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Betriebsferien

L
Lexipedia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

jedes Jahr gibt es immer wieder die Anfrage nach (Teil-)Betriebsferien im Sommer des kommenden Jahres. Nun haben wir bisher in den Bereichen der Produktion gehabt. Der AG teilt uns mit, was wo gemacht werden muss und wie lange (zwei oder drei Wochen) er Betriebsferien haben möchten. Jetzt will er weitere Bereiche - ohne Begründung - in die Betriebsferien schicken. Auf die Frage nach dem Grund, bekommen wir die Antwort: "Ich will es so!" Wir vom BR sind natürlich dagegen. Hat jemand hilfreiche Links zum Thema? Ich habe mal auf einen Seminar etwas über Voraussetzungen zu Betriebsvereinbarungen "Betriebsferien" gehört, aber leider keine Unterlagen mehr! Wir würden uns über jeden nützlichen Hinweis freuen. Die Gewerkschaft ist leider sehr lahm. Sie kann uns im Moment keine Antwort liefern!

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Community-Antworten (4)

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rechtbekommen

24.09.2012 um 12:11 Uhr

Ist doch ganz einfach. Wenn der AG sagt, weil ich will. Dann sage ich als BR, gut ich will eine Einigungsstelle. Dann duerfte der AG wohl anders sich ausdruecken.

P
Petrus

24.09.2012 um 12:19 Uhr

Auf die Frage nach dem Grund, bekommen wir die Antwort: "Ich will es so!"

... sagte das 3jährige Kind. Willkommen im Kindergarten.

Hilfreiche Links? Wie wär es mit einem ersten Blick in §87(1) Nr. 5 BetrVG? Und wenn es für die "weiteren Bereiche" keine Einigung gibt, wird das Thema letztlich von einem Arbeitsrichter behandelt. Ob der sich von "Ich will, ich will, ich will!" beeindrucken lässt?

G
gironimo

25.09.2012 um 12:03 Uhr

Wie meine Vorredner schon ausgedrückt haben. Ob es überhaupt Betriebsferien gibt oder nicht, liegt nicht am Willen des AG, sondern darin begründet, dass sich AG und BR auf diese einigen. Ihr werdet doch gute Gründe haben, dem Ansinnen des AG argumentativ etwas entgegen zu setzen. Der AG kann ja - wenn er sich mit Euch nicht einigt - die Einigungsstelle anrufen.

Vielleicht will er auch nur testen, wie weit er Euch um die kleinen Finger wickeln kann; nach dem Motto:" Ich will so - das muss für den BR Argument genug sein und der BR muss spuren."

W
wackas

02.10.2012 um 12:34 Uhr

Hallo, ich würde den AG nochmals höflich bitten mir seinen Grund zu nennen. Irgend einen muss er ja haben. Wenn er euch dann den Grund nennt, diesen prüfen ob nachvollziehbar. Wenn ja dann mit Ihm darüber reden erstmal eine entsprechende Urlaubsplanung in der Abteilung zu erstellen (also Einholen der Urlaubswünsche ect.), vielleicht löst sich das Problem nach ein paar Anpassungen ja dann von selbst.

Sollte er sich weiter quer stellen und nicht mit euch zusammenarbeiten, dann einfach eine BR Beschluss fassen, in dem steht, das Ihr dem von AG angedachten Betriebsurlaub nicht zustimmen könnten, da der AG keinen Grund angibt. Den AG mit dem Beschluss unter EInhaltung einer bestimmen Frist (z.B 1 Woche) auffordern seine genauen Gründe zu nenen.

Sollte er diese Frist verstreichen lassen, einen nochmaligen Beschluss fassen und dem Betriebsurlaub klar widersprechen. Bei Zuwiederhandlung erfolgt Antrag auf Unterlassungsklage beim Arb.Gericht.

Ich denke aber soweit wird es nicht kommen.

So würde ich es jedenfalls angehen.

Laut meiner Erfahrung muss jeder Arbeitgeber erstmal die Erfahung machen, das der BR durchzieht wenn es gefordert ist. Trifft leider bei jedem neuen Geschäftsführer wieder neu zu. Hatte damit als Einzelbetriebsrat schon so meine persönlichen Erfahrungen.

Gebt einfach einmal Gas, aber immer mit einer gewissen Sachlichkeit und Höflichkeit, sowie dem Signal jederzeit weiter Gesprächsbereit zu sein. Aber lasst keine gesetzten Fristen verstreichen ohne gleich wieder tätig zu werden.

Mit besten Grüßen stephan

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