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Ist die Anreise zur Betriebsratsitzung als Arbeitszeit zu bewerten bei Einsatzwechseltätigkeit?

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Sicherheitskurt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsrat und Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit. Ich fahre einen Firmen Pkw den ich pauschal versteuere. Mein Arbeitsvertrag lautet auf die Stadt (A), hier ist auch mein Betrieb angesiedelt. Mein Dienstsitz ist aber der Hauptbahnhof in der Stadt (B). In der Stadt B gibt es aber keinen Betrieb. Der Grund liegt darin, das mein Arbeitgeber die Auslösung nach BMTV (Bundesmontage Tarifvertrag) klein halten will. Dies wird seit Jahren so gemacht. Nun meine Frage zum Thema Anreise zur Betriebsratsitzung. Darf ich die Anreise zur Betriebsratsitzung als Arbeitszeit abrechnen? Die Sitzung findet in der Stadt A statt. Die Sitzung findet während meiner normalen Arbeitszeit statt. Die An und Abreise finden vor bzw. nach der normalen Arbeitszeit statt. Ich fahre nur wegen der Sitzung zum Betrieb.

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Community-Antworten (1)

H
Hasenfuss

17.01.2015 um 11:36 Uhr

Ich denke, das kann man nicht pauschal beantworten. Gibt es eine vielleicht eine Betriebsvereinbarung die irgendwas in dieser Richtung regelt oder einen Tarifvertrag / Haustarifvertrag? Vielleicht kann auch die zuständige Gewerkschaft weiter helfen. Bei uns hat der BR in diesem Falle klare Regelungen mit dem Arbeitgeber getroffen - über eine BV.

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