hallo!

ein betriebsratsmitglied ist wegen schwangerschaft aus dem gremium ausgeschieden.

was geschieht mit dem nachgerückten ersatzmitglied, wenn das ehemalige mitglied des betriebsrates nach der schwangerschaft in das unternehmen zurückkehrt?

bleibt das aufgerückte ersatzmitglied weiterhin betriebsratsmitglied oder nimmt das wegen schwangerschaft ausgeschiedene dann wieder seine ehemalige position im betriebsrat ein und das aufgerückte ersatzmitglied scheidet aus dem gremium wieder aus?

gibt es rechtsprechung und/oder literatur in bücher, jur. zeitschriften, im internet zu diesem konkreten aspekt?