Erstellt am 30.07.2011 um 15:59 Uhr von viktor
Der AG will sich aus der Pflicht herausschleichen, Tarifverträge einhalten zu müssen. Dies dürfte insbesondere bei Neueinstellungen Auswirkungen haben.
Verhindern könnt Ihr es letztendlich innerbetrieblich nicht. Ihr solltet Euch an die Gewerkschaft wenden und mit ihr - als Tarifvertrag abschließende Partei - über eventuelle Schritte sprechen. Ein hoher Organisationsgrad wäre da schon sinnvoll.
Erstellt am 30.07.2011 um 16:57 Uhr von Kölner
@Catmum
Man kann es auch positiver ausdrücken: Die Fesseln eines TV können nunmehr im Rahmen und zum Wohle der freien Marktwirtschaft abgelegt werden.
Auch wirkt der alte TV nach.
Erstellt am 30.07.2011 um 20:43 Uhr von Kurzarbeiter
Erst gelten die bestehenden TV einmal noch weiter.
Siehe auch hier: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/2tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/21tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/2116waspassiertwennderarbeitgeberausdemarbeitgeberverbandaustritt.html
Erstellt am 01.08.2011 um 09:01 Uhr von rkoch
> Könnten wir den Austritt vielleicht sogar verhindern?
Ergänzend die Begründung für viktors "Nein" zu dieser Frage:
Der Beitritt eines AG oder AN zum jeweiligen Verband unterliegt der Koalitionsfreiheit im Sinne von Art 9 (3) GG. Damit kann niemand einen anderen zu einer Koalition mit jemandem Zwingen der keine Koalition eingehen will. Ein darauf hin gerichteter Streik oder sonstige Zwangsmaßnahme ist verboten.
Der richtige Weg: Haustarifvertrag. D.h. die gewerkschaftlich organisierten AN treten an die GEW heran, die dann Verhandlungen mit dem AG über einen Haustarifvertrag aufnimmt. Zur Durchsetzung eines solchen sind Streiks ausdrücklich zulässig! Allerdings macht das eben nur Sinn wenn man einen ausreichend hohen Organisationsgrad im Unternehmen hat. Wenn nur 10% der AN streiken lacht sich der AG tot....
Oft gehen AG wenn sie mit einem derartigen betrieblichen Arbeitskampf konfrontiert werden freiwillig wieder in den Flächentarifvertrag.
1. Sind die Forderungen zum Haustarifvertrag i.d.R. höher als die des Flächentarifvertrages
2. Hat der AG gute Chancen das er bei den Tarifverhandlungen zum Flächentarifvertrag ohne, oder zumindest nur mit eher geringem betrieblichen Arbeitskampf davon kommt. Bei Haustarifverhandlungen hat er eigentlich IMMER einen betrieblichen Arbeitskampf durchzustehen.
Vor diesem Hintergrund macht der Austritt nur Sinn, wenn der AG sich einigermaßen sicher ist das er mit betrieblichen Außeinandersetzungen nicht zu rechnen braucht. D.h. entweder geringer Organisationsgrad ODER eine derartige betriebliche Situation das er dem Arbeitskampf massive personelle Verschlechterungen (drohender Personalabbau) entgegensetzen kann.