Erstellt am 31.03.2019 um 14:01 Uhr von samira
Warum sollte nicht die gesamte Zeit anrechenbar sein? Sie wird ja in Freizeit abgegolten.
Aber ich würde mal in der Personalabteilung nachfragen, warum sie ihrte Meinung geändert haben und fragen, ob sie etwas mit Hand und Fuß vorlegen können (Urteile oder ähnliches)
Erstellt am 01.04.2019 um 08:51 Uhr von ExBoMa
Schau die Das Video an, wird aber nicht Deiner Erwartung (und auch meinem Rechtsempfinden) gerecht werden, ...leider!
https://www.betriebsrat.com/video/73841/haben-betriebsraete-bei-teilnahme-an-einer-betriebsratssitzung-anspruch-auf-verguetung/173/oxizuhhh2wm
An Deiner Stelle würde ich irgendwie versuchen, darauf Einfluss zu nehmen, das die BR Sitzungen immer auf Deine Arbeitstage fallen oder eben umgekehrt. Dann dürfte es deutlich einfacher sein, die Zeiten anerkannt zu bekommen, da Du dann an den Tagen eben Überstunden machst.
Erstellt am 01.04.2019 um 10:43 Uhr von intho
Wie kann ich das Video öffnen?
Es gibt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Bremen, 3.7.2018, AZ. 1 Sa 147/17 ).
Laut diesem Urteil sehe ich das Recht eher auf meiner Seite.
Erstellt am 01.04.2019 um 10:55 Uhr von Pjöööng
Dass die BR-Sitzung außerhalb Deiner individuellen Reisezeit stattfindet ist ein betrieblicher Grund. Damit hast Du einen Ausgleichsanspruch für die gesamte Zeit. Auch das Video sagt nix anderes.