Erstellt am 26.03.2019 um 09:27 Uhr von Cyber99
Deine Frage ist etwas unverständlich formuliert. Ich hoffe ich gehe richtig in der Annahme, dass die Schwangere zuvor 9 Stunden pro Tag gearbeitet hat und nun aufgrund der gesetzlichen Regelung nur noch 8,5 Stunden arbeiten darf.
Ich vemute, dass hier §18 MuSChG greift. Danach muss das durchschnittliche Arbeitsentgelt der vergangenen 3 Kalendermonate gezahlt werden. Wenn also in den vergangenen 3 Monaten 9 Stunden am Tag gearbeitet wurde, dann müssen auch 9 Stunden bezahlt werden, obwohl nur 8,5 Stunden gearbeitet wird.
Erstellt am 26.03.2019 um 11:21 Uhr von BVUrlaub
Sorry, natürlich hat die Schwangere zuvor 9 Stunden gearbeitet.