Schicht-Änderungen Kurzfristig
Hallo Leute !
Eine Frage zur BV oder Freiwilliger Vereinbarung ! Eine kurzfristige Änderung der Arbeitszeiten und Schichten auf ein 3 Schichtmodell für 4-5 Wochen. Muss es eine BV sein sein, diese ist doch eher langfristig zu sehn ? Oder kann das auch in eine freiwillige Vereinbarung mit dem AG festgeschrieben werden ?
Big
Community-Antworten (3)
16.08.2007 um 11:43 Uhr
Hallo MrBig66, versucht es doch mit einer befristeten Betriebsabsprache nach § 77 BetrVG (siehe auch Kommentar von Däubler zu § 77 BetrVG ab Rn 79).
16.08.2007 um 11:55 Uhr
MrBig66, dieser Zustand muss in einer BV vereinbart werden. Eine "Regelungsabrede" kann diesen Zweck nicht erfüllen.
16.08.2007 um 12:09 Uhr
. . . ist es nicht uninteressant, was über dem Werk drübersteht? Ich habe mal die Auffassung eines Rechtsanwalts gehört, dass der Inhalt wichtig ist und es letzlich egal ist, ob da auch Betriebsvereinbarung drübersteht. Jede betriebliche und schriftlich fixierte Regelung ist demnach vom Sinne her eine Betriebsvereinbarung. Für kurzzeitig angelegte Änderungen mit kollektivem Charakter haben wir bisher danach stets eine kurze schriftliche Regelung getroffen und da sie kurzzeitig, wie hier in diesem Fall nur 4-5 Wochen sind, kann man auf Kündigungsfestlegungen und anderes Beiwerk locker verzichten.
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