W.A.F. LogoSeminare

Ist Teilzeit erzwingbar?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend

Das Kind einer unserer Mitarbeiterinnen kommt diese Jahr in die Schule. Auf Grund des weiten Schulwegs an einer Hauptstraße, wo Sie als Mutti Ihr Kind begleiten muss, ist es Ihr nun nicht mehr möglich zu den bisher üblichen Arbeitszeiten zu arbeiten.

Ein Antrag auf Teilzeit (6Stunden satt 8,5 Stunden) wurde von der GF abgelehnt, mit dem Hinweis, Sie könnte die Firma doch verlassen, wenn Sie ein Problem damit hat.

Gibt es irgendwelche Möglichkeit Ihr zu helfen? Teilzeit zu erzwingen?

Im Moment beabsichtigt Sie, zu Kündigen bzw. das Arbeitsverhältniss über einen Aufhebungsvertrag (Vorschlag der GF) zu beenden.

Hat ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung (was sie ja akzeptieren würde) eine 3 monatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes zur Folge? Steige bei denn tausenden von Reglungen und Sonderfällen zu diesen Thema nicht ganz durch.

Vielen Dank für eure Hilfe, NEC

7.285011

Community-Antworten (11)

C
Catweazle

17.08.2007 um 01:00 Uhr

@NEC,

Es gibt Möglichkeiten die Arbeitszeit zu reduzieren, siehe auch TzBfG, besonders § 8: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/tzbfg.htm

Wenn alles nicht klappt gibt es noch Alternativen. Das Kind muss ja wohl nur für kurze Zeit zur Schule begleitet werden. Eine Tagesmutter könnte die Aufgabe übernehmen. Das ist sicher kostengünstiger als den Arbeitsplatz aufzugeben.

R
Rollie

17.08.2007 um 11:02 Uhr

Die Teilzeit ließe sich sicher erzwingen. Es scheint aber, das der AG die Mitarbeiterin lieber loswerden möchte. Daher dürfte es schwierig sein, sich mit ihm über die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit zu einigen. Es nützt der Mitarbeiterin ja wenig, wenn die Verrringerung dadurch zu stande kommt, das sie früher Feierabend machen kann, weil der AG darauf besteht, das sie Morgens wie bisher anfängt.

E
ego112

17.08.2007 um 11:20 Uhr

Den rechtlichen Anspruch auf Reduzierung hat die MA mit Sicherheit. Die 3-Monatsfrist
ist zwar abgelaufen, kann aber erneuert werden. Antrag stellen und schwupp di wupp ist der AG im Zugzwang zu beweisen, dass dieses betrieblich nicht möglich ist.

P
pirat

17.08.2007 um 12:28 Uhr

gibt es andere Kolleginnen bei denen der Antrag auf Teilzeit bewilligt wurde?

Denke da an AGG.

P
paula

17.08.2007 um 14:50 Uhr

Über den Rechtsanspruch wurde hier ja schon einiges geäußert. Das Problem in der Praxis ist aber eigentlich ein prozessuales. Die wenigsten Gerichte sehen hier die Möglichkeiten für den AN sich mittels einer einstweiligen Verfügung vorläufig die Teilzeit zu sichern. Das bedeutet dann aber dass ich als AN -obwohl ich eindeutig im Recht sein kann- mich durch die Instanzen quälen muss und für diesen Zeitraum weiterhin in meiner bisherigen Arbeitszeit arbeiten muss. Wenn der AG das richtig spielt reden wir über einen Zeitraum von weit über 2 Jahren. Daran zerbricht einer Mutter die nur in Teilzeit die Kinderbetreuung sicherstellen kann.

Um dieses Problem beurteilen zu können muss man wissen wie die örtlichen Gerichte entscheiden. Daher würde ich mich an einen kompetenten RA wenden der weiß wie vor Ort entschieden wird.

@pirat AGG ist das wohl eher nicht. Außer es wird nur Männern oder nur Alten oder nur.... Ich würde eher an den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz denken aber das ist ggf. auch schwierig

P
pirat

17.08.2007 um 15:00 Uhr

@paula,

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz habe ich gemeint.

So what?

N
NEC

17.08.2007 um 17:14 Uhr

Danke für eure vielen Hinweise!

Werden den Problem nächste Woche nochmal näher nach gehen und nochmal mit unserer GF reden, bzw. uns gegebenfalls an einen RA wenden.

Teilzeit gibt es bei uns im Betrieb, aber nur bei Personen, wo betriebliche Gründe dafür verantwortlich sind.

Schönens Wochenende!!

NEC

P
paula

17.08.2007 um 21:52 Uhr

@NEC

der BR will sich in dieser Sache an einen RA wenden. Bitte vorher die Kostentragung klären. Ich als AG würde hier dem BR keinen Anwalt zahlen, da es sich um eine Frage des Individualrechtes handelt....

T
tju79

19.08.2007 um 04:13 Uhr

was auch eine taktik wäre:

betriebsrat macht dem arbeitgeber klar, dass der mitarbeiter über das teilzeit-befristungsgesetz die teilzeit fordern könnte und er soll doch lieber einen kompromiss mit der mutter finden (gemeinsame lösung).

ween dem thema rechtsanwalt: in diesem fall geht es zwar um individualrecht, aber ich denke, dass ihr den spiess umdrehen könnt - indem ihr z.b. über eine betriebsvereinbarung für mütter mit schulpflichtigen kindern beratet. ob das realisierbar ist weiss ich nicht, nur ne spontane idee.

L
Lotte

19.08.2007 um 21:20 Uhr

tju79, verstehe aber nicht, was ein RA bei einer Beratung über eine BV zu suchen hat. Als Sachverständiger? Dann müsste der BR vorher die Kostenübernahme mit dem AG klären, würde mich wundern, wenn der AG das bewilligt. Warum auch?

P
Peanuts

19.08.2007 um 22:17 Uhr

Die 3-Monatsfrist ist zwar abgelaufen, kann aber erneuert werden.

Woher nimmst Du diese Weisheiten?

Antrag stellen und schwupp di wupp ist der AG im Zugzwang zu beweisen, dass dieses betrieblich nicht möglich ist.

Was soll der Unsinn? Der Antrag auf Teilzeit wurde doch schon gestellt und über die Berechtigung der Ablehnung ist doch überhaupt noch nichts entschieden.

Mutti sollte schwupp di wupp ab zum Anwalt und ihren Teilzeitanspruch gerichtlich prüfen lassen.

Hat ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung (was sie ja akzeptieren würde)

Der AG möchte sie loswerden, nicht umgekehrt!

eine 3 monatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes zur Folge?

Wahrscheinlich!

Ihre Antwort