Moin, ich nochmal :-)

Befristete Arbeitsverträge müssen ja entweder zeitlich oder sachlich (zweckgebunden) befristet sein - soweit klar.

Was ist dann ein Arbeitsvertrag, in dem zwar steht "als Schwangerschaftsvertretung für Frau XXXXX", der aber gleichzeitig auf exakt ein Jahr zeitlich befristet ist? Ist sowas zulässig?
Ich vermute ja hier, dass tatsächlich ein zeitlich befristeter Vertrag vorliegt, und der Grund 'Schwangerschaftsvertretung' nicht zum Tragen kommt.

Und wirkt sich das unter Berücksichtigung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG irgendwie auf den AV aus?