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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristung mit Sachgrund und Zeit - wann ist die Befristung (un)wirksam?

KH
Karl Heinz
Okt 2020 bearbeitet

Hallo forum, bei uns hat eine Mitarbeiterin in des letzten 2 jahren 3mal ihren befristeten vertrag zeitlich verlängert bekommen. Jetzt lief der Vertrag aus. Eine zeitliche Befristung ist ja nicht mehr möglich. Der arbeitgeber hat Ihren Vertrag mit sachgrund (krankheit eines Mitarbeiters) und aber wiederum zeitlich begrenzt (längstens jedoch bis...) verlängert. Ist das nicht wieder eine Zeitliche Befristung und damit nicht möglich ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.09.2005 um 19:55 Uhr

Laut TzBfG hat diese Kollegin ab jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Allerdings muss sie das möglicherweise auch vor Gericht erstreiten. Aus Sicht der Mitarbeiterin ist das zu unterstützen... Aus Sicht des AG hat selbiger mit Zitronen gehandelt.

Eine Ausnahme könnte es aber dennoch geben: Projektverträge - da müsste man dann den Inhalt der letzten AV kennen.

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