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proaktiv BR-Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstandsvorsitzenden per Vollmacht

B
BR-Fragen
Feb 2020 bearbeitet

Darf der BR-Wahlvorstandsvorsitzende dem Mitarbeiter durch Unterschrift einer durch ihn (als BWV) erstellten Vollmacht die Briefwahlunterlagen proaktiv anbieten, dann persönlich dem MA vorbeibringen und wieder direkt entgegennehmen (teilweise ist der Brief nicht verschlossen)?

Hintergrund: Ich finde diese Vorgangsweise recht fragwürdig und hat für mich einen sehr schlechten Beigeschmack, wenn der BWV Vorsitzende selbst Listenvertreter ist, dem MA proaktiv Wahlunterlagen per Vollmacht anbietet (hier gleich Vollmacht unterzeichnen dann brauchst du nicht zur Wahl kommen), gleich die Briefwahlunterlagen aushändigt und gleich wieder entgegennimmt. Er selbst bringt sie dann ins Wahlbüro - und was dann? Hier könnte ein Wahlbetrug, rein theoretisch und ohne Unterstellung zu seinem Gunsten durch beispielweise nicht verschlossene/zugeklebten Briefe möglich sein und ein Austausch der Wahlzettel stattfinden! Da wir zwar viele Schichtmitarbeiter aber nicht ausschließlich haben, müssten eigentlich Briefwahlunterlagen durch den Schicht-MA selbst angefordert werden (LAG Nürnberg 9TaBV 24/03) und dürfen nicht proaktiv durch den BWV per Vollmacht durch ihn selbst angeboten, gebracht und entgegengenommen werden!

Im weiteren sollten die Briefwahlunterlagen nicht per Postzustellung erfolgen? Ist nicht das Datum des Poststempels auschlaggebend für die rechtzeitige Abgabe und Zulassung zur Briefwahl, wenn der Mitarbeiter nicht seine Wahlunterlagen persönlich abgibt?

Habt ihr bereits schon rechtliche Kenntnis, ob dieses Verfahren legitim ist?

Ich möchte gerne die jetzige Vorgehensweise der BWV unterbinden ggf. die Vorgehensweise übers AG anfechten. Wie sind hierzu meine Chancen?

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

08.02.2020 um 13:19 Uhr

Der Datum des Poststempels spielt keine Rolle. Es kommt immer auf den Zeitpunkt des Zugangs beim WV an.

Ansonsten ist die Vorgehensweise des Wahlvorstandsvorsitzenden nicht korrekt.

B
BR-Fragen

08.02.2020 um 14:22 Uhr

Hallo Kratzbürste Auf welcher Rechtsgrundlage berufst du die Aussage auf die Unkorrektheit?

K
krambambuli

08.02.2020 um 15:54 Uhr

Der WV ist passiv/neutral. Wähler "einfangen" dürfte bei allen Wahlen unzulässig sein (Rechtsprechung).

Das Zuschicken von Briefwahlunterlagen erfolgt automatisch dann, wenn für bestimmte Bereiche zuvor Briefwahl beschlossen wurde, ansonsten auf Anforderung des Wählers.

Siehe auch Www.bzo-Wissen.de

B
BR-Fragen

09.02.2020 um 07:54 Uhr

Hallo KRAMBAMBULI

Danke für die Information. NEIN, es wurden keine bestimmte Bereiche beschlossen, welche an der Briefwahl teilnehmen. Evtl lediglich einzelne Mitarbeiter die im Ausland temporär tätig sind.

Proaktiv ist natürlich nicht passiv/neutral. Durch das Wahlausschreiben wird ja schon darauf hingewiesen das Briefwahlunterlagen bei einer nicht Anwesenheit angefordert werden können. Also warum per Vollmacht anbieten und vorbeibringen? Das kann für mich nur Werbung in eigener Sache im Rahmen der Hilfe zur Wahl bzw. unterstützend positiven Eindruck hinterlassen bedeuteten und ist somit nicht passiv/neutral.

Ich möchte die Wahl nicht zwingend anfechten, da dies auch dem Unternehmen schadet. Aber eine Unterlassungsklage wäre vorab schon denkbar.

Falls er dieses leugnet, darf ich rein rechtlich die an ihn gerichtete Vollmachten zur Überbringung der Briefwahlunterlagen als Beweisführung vom BWV vor Gericht verlangen und verwenden?

B
BR-Fragen

10.02.2020 um 14:25 Uhr

Besten besten Dank, werde mir das LAG Hamm Urteil mal in Ruhe durchlesen.

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