Was geht vor Kuranspruch oder Urlaub
Hallo, bei uns möchte ein Mitarbeiter während der Ferienzeit zur Kur fahren. Die Urlaubspläne stehen schon lange und sind auch mehr als ausgereitzt. Die Kur wurde auf Wunsch des MA schon einmalverschoben ist also auch nicht dringend. Eine zusätzliche Freistellung geht nicht, es müsste ein Urlaub gestrichen werden. Was geht nun vor, die lange eingetragenen Wünsche der anderen Kollegen oder der Kurwunsch des Einzelnen? Würde mich sehr über Antworten möglichst mit Hintergrundinformationen zum Nachlesen freuen.
Suse
Community-Antworten (3)
14.08.2007 um 14:39 Uhr
Hallo,
ich denke, das muss dein AG entscheiden. Er kann für die Zeit ja einen so oft hier im Forum angepriesenen Leiharbeitnehmer holen, wenns Eng wird. Dafür wurde doch die Zeitarbeit erfunden. Ich glaube nicht, das man jemanden vorschreiben sollte, wann er eine Kur zu nehmen hat. Schon gar nicht als BR.
Grüße
14.08.2007 um 17:23 Uhr
. . . meist kann man auch eine schon einmal verschobene Kur auch nicht nochmal verschieben. Da reagieren die Krankenkassen komisch . . .
15.08.2007 um 00:12 Uhr
@suse Wie kann man einen bereits genehmigten Urlaub denn wieder streichen? Ich denke, der AG hat ein Problem - und Du eins weniger, weil Du das Problem nicht hast.
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