Guten Tag.
Person A hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben! zum 1.9.
gleichzeitig läuft sein aktueller noch bis zum 15.9.! er ist jedoch widerruflich freigestellt.
Er hat also vom 1.9. bis 15.9. zwei arbeitsverträge vollzeit!
nun kündigt Person A den Arbeitsvertrag, welcher am 1.9. beginnt vorzeitig zum 15.9.!
im arbeitsvertrag steht, dann erklärt er sich für einverstanden freigestellt zu werden!
am 17.9. fängt Person A dann endgültig seinen ganz neuen Arbeitsvertrag bei der
dritten Firma an!

frage von Person A:
Kann einer der Firmen etwas bemängeln, dass er vom 1.9.bis 15.9. praktisch zwei
arbeitsverträge besitzt??? z.b. schadensersatz etc.

danke
melanie