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Ablehnungsgründe

A
Ali_32
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR´s,

wir sind gerade im Gremium sehr stark am Diskutieren über Ablehnungsgründe und finden wohl keine, wir würden gerne eure Meinung hierzu mal erfahren. Wir sind ein Unternehmen im Bereich Elektrotechnik und möchten einen neuen Abteilungsleiter einstellen, dieser soll wenn möglich auch die Verantwortliche Elektrokraft im Unternehmen werden. Wir haben nun die Stelle Intern Ausgeschrieben und des haben sich 2 Elektriker aus dem Hause auf die Stelle beworben, einer davon wurde von der GF Ausgewählt, die GF erbittet nun die Zustimmung. Die Fragen aller Fragen kommt jetzt, wird sind der Meinung das die normalen Elektriker die Fachliche Reife noch nicht haben, da diese nur normale Elektriker sind, hinzu kommt es das der eine vor ein paar Jahren schon Lichtbögen ausgelöst hat und Motoren geschrotet hat. Wir haben hier bedenken, finden aber nicht wirkliche Gründe um sowas Anzulehnen, wie seht Ihr das? Ich hatte vergessen zu schreiben das der Anwärter sich gerade im Elektro-Studium befindet.

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Community-Antworten (5)

E
Erbsenzähler

15.09.2017 um 09:27 Uhr

Da werdet ihr keinen Grund nach dem BetrVG § 99 zur Zustimmungsverweigerun finden.

G
ganther

15.09.2017 um 11:25 Uhr

Macht nicht den Job des Arbeitgebers. Das muss er entscheiden und verantworten

M
Moreno

15.09.2017 um 11:54 Uhr

Man sollte hier im Vorfeld mit dem AG reden, dass der BR der Meinung ist das der Kollege fachlich nicht geeignet ist. Wenn er ihn dann trotzdem auf die Stelle setzt ist er halt selber schuld! Ein Grund zur Zustimmungsverweigerung sehe ich auch nicht!

P
Pjöööng

15.09.2017 um 12:02 Uhr

Zitat (Ali_32): "dieser soll wenn möglich auch die Verantwortliche Elektrokraft im Unternehmen werden"

Die Anhörung jetzt ist aber nur zu der Beförderung? Dann habt Ihr auch nur diese zu beurteilen...

A
AlterMann

15.09.2017 um 17:37 Uhr

Aus § 99 sehe ich da keine Ablehnungsgründe. Habt Ihr denn die Sorge, dass Kollegen (u.a. der Elektriker selbst) gefährdet werden? Dann seid Ihr darüber in der Mitbestimmung, aber nicht bei der Beförderung selbst.

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