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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kleidungsvorschrift durch AG

M
Matiz
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber Flip Flops und das tragen von kurzen Hosen im Büro einer Spedition verbieten

Was kann BR tun?

5.80309

Community-Antworten (9)

FB
Frank B

15.08.2007 um 10:11 Uhr

Wenn ihr ein Betriebsrat habt, nicht. §87 Abs.1 Ziff.1 BetrVG.

S
see-see

15.08.2007 um 11:29 Uhr

... es sei denn, der BR hat zugestimmt... :-)

B
Bernd

15.08.2007 um 11:50 Uhr

Falls der BR überhaupt zustimmen muss.

S
Sifa

15.08.2007 um 11:51 Uhr

Im Hinblick auif die Vorschriften zum Thema Arbeitssicherheit muß er das sogar. Ausgenommen hiervon sind allenfalls die Bürobereiche. Ansonsten, egal ob Truck- oder Staplerfahrer oder zu Fuß im Bereich Lager oder Güterumschlag gilt Sicherheitsschuhe DIN EN 345 S 2 oder S 3 und lange Hose wg. der Verletzungsgefahr an Paletten und Packstücken. Und der BR ist in der Pflicht diese Schutzvorschriften mit zu überwachen!!! Arbeitssicherheit gehört mit zu den -mitunter den Kollegen schwer zu vermittelnden- Aufgaben des BR. Flip Flops im LKW verbietet sogar die StVO

I
Immie

15.08.2007 um 12:17 Uhr

bernd? Wenn der AG das Tragen bestimmter Kleidung verbieten will, verlangt er doch im Umkehrschluss das Tragen anderer Kleidung. Ist das keine Kleiderordnung?

M
Mona-Lisa

15.08.2007 um 12:28 Uhr

@Sifa, deinem Hinweis gibt es nicht mehr viel hinzufügen und hat auch seine Berechtigung. Aber Matiz sagt, dass der AG dies im Büro verbietet.

@Matiz, dürfte auch noch ein Unterschied sein, ob ihr Publikumsverkehr habt oder nicht.... Angesicht's der manchmal schon heftigen Temperaturen im Sommer und keiner Klimaanlage sollte der AG dem Betriebsrat mal sagen, was ihn daran stört. Übrigen's: Flip-Flop's sind der absolute, aktuelle und modische Schrei! ;-))

T
trevis

15.08.2007 um 12:34 Uhr

Wenn es sich allerdings um ein Büro im Nudisten-Camp handelt, wäre es schon so, dass der AG verlangen kann das auch diese Kleidungsstücke abgelegt werden. Eventuell eine BV dazu abschliessen...

S
Sifa

15.08.2007 um 13:27 Uhr

Hallo Mona-Lisa, das ist natürlich richtig. Ich ging allerdings aus Erfahrung davon aus, dass Mitarbeiter in den Büros von Speditionen häufiger die Warenumschlagsplätze aufsuchen. Sorry, habe übersehen das dazu zu schreiben. Andernfalls gilt natürlich: Kleiderordnung ohne BR geht nicht.

M
matze83

15.08.2007 um 16:02 Uhr

Also mir soll der AG hier im Büro mal die kurze Hose und die Schlappen verbieten wollen - da wär was los, haben hier locker flockige 34°C!

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