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Krankes Kind - Teilnahme an BR Sitzung

S
seehas
Nov 2020 bearbeitet

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen, mein BR Kollege hat ein krankes Kind zuhause. Er hat ein ärztliches Attest, dass er es betreuen muss. Für die morgige BR Sitzung wäre seine Teilnahme wichtig, um die Beschlussfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Für die Zeit der BR Sitzung würde er eine andere Möglichkeit finden das kranke Kind zu betreuen. Ist es für ihn möglich nur an der BR Sitzung teilzunehmen und den Rest des Tages der Betreuung seines kranken Kindes zu widmen oder droht da juristischer Ärger?

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Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

02.11.2020 um 10:06 Uhr

Ja, das ist möglich.

A
Alex_Bea

02.11.2020 um 11:19 Uhr

Alternativ wäre die Möglichkeit gegeben, sich telefonisch dazu zu schalten. Siehe hierzu §129 BetrVG

R
RudiRadeberger

02.11.2020 um 11:22 Uhr

Er darf sogar während seines AU Zeitraumes arbeiten. Ergo auch an der BR Sitzung teilnehmen. Eine AU ist kein Beschäftigungsverbot.

C
celestro

02.11.2020 um 11:25 Uhr

ER ist aber nicht AU, sondern das Kind ist krank.

S
seehas

02.11.2020 um 11:56 Uhr

Bei einer AU hätte ich nicht nachgefragt. Hier hat er aber eine ärztliche Bescheinigung die dafür sorgt, dass für diesen Tag die Krankenkasse sein Gehalt bezahlt. Wenn er dann trotzdem tätig wird ist das unter Umständen Sozialversicherungsbetrug?

§
§§Reiter

02.11.2020 um 12:37 Uhr

Das ist wirklich eine interessante Frage. mMn muss das mit der Krankenkasse abgesprochen werden, da für die dauer der Betriebsratssitzung ein Anspruch auf Vergütung durch den Arbeitgeber besteht und eben kein Anspruch auf Krankengeld. Wie das dann im Detail funktionieren soll kann ich aber auch nicht sagen, da die Krankenkasse ja Tagessätze berechnet könnte das mit "Stundenweise" schwierig werden. Ich persönlich würde für mich die Sitzung mit Vor- und Nachbereitung (+ evtl noch mehr BR-Arbeit) auf den ganzen Arbeitstag ausdehnen und dann der Krankenkasse mitteilen, dass ich für diesen Tag kein Krankengeld bekomme, sondern vom Arbeitgeber vergütet werde.

B
BRHamburg

02.11.2020 um 14:29 Uhr

Nein es ist nicht möglich ohne neue Bescheinigung durch einen Arzt. Den die notwendige Betreuung des Kindes durch den Kollegen ist nicht mehr gegeben.

D
DummerHund

03.11.2020 um 12:13 Uhr

Stellt sich noch die Frage, ob der BR in seiner Gesamtheit so dezimiert ist das keine gültigen Beschlüsse gefasst werden können.

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