Erstellt am 16.08.2007 um 13:59 Uhr von Cyberurmel
Hallo ,
Entlohnung geht doch "normalerweise" über TV . :-)
Gerade in den meisten CC Bereichen. Oder was wollt ihr denn genau überarbeiten?
Erstellt am 16.08.2007 um 14:05 Uhr von hedibini
Hi,
wenn du mir sowas schicken kannst - her damit! Es gibt keinen Tarifvertrag! Sonst gäbe es auch nichts zu diskutieren für den BR...
Hedibini
Erstellt am 16.08.2007 um 14:09 Uhr von packer
schau dir mal den §77 BetrVG an, stichwort tarifvorbehalt.
es gibt sachen, die darf der BR gar nicht in einer BV regeln!!!
und sonst bitte mal bei www.soliserv.de gucken. die haben da, wenn auch schon ältere, BVs zum Thema callcenter.
Erstellt am 16.08.2007 um 16:41 Uhr von DonJohnson
Hallo Heidibini
Packer hat recht! §77 Abs 3 BetrVG sagt aus, dass Dinge die in einem TV geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden, nicht Bestandteil einer BV sein können. Eine solche BV ist nicht rechtsgültig. Drum gibt es zwei Möglichkeiten - entweder Willkür des AG oder eintreten in die Gewerkschaft. Diese kann dann einen HTV mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Erstellt am 17.08.2007 um 07:58 Uhr von Frank B
Das Einzige was ihr in einer BV regeln könnt steht im §87 Abs.1 Ziff.10 BetrVG. Hier bitte die Kommentare genau lesen! Entlohnungsgrundsätze heißt nicht die Höhe des Entgeltes! Das steht unter §77 Abs.3 BetrVG Tarifvorbehalt!
Arbeitgeber tun so als könnte man dies doch mit dem BR regeln um sich die Gewerkschaft vom Hals zu halten. ;-)
Erstellt am 20.08.2007 um 08:27 Uhr von hedibini
Hallo zusammen,
ich weiss, dass Dinge die in einem TV geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden, nicht Bestandteil einer BV sein können.
Lt. unserem Anwalt, ist in unserer Branche ein TV aber NICHT üblich, und somit ist es möglich, dies in einer BV zu realisieren.
Leider bekommen wir nicht genügend Mitglieder in die Gewerkschaft, sodass der AG darum wirklich nicht kämpfen muss...
Liebe Grüße,
Hedibini