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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung zu Entlohnung im Callcenter

H
Hedibini
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe KollegINNen,

ich bin Betriebsratsmitglied in einem Callcenter und wir sind dabei, dass Entlohnungssystem zu überarbeiten. Hat jemand von Euch Betriebsvereinbarungen zu Entlohnung im Callcenter und würde mir diese zur Verfügung stellen?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Hedibini

7.25006

Community-Antworten (6)

C
cyberurmel

16.08.2007 um 15:59 Uhr

Hallo ,

Entlohnung geht doch "normalerweise" über TV . :-) Gerade in den meisten CC Bereichen. Oder was wollt ihr denn genau überarbeiten?

H
hedibini

16.08.2007 um 16:05 Uhr

Hi,

wenn du mir sowas schicken kannst - her damit! Es gibt keinen Tarifvertrag! Sonst gäbe es auch nichts zu diskutieren für den BR...

Hedibini

P
packer

16.08.2007 um 16:09 Uhr

schau dir mal den §77 BetrVG an, stichwort tarifvorbehalt. es gibt sachen, die darf der BR gar nicht in einer BV regeln!!! und sonst bitte mal bei www.soliserv.de gucken. die haben da, wenn auch schon ältere, BVs zum Thema callcenter.

D
DonJohnson

16.08.2007 um 18:41 Uhr

Hallo Heidibini Packer hat recht! §77 Abs 3 BetrVG sagt aus, dass Dinge die in einem TV geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden, nicht Bestandteil einer BV sein können. Eine solche BV ist nicht rechtsgültig. Drum gibt es zwei Möglichkeiten - entweder Willkür des AG oder eintreten in die Gewerkschaft. Diese kann dann einen HTV mit dem Arbeitgeber aushandeln.

FB
Frank B

17.08.2007 um 09:58 Uhr

Das Einzige was ihr in einer BV regeln könnt steht im §87 Abs.1 Ziff.10 BetrVG. Hier bitte die Kommentare genau lesen! Entlohnungsgrundsätze heißt nicht die Höhe des Entgeltes! Das steht unter §77 Abs.3 BetrVG Tarifvorbehalt!

Arbeitgeber tun so als könnte man dies doch mit dem BR regeln um sich die Gewerkschaft vom Hals zu halten. ;-)

H
hedibini

20.08.2007 um 10:27 Uhr

Hallo zusammen,

ich weiss, dass Dinge die in einem TV geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden, nicht Bestandteil einer BV sein können.

Lt. unserem Anwalt, ist in unserer Branche ein TV aber NICHT üblich, und somit ist es möglich, dies in einer BV zu realisieren.

Leider bekommen wir nicht genügend Mitglieder in die Gewerkschaft, sodass der AG darum wirklich nicht kämpfen muss...

Liebe Grüße,

Hedibini

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