Erstellt am 09.08.2007 um 20:05 Uhr von DonJohnson
Ich hoffe ich sage nichts falsches, deine Infos sind etwas dürftig. Grundsätzlich muß der BR Überstunden genehmigen. Der AG kann nicht einfach die Arbeitszeit erhöhen. Der BR hat auch darüber zu wachen, dass keiner Überstunden macht, die der BR nicht genehmigt hat. Der AG darf nicht einmal zulassen, dass Überstunden gemacht werden, die nciht genehmigt sind. Er muß diese sogar unterbinden.
ABER:
Es gibt da eine Ausnahme. AN die AT sind bilden diese Ausnahme. Deren höheres Gehalt beinhaltet eventuelle Überstunden. Das ist dann Individualrecht, worauf der BR keinen Einfluß hat.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Erstellt am 10.08.2007 um 07:33 Uhr von ego112
Es mag ja so sein, dass bei AN mit AT Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden, dieses sagt aber nicht aus, dass das MBR des BR hiermit ausgehebelt ist.
Erstellt am 10.08.2007 um 11:04 Uhr von tju79
wie begründet der arbeitgeber denn die überstunden?