Austritt aus dem Betriebsrat
Guten Tag, mein Anliegen bezieht sich auf meinen Austritt aus dem Betriebsrat. Ich habe diese Woche zur Betriebsratssitzung und im Beisein der Betriebsratsvorsitzenden meinen Austritt bekannt gegeben. Dies wurde zur Kenntnis genommen aber mit dem Verweis, dass ich das erst zur nächsten Betriebsversammlung kann, weil es dort bekannt gegeben wird und dann erst rechtswirksam ist. Sie verwies auf die Geschäftsordnung des Betriebsrates wo dies in einem Punkt steht. Dies wird aber nicht heut und morgen, sondern erst im Nächsten Jahr stattfinden. Bei allem, was ich gelesen habe kann, ist ein Austritt doch jederzeit möglich, wenn ich das dem Betriebsratsvorsitzenden mitteile bzw. auch dies während einer Betriebsratssitzung tätige. Beides war bei mir der Fall.
Community-Antworten (6)
29.11.2024 um 13:24 Uhr
Das mit der BetrVers halte ich für Blödsinn. Auch kann sowas m.E.n. nicht in einer GO geregelt werden. Worin ich mir jetzt nicht sicher bin, ist die Tatsache, das der austritt schriftlich zu erklären ist. Meine ich mal gelesen zu haben, lege meine Hand dafür aber nicht ins Feuer.
29.11.2024 um 13:27 Uhr
Man kann jederzeit austreten da gibt es keine Fristen oder Warten bis zur nächsten BV!
29.11.2024 um 13:30 Uhr
Einfach austreten, Du hast keinerlei zu befürchten, niemand vom BR ist Dir weisungsbefugt!
29.11.2024 um 13:32 Uhr
Niederlegung des Betriebsratsamts Ein Betriebsratsmitglied kann jederzeit freiwillig durch einen Rücktritt vom Betriebsratsamt (= Amtsniederlegung) seine Mitgliedschaft im Betriebsrat beenden.
Der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung muss gegenüber dem Betriebsratsgremium oder gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt werden. Eine besondere Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Sie kann auch mündlich erfolgen.
Das Betriebsratsmitglied muss keinen Grund für seinen Rücktritt angeben.
29.11.2024 um 13:43 Uhr
Den Passus im BetrVG siehst Du im Post von Dummerhund. Und weil das so geregelt ist, hat der BR kein Recht, in der GO etwas anderes zu bestimmen. Also weder kann die GO vorschreiben, das der Austritt erst später wirksam wird, noch das der Austritt schriftlich mitgeteilt werden müsste.
29.11.2024 um 13:56 Uhr
Der BRV ist also verpflichtet zur nächsten BR Sitzung den nächsten Nachrücker ein zu laden. Wie er deinen Austritt aus dem BR nach außen hin kommuniziert ist nicht dein Problem.
Verwandte Themen
Neuwahl BR Ja oder Nein
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns ist heute jemand aus dem BR ausgetreten und es gibt keinen Nachrücker. Ursprünglich 7er Gremium durch Austritt aktuell 6 Offizielle BR Wahl Mai 2022 März 23
Austritt Ersatzmitglieder des Beriebsrats - in welchen Situationen darf Neuwahl stattfinden?
Älterhallo- bitte hilft uns- sehr wichtig- wir sind 3 kopfige betriebsrat und 5 ersatz mitglieder der betriebsrat-3 erstz mitglieder sind ausgetreten und behaupten,das beim austritt wahl möglich wird-
Austritt BR
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein neuer Betriebsrat in unserer Firma ( ein halbes Jahr alt). EIgentlich ist alles bis jetzt soweit gut gelaufen. Leider war ich in eine Kündigungsgeschichte mit einbezog
Erlöschen Mitgliedschaft - Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen?
ÄlterEs ist doch richtig, das die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt, wenn ein Mitglied sein Amt (z.B. den Vorsitz) niederlegt? Was ist, wenn das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berücksichtigt wurde
Nach Abwahl/Austritt wieder zur Wahl aufstellen lassen?
ÄlterFalls ein Betriebsrat abgewählt werden würde, bzw. ein oder mehrere Mitglieder ihren Austritt erklären würden, ist es den "zukünftig ehemaligen" Mitgliedern möglich, sich bei den nächsten Wahlen wiede