Erstellt am 14.08.2007 um 12:24 Uhr von trevis
Das würde mich auch interessieren, habe am 28. auch einen...
Erstellt am 14.08.2007 um 14:36 Uhr von Neugier
Hallo MrBigg66,
ist der Gütetermin ein Termin zwischen AG und BR? Falls ja, dann ist soweit ich weiß ohnehin nur der / die BR-Vorsitzende/r berechtigt, als Vertreter des BR daran teilzunehmen und der- oder diejenige ist dann im Rahmen seiner/ihrer BR-Tätikeit vor Gericht, d.h. es ist Arbeitszeit. Als "normales" BR-Mitglied geht Eure Teilnahme nicht als Arbeitzeit durch. Ihr müßt Euch Urlaub / Gleitzeit nehmen, um rechtmäßig von der Arbeit fernbleiben zu dürfen. (Wenn jemand anderes aus dem Forum es besser weiß, lasse ich mich gern korrigieren, aber bei einer unserer letzten Verhandlungen war das so der Fall. Kann jetzt aus dem Stehgreif leider auch nicht sagen, wo diese Regelung nachzulesen ist).
Erstellt am 14.08.2007 um 14:48 Uhr von Werner
HAllo,
ich habe die Frage in einem Forum für Arbeitsrecht so gestellt:
"hat man Anspruch auf Bezahlung des Arbeitsentgelts wenn man zu einer Güteverhandlung gegen den ArbGeb. muß"?
Das war die Antwort von "Monaco501":
"Nein, mit Ausnahme der Zeugenladung!
Ein Kläger selbst trägt hierbei seine Kosten vollumfänglich".
Erstellt am 14.08.2007 um 14:58 Uhr von Werner
Wer hat Klage eingreicht?
Wer geht hin?
Vorladung ja oder nein?
AN oder BR?
Erstellt am 14.08.2007 um 15:04 Uhr von trevis
Na so was... erst brocken die einem was ein und dann bekommt mans es nicht mal bezahlt wenn man dagegen klagen muss um seinen Job zu sichern... Ich werde mal prüfen, ob der Vertreter des AG seine Zeit bezahlt bekommt...
(Der Fall ist übrigens Lustig - Nachdem ich ordnungsgemäß einen Nebenjob angemeldet habe, untersagt mir der AG diesen Nebenjob auszuüben, mit der Begründung ich wäre ja schon im Betriebsrat zu sehr eingespannt.)
Bin mal gespannt wie das ausgeht... eventuell muss ich ja mein Mandat als BR hinschmeissen, weil die Nebenherkohle ja wichtig ist...
Erstellt am 15.08.2007 um 06:34 Uhr von Werner
@ trevis,
BR ist ein Ehrenamt, deshalb einen Nebenjob zu untersagen ist m.E. nicht in Ordnung.
Bring das Thema auf die nächste Tagesordnung.
Ich sehe da eine Benachteiligung durch die BR-Arbeit.
Für einen Nebenjob das BR-Mandat aufgeben?
Überleg noch mal!
Da würden Deine Wähler aber nicht erfeut sein.
Erstellt am 15.08.2007 um 14:01 Uhr von trevis
Das war IRONISCH gemeint...
Erstellt am 15.08.2007 um 14:55 Uhr von Werner
"Ironiemodus an" hätte das erkennen lassen! ;-)