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Abbau von Überstunden an einem Stück ?

B
Betriebsverfassungsgesetz
Jan 2018 bearbeitet

Bin seit 1 Jahr im Betriebsrat. Kürzlich stellte mir eine Kollegin die Frage, ob angesammelte Überstunden kleckerweise genommen werden müssen oder an einem Stück? Kollegin arbeitet 20 Stunden pro Woche, sie hat jetzt 60 Überstunden und würde sie gern, wenn es der Betrieb zuläßt - drei Wochen frei machen -sozusagen als Urlaub. Abteilungsleiter lehnt dies ab. Sie soll jetzt anstatt 20 Stunden in der Woche nur 10 Stunden arbeiten. Kann mir jemand bei dieser Fragestellung helfen?

6.18402

Community-Antworten (2)

H
HF

13.08.2007 um 09:22 Uhr

Das hängt ganz davon ab, was ihr bei Überstunden in einer BV geregelt habt. So ohne weiteres kann man dir da jetzt hier nicht antworten.

E
eknös

13.08.2007 um 13:04 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz" benachrichtigen,

im zweifel > wie erarbeitet so abgefeiert ... steht wohl nirgends ist aber gang und gebe ohne eine BV oder Regelabsprache

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