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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reformationstag - kann uns AG zur Arbeit zwingen?

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Wind
Jan 2018 bearbeitet

Der Reformationstag ist in Brandenburg ein Feiertag. Unsere Firma ist in Brandenburg zu Hause. Wir haben aber auch Baustellen zum Bsp. in Berlin, wo der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist. Kann der AG uns trotzdem zur Arbeit ( nach Berlin) am Reformationstag zwingen? Antworten wenn es geht mit Gesetzesgrundlagen- Danke

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Community-Antworten (2)

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wicht

28.08.2007 um 01:11 Uhr

Hallo Wind .... also wir sind auch auch großer Laden und in ganz Deutschland verteilt. Wenn nun ein Feiertag in Bayern ist und in B.Württemberg nicht dann wird das so gehandhabt, dass in Bayern frei ist und B.Württemberg arbeitet. Wenn nun ein Kollege in Bayern zwar wohnt aber in B.Württemberg arbeitet dann muß der Betreffende leider arbeiten. Gesetzesgrundlagen bzw. Die Übersicht der gesetzlichen Feiertage findest du im Lohnfortzahlungsgesetz. Ich bin zwar kein Arbeitsrechtler aber so aus dem Bauch raus denke ich mal ........ Dein Arbeitgeber kann sehr wohl verlangen daß du in Berlin - wo kein Reformationstag gesetzlicher Feiertag ist - arbeitest, auch wenn du in Brandenburg - wo der Ref.tag gesetzlicher Feiertag ist - wohnst ! Schade..... Gruß Wicht

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fkneyer

28.08.2007 um 18:23 Uhr

Mal in die andere Richtung - wenn einer von uns z. B. zu einem Fachseminar in ein anderes Bundesland geht (z. B. eine Woche) und in unserem "Heimat"bundesland ist meinetwegen Donnerstags ein Feiertag, in dem Bundesland, in dem das Seminar stattfindet baer nicht, bekommen wir diese Feiertagsarbeit als ebensolche angerechnet. Keine Ahnung, ob das hilft, wollte es nur mal gesagt haben ...

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