Arbeitszeit Betriebsratsitzung an einem Ruhetag für Teilzeitkräfte
Ich bin ordentliches BR Mitglied. Mein Arbeitsort ist München. Die BR Sitzungen finden im Wechsel mal in München, mal in Nürnberg statt. Ich bin Teilzeitbeschäftigte und da ich auch am Wochenende arbeite, habe ich an BR Sitzung Tagen oft planmäßig frei. Meine Arbeitszeit beträgt werktäglich 4,41 Std. Da ich ca. 70 km von München weg wohne habe ich ca.1 Std. Fahrzeit, nach Nürnberg natürlich mehr. Es geht um die Buchung der Arbeitszeit an freien Tagen. Man will mir nur 4,41 Std. buchen, da dies umgerechnet meine werktägliche Arbeitszeit ist. Bei Sitzungen in München bin ich ca. 8 Std. unterwegs( mit Reisezeit ) und in Nürnberg dementsprechend länger. Vollzeitbeschäftigte die an einem freien Tag zur Sitzung fahren bekommen 7,48 Std. gebucht. Dies war bis März bei mir auch so, jetzt ist man der Meinung, mir stehen nur 4,41 Std. An einem planmäßig freien Tag bin ich quasi al BR Mitglied ca. 8 Std. unterwegs und soll nur 4,41 Std. bezahlt bekommen. Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage ist?
Community-Antworten (4)
31.03.2019 um 16:01 Uhr
Warum sollte nicht die gesamte Zeit anrechenbar sein? Sie wird ja in Freizeit abgegolten.
Aber ich würde mal in der Personalabteilung nachfragen, warum sie ihrte Meinung geändert haben und fragen, ob sie etwas mit Hand und Fuß vorlegen können (Urteile oder ähnliches)
01.04.2019 um 10:51 Uhr
Schau die Das Video an, wird aber nicht Deiner Erwartung (und auch meinem Rechtsempfinden) gerecht werden, ...leider!
An Deiner Stelle würde ich irgendwie versuchen, darauf Einfluss zu nehmen, das die BR Sitzungen immer auf Deine Arbeitstage fallen oder eben umgekehrt. Dann dürfte es deutlich einfacher sein, die Zeiten anerkannt zu bekommen, da Du dann an den Tagen eben Überstunden machst.
01.04.2019 um 12:43 Uhr
Wie kann ich das Video öffnen? Es gibt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Bremen, 3.7.2018, AZ. 1 Sa 147/17 ). Laut diesem Urteil sehe ich das Recht eher auf meiner Seite.
01.04.2019 um 12:55 Uhr
Dass die BR-Sitzung außerhalb Deiner individuellen Reisezeit stattfindet ist ein betrieblicher Grund. Damit hast Du einen Ausgleichsanspruch für die gesamte Zeit. Auch das Video sagt nix anderes.
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