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Außerordentliche Betriebsversammlung - weil AG befristet bis zum Jahresende 10 Stunden Arbeitszeit werktags ( Montag bis Samstag) anordnen möchte?

I
irays
Feb 2019 bearbeitet

Der AG möchte befristet bis zum Jahresende 10 Stunden Arbeitszeit werktags ( Montag bis Samstag) anordnen. Wir vom BR möchten zu dieser Thematik eine Gesprächsrunde mit den betroffenenen Mitarbeitern einberufen. Haben wir auch die Möglichkeit, einen außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen? Wenn ja, muß der AG dies als Arbeitszeit anerkennen?

14.53107

Community-Antworten (7)

D
der-orion

08.08.2007 um 19:46 Uhr

Hallo Irays,

zu 1: siehe ArbZG §3

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

  • Dieses wird also wohl so NICHT gehen. Denn er kann ja dann nicht mehr auf den Schnitt von 8 Std werktäglich kommen.

zu 2: Was meinst Du mit Gesprächsrunde? Eine Verhandlungsrunde mit dem AG oder eine BR-Sitzung?

  • Hier habt Ihr natürlich zu BEIDEN die Möglichkeit.

zu 3: Wenn Ihr das Thema für wichtig erachtet könnt Ihr selbstverständlich eine BV einberufen. siehe hierzu auch die §§42-43 BetrVG

zu 4: Auch hier ist es selbstverständlich dass bei der vorliegenden Sachlage der AG den Lohn bzw. das Entgelt weiter zahlen muss. Siehe hierzu den §44 BetrVG

Fazit: Wenn Ihr Euch im Gremium aufgrund der Sachlage mit §3 ArbZG einig seid, so wäre wohl nur eine Gesprächsrunde mit dem AG nötig. Und zwar um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass sein Vorhaben rein rechnerisch schon zum Scheitern verurteilt ist.

Gruß Der-Orion

MF
Martin F

08.08.2007 um 19:59 Uhr

Vielleicht ist der AG ja aber nur besser im Kopfrechnen als "Der Orion" ...

P
Peanuts

08.08.2007 um 20:49 Uhr

zu 1: - Dieses wird also wohl so NICHT gehen. Denn er kann ja dann nicht mehr auf den Schnitt von 8 Std werktäglich kommen.

Schließe mich dem Kommentar von Martin F an!

zu 2: Was meinst Du mit Gesprächsrunde? Eine Verhandlungsrunde mit dem AG oder eine BR-Sitzung?

Siehe 2 Satz Fragestellung!

Fazit: Nachrechnen; feststellen, dass sein Vorhaben rein rechnerisch nicht zum Scheitern verurteilt ist.

Haben wir auch die Möglichkeit, einen außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen?

Ja!

Wenn ja, muß der AG dies als Arbeitszeit anerkennen?

Nein!

D
DonJohnson

08.08.2007 um 20:54 Uhr

Na, Orion...

Den Tip fand ich nicht so gut! Wegen Arbeitszeit im allgemeinen, schau bitte wirklich ins Arbeitszeit Gesetz. Ich weiß ja nicht, wie lange ihr schon jetzt arbeitet. 35 Stunden, 37,5 oder 40. Das Arbeitszeitgesetz schreibt die höchstzulässige Wochenarbeitszeit vor. Von einem fehlenden Ausgleich sagtest du leider auch noch nichts. Verhandlungsmöglichkeiten mit dem AG hast du natürlich jeder Zeit. Wenn ihr Hausherren sein wollt, ladet zu einer außerordentlichen BR Sitzung auch den AG ein. Der wird dann schon gesprächsbereit sein.

Natürlich könnt ihr eine zusätzliche BetrVS einberufen, diese ist aber laut §44 Abs 2 Satz 1 und 2 nur dann Arbeitszeit, wenn der AG zustimmt. Wenn die Zustimmung nciht vorhanden ist, entfällt selbstverständlich die Lohn oder Entgeltzahlung (es sei denn der Chef will "schleimen" - ein Anrecht haben die Beschäftigten aber nicht.)

Ich würde das Problem anders anfassen: Euer AG kann doch ohne eure Zustimmung gar nichts machen. Lt §87 Abs 1 Satz 2 habt ihr MBR bei der Arbeitszeit. Wenn euer AG mit euch keine Einigung erreicht, muß er wenn er das durchsetzen will die Einigungsstelle anrufen. Das wird er dann wohl nicht machen, da es ein erheblichen Kostenfaktor darstellen kann.

In eurer regelmäßigen Betriebsversammlung könnt ihr dann euren Mitarbeitern euren Erfolg präsentieren.

Ich hoffe geholfen zu haben

E
ESVTOM

08.08.2007 um 21:53 Uhr

Muss da schon mal nachfragen. Alles bischen unklar!!

Montag bis Samstag a´10 Stunden? Das wäre ne 6 Tage Woche mit 60 Arbeitsstunden und so wohl schon mal nicht rechtens!!

Die höchstzulässige Arbeitszeit ist im Regelfall doch 50 Stunden die Woche. Und das auch nur nen befristeten Zeitraum. Richtig??

Wenn wir von ner 40 Stunden Woche ausgehen und die 50 Stunden ausgeschöpft werden heißt das pro Woche 10 Überstunden. Hochgerechnet auf die 4 Monaten kommen da über 160 Überstunden auf den Einzelnen. Pro Mitarbeiter ein guter Monat der innerhalb der genannten Frist wieder abzugelten ist. Wie will der AG das überhaupt bewerkstelligen?

D
DonJohnson

08.08.2007 um 23:05 Uhr

Leider (oder zum Glück) irrst du dich. Die höchstzulässige Arbeitszeit ist 6x8 Stunden also 48 Stunden in der Woche. Bei einer fünf Tage Woche ändert sich das nicht. Ach ja, wichtig ist, die reine Arbeitszeit ohne Pausen, und 10 Stunden täglich dürfen nicht überschritten werden. Weiterhin muß eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden am Stück eingehalten werden. Außnahmen hierzu finden sich auch im ArbZG

D
DonJohnson

08.08.2007 um 23:09 Uhr

Aber zieht euch alle doch nicht darin auf. Wichtig ist doch dass der BR mitbestimmungspflichtig ist und ohne ihn eh nichts läuft. ich würde auf keinen Fall eine Betriebsversammlung machen, wenn der AG das will, soll er die doch einberufen, dann ist das mit der Arbeitszeit auch kein Problem mehr. Laßt euch doch nicht alle vor den Karren des AG spannen!

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