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Überstunden anordnen - muß das sein?

B
Borsty
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine 35 Std.woche,arbeite aber freiwillig 37 Std.Kann mein Arbeitgeber mir noch mehr Überstunden ANORDNEN ??? Dem Betriebsrat wurde ein Schreiben zugeschickt,worinn stand,das Teile der Belegschaft von heute an(anfang August)bis zum Ende des Jahres(Dezember 2007)eine Mehrarbeit Angeodnet werden soll.Ist das alles so rechtens? Gibt es eine maximale Stundenzahl,die im Jahr Angeordnet weden kann?

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

09.08.2007 um 22:05 Uhr

Ich hoffe ich sage nichts falsches, deine Infos sind etwas dürftig. Grundsätzlich muß der BR Überstunden genehmigen. Der AG kann nicht einfach die Arbeitszeit erhöhen. Der BR hat auch darüber zu wachen, dass keiner Überstunden macht, die der BR nicht genehmigt hat. Der AG darf nicht einmal zulassen, dass Überstunden gemacht werden, die nciht genehmigt sind. Er muß diese sogar unterbinden.

ABER:

Es gibt da eine Ausnahme. AN die AT sind bilden diese Ausnahme. Deren höheres Gehalt beinhaltet eventuelle Überstunden. Das ist dann Individualrecht, worauf der BR keinen Einfluß hat.

Hoffe dir geholfen zu haben.

E
ego112

10.08.2007 um 09:33 Uhr

Es mag ja so sein, dass bei AN mit AT Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden, dieses sagt aber nicht aus, dass das MBR des BR hiermit ausgehebelt ist.

T
tju79

10.08.2007 um 13:04 Uhr

wie begründet der arbeitgeber denn die überstunden?

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