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Befristeter AV: zeitliche UND sachliche Befristung?

S
Sternburg
Jan 2018 bearbeitet

Moin, ich nochmal :-)

Befristete Arbeitsverträge müssen ja entweder zeitlich oder sachlich (zweckgebunden) befristet sein - soweit klar.

Was ist dann ein Arbeitsvertrag, in dem zwar steht "als Schwangerschaftsvertretung für Frau XXXXX", der aber gleichzeitig auf exakt ein Jahr zeitlich befristet ist? Ist sowas zulässig? Ich vermute ja hier, dass tatsächlich ein zeitlich befristeter Vertrag vorliegt, und der Grund 'Schwangerschaftsvertretung' nicht zum Tragen kommt.

Und wirkt sich das unter Berücksichtigung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG irgendwie auf den AV aus?

6.63807

Community-Antworten (7)

E
ego112

17.08.2007 um 12:37 Uhr

  1. Es ist ein befristeter AV mit Sachgrund und somit 2. zulässig. 3. Nein
C
Catweazle

17.08.2007 um 12:59 Uhr

@Sternburg,

es ist durchaus zulässig eine Sachbefristung zeitlich zu begrenzen. Aus Arbeitgebersicht sogar anzuraten.

P
paula

17.08.2007 um 13:09 Uhr

.... und absolut üblich. Was hier steht wird wahrscheinlich hundertfach täglich in Deutschland in Arbeitsverträgen niedergelegt....

S
Sternburg

17.08.2007 um 13:13 Uhr

Ok, ich gebe mich geschlagen ;-)

Danke für die Antworten und ein Schönes Wochenende Euch allen!

P
pirat

17.08.2007 um 13:14 Uhr

Sternburg

Eine Zweck- oder Sachbefristung hat nichts (zumindest von der Bedeutung her) mit einem sachlichen Grund zu tun!

Eine Befristung kann zeitlicher Natur sein -> dann steht im Vertrag so etwas: Befristung bis zum 31.12.2006 Es kann aber auch drin stehen: Befristung bis zur Rückkehr der sich in Elternzeit beindlichen Frau XYZ...

Oder: Befristung bis zur Erledigung des Projekts EFG... (also beide Male ohne ein festes Datum)

Dann spricht man von einer Zweck- oder Sachbefristung!

T
trevis

17.08.2007 um 20:07 Uhr

Und wie verhält es sich bei Befristungen ohne Zweck-oder Sachgrund? Gibt es sowas noch oder ist das verboten?

L
Lotte

17.08.2007 um 20:19 Uhr

trevis, das ist im TzBfG § 14 Abs.2 geregelt und nennt sich kalendermäßige Befristung. Das geht bis zu zwei Jahre (in Ausnahmen vier Jahre, bei neuen Betrieben).

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