Erstellt am 14.08.2007 um 20:20 Uhr von DonJohnson
Das ist dümmlichst, aber nciht zu ändern. Also macht folgendes: Bildet einen höchstmöglichen Grad an Gewerkschaftsangehörigkeit. Die Gewerkschaft wird dann einen HT mit euerm AG aushandeln. Natürlich dürft ihr streiken wenn die Gewerkschaft das dann ausruft - oder ein VK! Denk daran der BR darf zu keinem Streik aufrufen.
Wenn du weitere Fragen hat, melde dich
Erstellt am 14.08.2007 um 20:32 Uhr von RalfBeutlin
Schade diesen HT will ich eigentlich vermeiden. ich will zurück zum Flächentarifvertrag am besten mit steriks.
Die Gewerkschaft ziert sich und will lieber verhandeln.
Gibts eigentlich alternativ Gewerkschaften zu den etablierten?
Erstellt am 14.08.2007 um 20:44 Uhr von DonJohnson
um welche gewerkschaft geht es bei euch? welche brance seid ihr?
Erstellt am 14.08.2007 um 20:56 Uhr von hans
wenn der ArG aus dem Verband ausgetreten ist, werdet ihr ihn nicht wieder zum Flächentarif bewegen können - egal welche Branche. Also ist Don Johnson's Rat auf den HT kein schlechter Rat, weil nur so bekommt ihr euren ArG zur Einsicht.
Der TV gilt übrigens auch bei euch nach, §4 V TVG.... Gehaltserhöhungen - (tarifliche Regelung besteht nicht mehr)BetrVG 87 I Nr. 10 in Abwägung zu §77 III - aber so doof ist i.d.R. kein ArG, dass er (betriebs-)öffentliich verkündet, dass ein Topf Geld zu verteilen sei.
Erstellt am 15.08.2007 um 09:53 Uhr von RalfBeutlin
Darf man streiken wenn die aus dem verband raus sind?
Erstellt am 15.08.2007 um 10:38 Uhr von Rosa
Nein!
Ihr dürft nicht zum Streik aufrufen, wie Don Jones schrieb. Nur die Gewerkschaft kann zum Streik aufrufen.
Wenn der AG aus dem AG-Verband austritt ist es seine Entscheidung, ihr könnt nichts daran ändern.
Versucht einen ordentlichen Hausvertrag mit der Gewerkschaft zusammen zu verhandeln, wo ihr alles reinpackt was euch wichtig ist. Die Gewerkschaft kennt sich mit HT- Verträgen aus.
Ihr habt keine andere Wahl.
Erstellt am 15.08.2007 um 15:05 Uhr von RalfBeutlin
Das ist nicht was ich meine. Habs falsch formuliert. Kann die Gewerkschaft zum streik auftrufen wenn der AG aus dem verband ausgetreten ist oder gibts dann noch die friedenspflicht?
Erstellt am 15.08.2007 um 18:16 Uhr von mille
Hallo,
also, bis zum Abschluss eines Anerkennungsvertrags, bzw. Haustarifvertrages gilt die Nachwirkung.
Allerdings nur für GEW-Mitglieder, bzw. für die, die es im Arbeitsvertrag stehen haben. Bei Neueinstellungen kann der AG den Arbeitsvetrag Einzelvertraglich aushandeln. Des Weiteren kann er auch versuchen mit den jeweiligen AN den Arbeitsvertrag Einzelvertraglich auszuhandeln. Davor sollte der BR die Mitarbeiter warnen. Dann kann der AG noch versuchen eine Änderungskündigung auszusprechen. Dazu ist der BR gemäß § 102 BetrVG zu hören.
Tarifverhandlungen darf nur die GEW führen.
Übrigens, mein AG ist auch aus dem AG-Verbansd ausgetreten, allerdings ist er immer noch OT-Mitglied. Klarer Fall von Tarifflucht, was im moment bei den AG sehrverbreitet ist. Mal sehen was jetzt kommt.
Ich wünsche euch viel Glück bei den Verhandlungen.
Mit Solidarischen Grüßen
Erstellt am 21.09.2007 um 14:15 Uhr von RalfBeutlin
So wir sind jetzt einen schritt weiter.
Der Arbeitgeber wird weil wir hart geblieben sind wieder in den AGV eintreten.
Der rat einen Verbandsbezogenen Tarifvertrag abzuschliessen war der schlechteste.
Viel wichtiger war das wir eine selbestbewusste strategie hatten.
Wir haben sofort alle anträge auf Samstagsarbeit abgelehnt und die Beschäftigten sofort knallhart mit eingebunden.
Wenn die ganze sache durch ist melde ich mich nochmal.