Erstellt am 27.08.2007 um 23:11 Uhr von wicht
Hallo Wind .... also wir sind auch auch großer Laden und in ganz Deutschland verteilt. Wenn nun ein Feiertag in Bayern ist und in B.Württemberg nicht dann wird das so gehandhabt, dass in Bayern frei ist und B.Württemberg arbeitet. Wenn nun ein Kollege in Bayern zwar wohnt aber in B.Württemberg arbeitet dann muß der Betreffende leider arbeiten. Gesetzesgrundlagen bzw. Die Übersicht der gesetzlichen Feiertage findest du im Lohnfortzahlungsgesetz. Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler aber so aus dem Bauch raus denke ich mal ........ Dein Arbeitgeber kann sehr wohl verlangen daß du in Berlin - wo kein Reformationstag gesetzlicher Feiertag ist - arbeitest, auch wenn du in Brandenburg - wo der Ref.tag gesetzlicher Feiertag ist - wohnst !
Schade..... Gruß Wicht
Erstellt am 28.08.2007 um 16:23 Uhr von fkneyer
Mal in die andere Richtung - wenn einer von uns z. B. zu einem Fachseminar in ein anderes Bundesland geht (z. B. eine Woche) und in unserem "Heimat"bundesland ist meinetwegen Donnerstags ein Feiertag, in dem Bundesland, in dem das Seminar stattfindet baer nicht, bekommen wir diese Feiertagsarbeit als ebensolche angerechnet.
Keine Ahnung, ob das hilft, wollte es nur mal gesagt haben ...