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Austritt aus dem Betriebsrat

M
Marco.K
Nov 2024 bearbeitet

Guten Tag, mein Anliegen bezieht sich auf meinen Austritt aus dem Betriebsrat. Ich habe diese Woche zur Betriebsratssitzung und im Beisein der Betriebsratsvorsitzenden meinen Austritt bekannt gegeben. Dies wurde zur Kenntnis genommen aber mit dem Verweis, dass ich das erst zur nächsten Betriebsversammlung kann, weil es dort bekannt gegeben wird und dann erst rechtswirksam ist. Sie verwies auf die Geschäftsordnung des Betriebsrates wo dies in einem Punkt steht. Dies wird aber nicht heut und morgen, sondern erst im Nächsten Jahr stattfinden. Bei allem, was ich gelesen habe kann, ist ein Austritt doch jederzeit möglich, wenn ich das dem Betriebsratsvorsitzenden mitteile bzw. auch dies während einer Betriebsratssitzung tätige. Beides war bei mir der Fall.

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Community-Antworten (6)

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takkus

29.11.2024 um 13:24 Uhr

Das mit der BetrVers halte ich für Blödsinn. Auch kann sowas m.E.n. nicht in einer GO geregelt werden. Worin ich mir jetzt nicht sicher bin, ist die Tatsache, das der austritt schriftlich zu erklären ist. Meine ich mal gelesen zu haben, lege meine Hand dafür aber nicht ins Feuer.

M
Moreno

29.11.2024 um 13:27 Uhr

Man kann jederzeit austreten da gibt es keine Fristen oder Warten bis zur nächsten BV!

U
Ustik

29.11.2024 um 13:30 Uhr

Einfach austreten, Du hast keinerlei zu befürchten, niemand vom BR ist Dir weisungsbefugt!

D
DummerHund

29.11.2024 um 13:32 Uhr

Niederlegung des Betriebsratsamts Ein Betriebsratsmitglied kann jederzeit freiwillig durch einen Rücktritt vom Betriebsratsamt (= Amtsniederlegung) seine Mitgliedschaft im Betriebsrat beenden.

Der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung muss gegenüber dem Betriebsratsgremium oder gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt werden. Eine besondere Form ist für die Erklärung nicht vorgeschrieben. Sie kann auch mündlich erfolgen.

Das Betriebsratsmitglied muss keinen Grund für seinen Rücktritt angeben.

C
celestro

29.11.2024 um 13:43 Uhr

Den Passus im BetrVG siehst Du im Post von Dummerhund. Und weil das so geregelt ist, hat der BR kein Recht, in der GO etwas anderes zu bestimmen. Also weder kann die GO vorschreiben, das der Austritt erst später wirksam wird, noch das der Austritt schriftlich mitgeteilt werden müsste.

D
DummerHund

29.11.2024 um 13:56 Uhr

Der BRV ist also verpflichtet zur nächsten BR Sitzung den nächsten Nachrücker ein zu laden. Wie er deinen Austritt aus dem BR nach außen hin kommuniziert ist nicht dein Problem.

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