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Bereitschaftsgeld, Rufbereitschaft, Vergütung - wo ist das gesetzlich festgeschrieben?

JU
Jens Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo unsere Haustechniker haben seit Jahren nach ihrer normalen Arbeitszeit - Bereitschaft. Diese geht vom Feierabend 16.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Früh, Montag bis Montag . In dieser Zeit muß der Kollege jederzeit über sein Diensthandy erreichbar sein. Im Falle eines Falles muß der Kollege innerhalb von 45 Minuten zur Reperatur vor Ort sein. Es ergeben sich also im privaten Bereich einige Einschränkungen. In anderen Betrieben unseres Unternehmens sind Bereitschaftgelder etc. kein Thema. Habe mich jetzt bei einer internen BR- Schulung mit anderen BR unseres Unternehmens mal kurz geschlossen - da ist das überhaupt kein Thema... Es existiert noch ein Schriftwechsel des ehemaligen BR mit unserem Chef, aus dem hervorgeht daß es kein Bereitschaftsgeld gibt, oder er muß Leute entlassen und stellt Firmen ein... Bin erst seit diesem Jahr im BR - hatte zwei Schulungen- ist noch nicht so doll, aber ich bin der Meinung, daß die Drohung allein schon eine Frechheit ist... Ich habe nun gehört, daß es eine "Rufbereitschaft"- ohne Zeitbeschränkung und ohne Vergütung und eine "Bereitschaft"- mit Zeitbeschränkung,ständiger Verfügbarkeit und Vergütung geben soll. Wo finde ich diese Definitionen, ist das gesetzlich irgendwo festgeschrieben oder hat jemand von Euch irgendwelche Ideen, Quellenverweise etc. ? bin für jeden Hinweis dankbar. Der Jens aus Halle

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Community-Antworten (2)

P
pit47

01.12.2006 um 12:46 Uhr

Hallo Jens Uwe, besorge Dir das Arbeitszeitgesetz mit dem Basiskommentar von R. Buschmann und J. Ulber (ISBN 3-7663-2867-0).

M
Mischu

01.12.2006 um 12:47 Uhr

Hallo Jens, es kommt auf die Definition an. Ist es ein "Bereitschaftsdienst" oder "Rufbereitschaft". Rufbereitschaft wird als Ruhezeit gewertet, weil der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsortes frei bestimmen kann. Wird der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung herangezogen, so wird die Ruhezeit unterbrochen.Näheres findest Du unter www.pr-inside.com/de/rufbereitschaft-wird-als-ruhezeit-gewertet-weil-der-arbeitnehmer-seinen-aufenthaltsortes-frei-bestimmen-kann-r1063.htm

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