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Änderung der Reisekostenrichtlinie - Dürfen die das so einfach machen, da es sich nicht um eine BV sondern eine Richtlinie handelt?

H
hueseyin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Unser Arbeitgeber hat nach Betriebsübergang eine bei der alten Firma bestehende Reisekostenrichtlinie, ohne Rücksprache genommen zu haben, geändert. Dürfen die das so einfach machen, da es sich nicht um eine BV sondern eine Richtlinie handelt?

Mit freundlichen Grüßen,

Hueseyin

8.41502

Community-Antworten (2)

R
Rapper

30.04.2009 um 16:44 Uhr

Wenn es keine BV zwischen eurem BR und dem AG dazu gibt, kann er es machen.

MfG

K
Kölner

30.04.2009 um 23:45 Uhr

@hueseyin Reisekostenrichtlinien sind nicht mitbestimmungspflichtig!

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