Bereitschaftsregelung mit nur 2 Elektriker - wie soll's funktionieren???
Hallo BR'ler
bei uns in der Firma sind zwei Elektriker beschäftigt (früher waren es mal 8). Bei uns gibt es im Tarif eine Regelung "Bereitschaftsdienst". Bereitschaftsdienst ist von Mo-Fr nach der regulären Arbeitszeit und endet um 23.00 Uhr. Samstags von 06-14.30 bzw. 14.30-23.00 Uhr.
Unsere beiden Elektiker arbeiten täglich 8 Std. Der AG möchte dass beide wöchentlich Bereitschaft haben. Folgender Fall - der durchaus öfters passiert:
Der MA hat um 15:45 Uhr Feierabend. Wird um 18:00 Uhr angerufen es stimmt was nicht. Mitarbeiter fährt in die Firma und ist mit der Reparatur um 20:00 Uhr fertig. Um 22:00 tritt ein neuer Fehler auf und man ruft ihn nochmal an. Auf die Dauer kanns das nicht sein.
Kennt jemand eine Lösung wie wir
- die tägl. Höchstarbeitszeit von 10 Std einhalten können?
- kann man eine Bereitschaft mit nur 2 Elektrikern aufrecht erhalten?
Für eure Hilfe und Lösungen vielen Dank!!!
Gruß Charly
Community-Antworten (3)
26.08.2007 um 23:40 Uhr
@Charly Das was Du beschreibst ist eine "Rufbereitschaft". Und diese zählt nicht zur AZ im Sinne der Höchstgrenzen!
Wie wäre es - mit Hilfe des § 87 BetrVG - eine BV zu erzwingen?
27.08.2007 um 10:42 Uhr
hallo charly, wie kölner schon sagt zählt die zeitb der rufbereitschaft nicht zur arbeitszeit. wird allerdings gearbeitet ist dies wieder arbeitszeit und ist mit dem normalen stundensatz zu vergüten. wird bis zu 1 std. gearbeitet zählt dies nicht als ruhezeitunterbrechung, nach aussage der gewerbeaufsicht ist dies eine unerhebliche unterbrechung. wird allerdings länger gearbeitet fängt die ruhezeit von neuem an. bekommen die 2 elektriker einen ausgleich für die rufbereitschaft? ihr solltet hier auf alle fälle mit der gewerbeaufsicht kontakt aufnehmen.
28.08.2007 um 14:50 Uhr
@steini hoffentlich kannst Du mir weiterhelfen: Welches Gewerbaufsichtsamt war das und kann man das irgendwo nachlesen?
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