Erstellt am 16.08.2007 um 23:00 Uhr von Catweazle
@NEC,
Es gibt Möglichkeiten die Arbeitszeit zu reduzieren,
siehe auch TzBfG, besonders § 8:
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/tzbfg.htm
Wenn alles nicht klappt gibt es noch Alternativen.
Das Kind muss ja wohl nur für kurze Zeit zur Schule begleitet werden. Eine Tagesmutter könnte die Aufgabe übernehmen. Das ist sicher kostengünstiger als den Arbeitsplatz aufzugeben.
Erstellt am 17.08.2007 um 09:02 Uhr von Rollie
Die Teilzeit ließe sich sicher erzwingen. Es scheint aber, das der AG die Mitarbeiterin lieber loswerden möchte. Daher dürfte es schwierig sein, sich mit ihm über die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit zu einigen. Es nützt der Mitarbeiterin ja wenig, wenn die Verrringerung dadurch zu stande kommt, das sie früher Feierabend machen kann, weil der AG darauf besteht, das sie Morgens wie bisher anfängt.
Erstellt am 17.08.2007 um 09:20 Uhr von ego112
Den rechtlichen Anspruch auf Reduzierung hat die MA mit Sicherheit. Die 3-Monatsfrist
ist zwar abgelaufen, kann aber erneuert werden.
Antrag stellen und schwupp di wupp ist der AG im Zugzwang zu beweisen, dass dieses betrieblich nicht möglich ist.
Erstellt am 17.08.2007 um 10:28 Uhr von pirat
gibt es andere Kolleginnen bei denen der Antrag auf Teilzeit bewilligt wurde?
Denke da an AGG.
Erstellt am 17.08.2007 um 12:50 Uhr von paula
Über den Rechtsanspruch wurde hier ja schon einiges geäußert. Das Problem in der Praxis ist aber eigentlich ein prozessuales. Die wenigsten Gerichte sehen hier die Möglichkeiten für den AN sich mittels einer einstweiligen Verfügung vorläufig die Teilzeit zu sichern. Das bedeutet dann aber dass ich als AN -obwohl ich eindeutig im Recht sein kann- mich durch die Instanzen quälen muss und für diesen Zeitraum weiterhin in meiner bisherigen Arbeitszeit arbeiten muss. Wenn der AG das richtig spielt reden wir über einen Zeitraum von weit über 2 Jahren. Daran zerbricht einer Mutter die nur in Teilzeit die Kinderbetreuung sicherstellen kann.
Um dieses Problem beurteilen zu können muss man wissen wie die örtlichen Gerichte entscheiden. Daher würde ich mich an einen kompetenten RA wenden der weiß wie vor Ort entschieden wird.
@pirat
AGG ist das wohl eher nicht. Außer es wird nur Männern oder nur Alten oder nur.... Ich würde eher an den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz denken aber das ist ggf. auch schwierig
Erstellt am 17.08.2007 um 13:00 Uhr von pirat
@paula,
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz habe ich gemeint.
So what?
Erstellt am 17.08.2007 um 15:14 Uhr von NEC
Danke für eure vielen Hinweise!
Werden den Problem nächste Woche nochmal näher nach gehen und nochmal mit unserer GF reden, bzw. uns gegebenfalls an einen RA wenden.
Teilzeit gibt es bei uns im Betrieb, aber nur bei Personen, wo betriebliche Gründe dafür verantwortlich sind.
Schönens Wochenende!!
NEC
Erstellt am 17.08.2007 um 19:52 Uhr von paula
@NEC
der BR will sich in dieser Sache an einen RA wenden. Bitte vorher die Kostentragung klären. Ich als AG würde hier dem BR keinen Anwalt zahlen, da es sich um eine Frage des Individualrechtes handelt....
Erstellt am 19.08.2007 um 02:13 Uhr von tju79
was auch eine taktik wäre:
betriebsrat macht dem arbeitgeber klar, dass der mitarbeiter über das teilzeit-befristungsgesetz die teilzeit fordern könnte und er soll doch lieber einen kompromiss mit der mutter finden (gemeinsame lösung).
ween dem thema rechtsanwalt: in diesem fall geht es zwar um individualrecht, aber ich denke, dass ihr den spiess umdrehen könnt - indem ihr z.b. über eine betriebsvereinbarung für mütter mit schulpflichtigen kindern beratet. ob das realisierbar ist weiss ich nicht, nur ne spontane idee.
Erstellt am 19.08.2007 um 19:20 Uhr von Lotte
tju79,
verstehe aber nicht, was ein RA bei einer Beratung über eine BV zu suchen hat. Als Sachverständiger? Dann müsste der BR vorher die Kostenübernahme mit dem AG klären, würde mich wundern, wenn der AG das bewilligt. Warum auch?
Erstellt am 19.08.2007 um 20:17 Uhr von peanuts
Die 3-Monatsfrist ist zwar abgelaufen, kann aber erneuert werden.
Woher nimmst Du diese Weisheiten?
Antrag stellen und schwupp di wupp ist der AG im Zugzwang zu beweisen, dass dieses betrieblich nicht möglich ist.
Was soll der Unsinn? Der Antrag auf Teilzeit wurde doch schon gestellt und über die Berechtigung der Ablehnung ist doch überhaupt noch nichts entschieden.
Mutti sollte schwupp di wupp ab zum Anwalt und ihren Teilzeitanspruch gerichtlich prüfen lassen.
Hat ein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung (was sie ja akzeptieren würde)
Der AG möchte sie loswerden, nicht umgekehrt!
eine 3 monatige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes zur Folge?
Wahrscheinlich!