Erstellt am 13.08.2007 um 08:45 Uhr von Mona-Lisa
@Hetti,
in den sauren Apfel wird er wohl beissen müssen.....
http://rsw.beck.de/RSW/shop/default.asp?sessionid=9BD579C429334406ADC5016C15812284&docid=22642&docClass=NEWS&site=Arbeitsrechtslexikon&from=AddOn.1061
Erstellt am 13.08.2007 um 08:49 Uhr von peanuts
in den sauren Apfel wird er wohl beissen müssen.....
Hellseher?
Die Frage sollte doch besser ein Anwalt beantworten!
Erstellt am 13.08.2007 um 08:55 Uhr von pit47
Hallo hetti,
es kommt darauf an, wie dieses in dem Arbeits- oder Tarifvertrag sowie möglicherweise einer Betriebsvereinbarung beim alten AG geregelt wurde.
Erstellt am 13.08.2007 um 09:29 Uhr von ego112
@peanuts,
erst Lesen, dann meckern! Der Link von Mona-Lisa sagt alles.
Erstellt am 13.08.2007 um 09:36 Uhr von bernd
Oh Leuts!
"erst Lesen, dann meckern!"?
Wie war ego112 (welch ein passender Name).
Mona-Lisas Beitrag passt zu der Frage wie die Bedienungsanleitung meines Autos zu meinem PC.
Erstellt am 13.08.2007 um 09:59 Uhr von Mona-Lisa
@bernd,
ich weiss zwar nicht, in wieweit du deine Betriebsanleitungen verstehst und auf die Reihe bringst, aber bitte nicht nur kritisieren, sondern auch konstruktives einbringen!
Und nun versuch mir mal deine (doch so kontrovers geartete) Meinung zu erklären..... ich hab nämlich keine Ahnung, ob du überhaupt eine hast.....
Erstellt am 13.08.2007 um 10:05 Uhr von bernd
§ 10 Nr. 10.3.1 MTV – für die Metall und Elektroindustrie in Hamburg etc.
Gilt dieser TV für Hetti?
Erstellt am 13.08.2007 um 10:06 Uhr von Mona-Lisa
@Hetti,
jetzt bist du dran....
Erstellt am 13.08.2007 um 10:17 Uhr von bernd
Das wäre dann wohl ein absoluter Zufallstreffer...
Erstellt am 13.08.2007 um 10:27 Uhr von Robin H
bernd hat recht.
Der Artikel von Mona-Lisa handelt von der Urlaubsvergütung, also der normalen Gehaltszahlung während der Urlaubstag.
Hetti hat nach dem "Urlaubsgeld" gefragt. Da kommt es drauf an, wie die Fälligkeit geregelt ist. Das hat mit dieser BAG-Entscheidung überhaupt nichts zu tun.
Erstellt am 13.08.2007 um 10:38 Uhr von peanuts
Der Artikel von Mona-Lisa handelt von der Urlaubsvergütung, also der normalen Gehaltszahlung während der Urlaubstag.
Hä??
Erstellt am 13.08.2007 um 10:47 Uhr von ego112
@Robin H,
Gemeint ist mit Sicherheit das Urlaubsgeld, also die (?50%) welche auf den Lohn gezahlt wird.
Und in dem Urteil steht, wenn Mann(bernd) ohne Polemik(welch passender Name), das eine ungerechtfertigte Bereicherung vom AG nicht hingenommen werden muss. Egal ob MTV oder nicht.
Erstellt am 13.08.2007 um 11:01 Uhr von bernd
"Und in dem Urteil steht, ... das eine ungerechtfertigte Bereicherung vom AG nicht hingenommen werden muss. Egal ob MTV oder nicht."
"Ungerechtfertigt"? Müsste man da nicht erst einmal prüfen, ob es ungerechtfertigt ist?
Erstellt am 13.08.2007 um 11:07 Uhr von Lotte
@all,
dieser Thread zeigt mal wieder deutlich, dass es manchen hier im Forum anscheinend nur darum geht, Schwachstellen zu entdecken und auf andere rumzuhacken.
Wenn man Monas Link aufmerksam liest, so sagt er trotz Bezug auf den TV Metall eigentlich schon vieles aus, was man zur Beantwortung der Frage wissen muss. Den Rest sollte der MA dann wirklich mit dem RA oder evtl. der GEW klären.
Erstellt am 13.08.2007 um 11:12 Uhr von bernd
@Lotte
Sonst gibst Du doch ganz ordentliche Antworten, was ist heute los?
Kennst Du dir Rechtsgrundlage für die Urlaubsgeldzahlung in dem Unternehmen?
Und warum ausgerechnet die GEW? In dem Urteil geht es um das Metallhandwerk und nicht um Lehrer oder Erzieherinnen, Woher willst Du überhaupt wissen dass Hettis Kollege Lehrer oder Erzieher ist?
Erstellt am 13.08.2007 um 11:34 Uhr von Lotte
bernd,
der Link beschreibt z.B.
"Bestimmt der einschlägige Tarifvertrag, dass einem innerhalb des Kalenderjahres (hier: mit Ablauf des 30. 09.) aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/ 12 des Jahresurlaubsanspruchs (sog. Teilurlaub) zusteht, so kann der Arbeitgeber die bereits vor dem Ausscheiden in voller Höhe gezahlte zusätzliche Urlaubsvergütunginsoweit zurückverlangen bzw. gegen die Lohnforderung des Arbeitnehmers aufrechnen (§§ 387, 389 BGB), als sie den durch den Teilurlaubsanspruch abgedeckten Betrag überschreitet."
Das sagt m.E. dass es auf den TV ankommt.
weiterhin steht da
"Zwar sieht § 5 I c BUrlG bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte eine nachträgliche Kürzung des Urlaubsanspruchs nicht vor, gleichwohl ist die hiervon abweichende Regelung des MTV wirksam. Denn der dem Kläger nach § 13 I 1 BUrlG zustehende unabdingbare Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen = 20 Arbeitstage (§ 3 I BUrlG) bleibt hiervon unberührt;"
Das BUrlG sagt also nichts über Ansprüche auf das Urlaubsgeld.
Wo man etwas über Ansprüche im Gesetz finden könnte sagt der Link auch, im BGB.
Aber auch das wird kaum helfen, eher schon ein Fachmann = RA
Und die GEW wird ja wohl helfen können, wenn es einen TV gibt, der etwas über Ansprüche auf Urlaubsgeld aussagt.
So, nun kannst Du weitersuchen und meckern, ich werde jetzt das schöne Wetter genießen ;-))
Erstellt am 13.08.2007 um 11:35 Uhr von Robin H
Nach nochmaligem Lesen des links nehme ich meinen Einwand zurück. Allerdings gibt es nach diesem MTV eine direkte Koppelung der zusätzlichen Urlaubsvergütung an die Zahl der Urlaubstage.
Dann mach ich doch mal ein Beispiel, damit ich bzgl. meines Einwands zur Fälligkeit verstanden werde:
TV Urlaubsgeld im öD zu BAT-Zeiten (Ich weiß, den gibt es im TVöD nicht mehr):
§ 1
Anspruchsvoraussetzungen
(1) Der Angestellte erhält in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn er
1. am 1. Juli im Arbeitsverhältnis steht und
2. seit dem 1. Januar ununterbrochen als Angestellter, Arbeiter, ....... im öffentlichen Dienst gestanden hat
und
3. mindestens für einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergütung, Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge hat.
Damit ist klar, wenn ich die Anspruchsvoraussetzungen erfülle, dann wird das Urlaubsgeld am 1.7.d.J. fällig. Da gibt es dann keinen Rückzahlungsanspruch des AGs mehr.
Das ist übrigens prinzipiell das gleiche wie das zitierte Rückforderungsverbot in Mona-Lisas link. Wenn in dem dort zitierten Fall der AN beim Ausscheiden schon alle Urlaubstage genommen hätte, dann hätte er auch kein Urlaubsgeld zurückzahlen müssen.
Damit bleibt Mona-Lisas erste Antwort fragwürdig, bzw. Hettis Frage kann nur beantwortet werden, wenn man weiß ob eine tarifliche Regelung gilt und wie die aussieht
Erstellt am 13.08.2007 um 12:15 Uhr von Lotte
bernd,
GEW = Gewerkschaft (war nicht die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft mit gemeint) Wird hier im Forum allgemein für Gewerkschaft benutzt.
Erstellt am 13.08.2007 um 12:41 Uhr von bernd
@Lotte
Ok! Wenn man das Urteil so liest, "dass es auf den TV ankommt" und die gesetzlichen Ansprüche im BGB geregelt sind, dann hilft das Urteil natürlich ungemein.
Mona-Lisas Schlussfolgerung "in den sauren Apfel wird er wohl beissen müssen" setzen wir dann noch in Bezug zur Jahreszeit und der erst noch bevorstehenden Apfelernte und schon passt alles.
Hetti geholfen ist dann mit dem Urteil aber wirklich nicht.
Forumsspezifische Abkürzungen sind natürlich auch unheimlich sinnvoll. Immerhin kann man damit das was man von sich gibt für Außenstehende so richtig schön unverständlich machen. Dass diese Abkürzung im Fließtext grammatisch völliger Unsinn ist sei nur am Rande bemerkt.
Erstellt am 13.08.2007 um 12:51 Uhr von Kölner
@all
Ich bin überrascht...
...ob der vielen Scharmützel!
Erstellt am 13.08.2007 um 12:54 Uhr von Hetti
Hallo Ihr Mitstreiter,
der Kollege war früher im Einzelhandel. (Wal-Mart) Ich weiß nicht ob die Tarifgebunden sind.
Erstellt am 13.08.2007 um 12:57 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
bring doch mal bitte Ordnung in dieses Chaos!
Erstellt am 13.08.2007 um 13:04 Uhr von Lotte
bernd,
und Dein Scharmützel hilft?
"Dass diese Abkürzung im Fließtext grammatisch völliger Unsinn ist sei nur am Rande bemerkt."
"Den Rest sollte der MA dann wirklich mit dem RA oder evtl. der GEW (Gewerkschaft) klären."???
Vielleicht solltest Du erst richtig lesen, bevor Du weiter rummeckerst.
Erstellt am 13.08.2007 um 13:09 Uhr von bernd
@Lotte,
was soll mir Dein letzter Beitrag sagen?
Erstellt am 13.08.2007 um 13:11 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Lotte sich im Recht befindet...
@bernd (klein geschrieben?)
Darf man andere kritisieren, wenn man "[...] grammatisch" schreibt?
;-))
Erstellt am 13.08.2007 um 13:17 Uhr von bernd
@Kölner,
kläre mich doch bitte auf warum Dir mein Wort "grammatisch" missfällt...
Erstellt am 13.08.2007 um 13:27 Uhr von Kölner
@bernd
Ein alter Streit...
Erstellt am 13.08.2007 um 13:29 Uhr von ego112
@Kölner,
auch wenn es mir missfällt, bernd Recht zugeben, nach dem ganzen Scharmützel welches er hier veranstaltet, so ist das Wort an sich richtig, weil sich der Duden auch damit beschäftigt hat und "grammatisch oder grammatikalisch" beides akzeptiert.
Ich hoffe, Kölner, dass Dein Beitrag sich auf diesen Punkt bezog. Ansonsten, ziehe ich meinen Beitrag hierzu, zurück.
Erstellt am 13.08.2007 um 13:30 Uhr von bernd
Erstellt am 13.08.2007 um 14:02 Uhr von packer
@ all
das ganze franst am rand etwas aus...
ich hab da noch mal einen, wie ich meine, ganz guten umfassenden artikel aus meinen links aufgetan:
http://www.aus-innovativ.de/media/Sonderzahlungen.pdf