Betriebsferien
Hallo,
jedes Jahr gibt es immer wieder die Anfrage nach (Teil-)Betriebsferien im Sommer des kommenden Jahres. Nun haben wir bisher in den Bereichen der Produktion gehabt. Der AG teilt uns mit, was wo gemacht werden muss und wie lange (zwei oder drei Wochen) er Betriebsferien haben möchten. Jetzt will er weitere Bereiche - ohne Begründung - in die Betriebsferien schicken. Auf die Frage nach dem Grund, bekommen wir die Antwort: "Ich will es so!" Wir vom BR sind natürlich dagegen. Hat jemand hilfreiche Links zum Thema? Ich habe mal auf einen Seminar etwas über Voraussetzungen zu Betriebsvereinbarungen "Betriebsferien" gehört, aber leider keine Unterlagen mehr! Wir würden uns über jeden nützlichen Hinweis freuen. Die Gewerkschaft ist leider sehr lahm. Sie kann uns im Moment keine Antwort liefern!
Community-Antworten (4)
24.09.2012 um 12:11 Uhr
Ist doch ganz einfach. Wenn der AG sagt, weil ich will. Dann sage ich als BR, gut ich will eine Einigungsstelle. Dann duerfte der AG wohl anders sich ausdruecken.
24.09.2012 um 12:19 Uhr
Auf die Frage nach dem Grund, bekommen wir die Antwort: "Ich will es so!"
... sagte das 3jährige Kind. Willkommen im Kindergarten.
Hilfreiche Links? Wie wär es mit einem ersten Blick in §87(1) Nr. 5 BetrVG? Und wenn es für die "weiteren Bereiche" keine Einigung gibt, wird das Thema letztlich von einem Arbeitsrichter behandelt. Ob der sich von "Ich will, ich will, ich will!" beeindrucken lässt?
25.09.2012 um 12:03 Uhr
Wie meine Vorredner schon ausgedrückt haben. Ob es überhaupt Betriebsferien gibt oder nicht, liegt nicht am Willen des AG, sondern darin begründet, dass sich AG und BR auf diese einigen. Ihr werdet doch gute Gründe haben, dem Ansinnen des AG argumentativ etwas entgegen zu setzen. Der AG kann ja - wenn er sich mit Euch nicht einigt - die Einigungsstelle anrufen.
Vielleicht will er auch nur testen, wie weit er Euch um die kleinen Finger wickeln kann; nach dem Motto:" Ich will so - das muss für den BR Argument genug sein und der BR muss spuren."
02.10.2012 um 12:34 Uhr
Hallo, ich würde den AG nochmals höflich bitten mir seinen Grund zu nennen. Irgend einen muss er ja haben. Wenn er euch dann den Grund nennt, diesen prüfen ob nachvollziehbar. Wenn ja dann mit Ihm darüber reden erstmal eine entsprechende Urlaubsplanung in der Abteilung zu erstellen (also Einholen der Urlaubswünsche ect.), vielleicht löst sich das Problem nach ein paar Anpassungen ja dann von selbst.
Sollte er sich weiter quer stellen und nicht mit euch zusammenarbeiten, dann einfach eine BR Beschluss fassen, in dem steht, das Ihr dem von AG angedachten Betriebsurlaub nicht zustimmen könnten, da der AG keinen Grund angibt. Den AG mit dem Beschluss unter EInhaltung einer bestimmen Frist (z.B 1 Woche) auffordern seine genauen Gründe zu nenen.
Sollte er diese Frist verstreichen lassen, einen nochmaligen Beschluss fassen und dem Betriebsurlaub klar widersprechen. Bei Zuwiederhandlung erfolgt Antrag auf Unterlassungsklage beim Arb.Gericht.
Ich denke aber soweit wird es nicht kommen.
So würde ich es jedenfalls angehen.
Laut meiner Erfahrung muss jeder Arbeitgeber erstmal die Erfahung machen, das der BR durchzieht wenn es gefordert ist. Trifft leider bei jedem neuen Geschäftsführer wieder neu zu. Hatte damit als Einzelbetriebsrat schon so meine persönlichen Erfahrungen.
Gebt einfach einmal Gas, aber immer mit einer gewissen Sachlichkeit und Höflichkeit, sowie dem Signal jederzeit weiter Gesprächsbereit zu sein. Aber lasst keine gesetzten Fristen verstreichen ohne gleich wieder tätig zu werden.
Mit besten Grüßen stephan
Verwandte Themen
Zwangsurlaub
Hallo Kollegen, bei uns steht ein Zwangsurlaub bzw. Betriebsferien vor der Tür. Meine Fage ist jetzt was ist mit Mitarbeitern die keinen Urlaub oder Überstunden mehr haben, und entweder Minusstunden
Betriebsferien und jetzt Kurzarbeit wegen Urlaubsmangel
Morgen zusammen, wir als BR haben Anfang des Jahres mit dem AG Betriebsferien zw. Weihnachten und Silvester vereinbart. Jetzt hat der Arbeitgeber den Fehler gemacht und bei einigen zu viel Urlaub gew
Betriebsferien zurückziehen ohne Zustimmung des BR
Hallo BR´ler Ich habe eine wichtige Frage. In unserem Unternehmen sollten Betriebsferien zwischen Weihnachten Neujahr stattfinden. Eine Einigung seitens BR und WL hatte stattgefunden.Damit Mitarbe
Ist Trotz Betriebsferien das Arbeiten von ausgewählten AN möglich
Hallo zusammen. Ich habe noch nicht viel BR Erfahrung und brauche eure Hilfe. Nächstes Jahr steht eine Bodensanierung in einem Großteil unserem Betrieb an. Mit Demontage von Maschinen und anderen A
Möglichkeiten für Rufbereitschaft trotz Betriebsferien?
Schönen guten Tag! Unser Unternehmen hat von Weihnachten über Silvester bis Mitte Januar Betriebsferien. Trotzdem müssen wir unseren Kunden eine Rufbereitschaft bieten. Wir sind nun auf der Suche nac