Schwangerschaft und Arbeitszeit
Eine Schwangere darf am Tag nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber muss doch die 1/2 Stunde täglich bezahlen, die die Schwangere nicht arbeiten darf. Hat jemand hierfür eine Rechtsquelle?
Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
26.03.2019 um 10:27 Uhr
Deine Frage ist etwas unverständlich formuliert. Ich hoffe ich gehe richtig in der Annahme, dass die Schwangere zuvor 9 Stunden pro Tag gearbeitet hat und nun aufgrund der gesetzlichen Regelung nur noch 8,5 Stunden arbeiten darf.
Ich vemute, dass hier §18 MuSChG greift. Danach muss das durchschnittliche Arbeitsentgelt der vergangenen 3 Kalendermonate gezahlt werden. Wenn also in den vergangenen 3 Monaten 9 Stunden am Tag gearbeitet wurde, dann müssen auch 9 Stunden bezahlt werden, obwohl nur 8,5 Stunden gearbeitet wird.
26.03.2019 um 12:21 Uhr
Sorry, natürlich hat die Schwangere zuvor 9 Stunden gearbeitet.
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