde ich auch nicht aktiv werden.

Allerdings ist der AG berechtigt, die Bescheinigung früher zu verlangen. Sollte er das nicht nur im Einzelfall tun, sondern für eine Gruppe oder alle anordnen (kollektiver Bezug) ist das eine Frage der betrieblichen Ordnung und mitbestimmungspflichtig gem. § 87.1 BetrVG. Dann würde ganz schnell aktiv und eine BV forddern!

W
Waschbär

28.08.2007 um 14:04 Uhr

Campera,

es gibt AG die gehen nun mal nicht jeder forderung des BR´s nach ..... ausser der BR hat was in der Hand wo mit er den AG unter druck setzen kann ! Was aber wiederum dem BR veranlassen sollte daran zu denken was für den AN besser ist .-)

K
kiko

28.08.2007 um 14:41 Uhr

Hallo an Alle,

vielen Dank für eure schnellen Antworten. Es ist in unseren Tarifvertrag so geregelt,das nach 3Tagen die ärtzliche Bescheinigung vorliegen muß,nun ist der Fall so,das eine Kollegin morgens um 5Uhr die Chefin informierte das sie nicht zur Arbeit kommen kann,da sie ein Magen-Darm virus hat.Am nächsten Tag ist die Kollegin wieder planmäßig zum Dienst erschienen und ihr wurden für den Tag den sie gefehlt hat,Stunden von ihren Plusstunden verrechnet,nun ist meine Frage kann man das nicht in einer Betriebsvereinbarung regeln,das man nicht seine Plusstunden opfern muß??Und wie sollte diese aussehen??Der Geschäftsführer würde mit einer Betriebsvereinbarung mit gehen,da er der Meinung ist,so ist es für alle Seiten besser,da die Kollegin ja auch zum Arzt gehen hätte können und sich länger krankschreiben lassen können.

P
peters

03.09.2007 um 02:56 Uhr

kiko,

wieso wurden der Kollegin Plusstunden verrechnet? Sie war krank, hat sich ordnungsgemäß gemeldet und brauchte für diesen einen Tag kein Attest.

Campera hat die gesetzliche Regelung dazu beschrieben.

Oder habt ihr im Tarifvertrag etwas Anderes stehen? Das würde mich wundern.

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