Änderung der Reisekostenrichtlinie - Dürfen die das so einfach machen, da es sich nicht um eine BV sondern eine Richtlinie handelt?
Hallo zusammen.
Unser Arbeitgeber hat nach Betriebsübergang eine bei der alten Firma bestehende Reisekostenrichtlinie, ohne Rücksprache genommen zu haben, geändert. Dürfen die das so einfach machen, da es sich nicht um eine BV sondern eine Richtlinie handelt?
Mit freundlichen Grüßen,
Hueseyin
Community-Antworten (2)
30.04.2009 um 16:44 Uhr
Wenn es keine BV zwischen eurem BR und dem AG dazu gibt, kann er es machen.
MfG
30.04.2009 um 23:45 Uhr
@hueseyin Reisekostenrichtlinien sind nicht mitbestimmungspflichtig!
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