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Urlaub des Betriebsratsvorsitzenden - zulässig, dass das freigstellte BR-Mitglied mit dem AN/Verband Verhandlungen führt, im Vertrag Änderungen aushandelt, die nun festgeschrieben sind?

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santana
Jan 2018 bearbeitet

Seit ein paar Monaten finden in unserem Betrieb mit AN/AGVerband Verhandlungen zum Thema Arzeitzeiterhöhung ohne Lohnausgleich statt, mit Investitionszusagen des Betriebes. (Der Betrieb ist im AG/Verband) Unser Betriebsratsvorsitzender war nun 14 Tage in Urlaub. Während dieser Zeit ist nun der Ergängzungstarifvertrag vom AG-Verband vorgelegt worden. Meine Frage, ist es zulässig, dass das freigstellte BR-Mitglied mit dem AN/Verband Verhandlungen führt, im Vertrag Änderungen aushandelt, die nun festgeschrieben sind? (stellv. BRV ist gewerbl. AN und nicht in der Freistellung)

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Community-Antworten (3)

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paula

17.05.2007 um 18:03 Uhr

Diese Verhandlungen führt ja wohl offensichtlich die Gerwerkschaft mit dem AG oder dem AG-Verband. Anders macht das Wort "Ergänzungstarifvertrag" ja wohl überhaupt keinen Sinn mehr in Deiner Angabe.

Ja und dann kann die Gewerkschaft verhandeln, wann und wo sie will. Da hat der BR doch keine Karten im Spiel. Da kann auch schon mal was im Urlaub passieren. Warum auch nicht....

B
baccus

17.05.2007 um 18:10 Uhr

Hallo paula, und wenn das BR Mitglied im Verwaltungsvorstand einer Gewerkschaft und Mitglied der Tarifkommision ist?

P
paula

17.05.2007 um 18:38 Uhr

@baccus

dann darf er es während seines Urlaubs doch auch machen oder. Die Verhandlungen zu einem TV führt eine Tarifkommission. Diese Kommission läßt nicht zu dass ein Einzelner verbindliche Zusagen trifft. Ohne Zustimmung der Kommission läuft da nichts. Und wie die Kommission mit Urlaub einzelner Mitglieder umgeht ist doch auch geregelt. Ich sehe das Problem im Moment nicht so recht....

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