Dienstreise und Pause
Hallo, ich hab mal zwei Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen!
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Wir, ein Heim für behinderte Kinder fahren einmal im jahr mit den Kindern für 14 Tage in den Urlaub, in dieser Zeit gibt es für jeden einen Dienstplan, es arbeitet also jeder 7,7 Std. Wir haben aber nicht die möglichkeit uns zurück zu ziehen und sind somit den ganzen tag mit den Kindern zusammen, als ausgleich bekommen wir 5 freie Tage pro Freizeit! Den Dienstplan gibt es laut unserem Chef nur aus versicherungstechnischen Gründen! Also für mich übersetzt, wenn ich Frühdienst auf dem Dienstplan stehen habe und ich breche mir abends um 20.00 Uhr das bein, dann wäre dies außerhalb meiner Arbeitszeit passiert und kein Fall für die Berufsgenossenschaft! Ich sehe die aber anders! Was sagt ihr dazu??
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Unserem Nachtdienst in einer Außenwohngruppe werden jede nacht eine halbe Stunde Pause abgezogen! Der nachtdienst ist in diesem Fall eine bereitschaft, also kann die Person schlafen! Sie könnte nicht das Haus verlassen, da sie alleine im Dienst ist! Ist dies rechtens eine Pause abzuziehen? Danke für eure Hilfe Yvonne
Community-Antworten (2)
12.08.2007 um 12:59 Uhr
Aber Du läst doch mal Deine Aufmerksamkeit nach, während der Zeit. Dann kann man doch von einer Pause spreechen oder nicht? Die Versicherung sollte man privat abschlissen. Im Falle eines Fall ist man dann versichert.
12.08.2007 um 13:21 Uhr
"vonnchen",
wegen der Versicherung, solltest du jemand fragen der sich damit auskennt.
Wegen den Pausenzeiten besser einen BR
oder lies
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten/topnews05177.html#
Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Überanstrengungen dient nicht nur die Festlegung von Höchstarbeitszeiten, sondern auch das Gebot von Pausen während der Arbeitszeit, §§ 4, 5 ArbZG.
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