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Möglichkeiten für Rufbereitschaft trotz Betriebsferien?

TS
Tim Schüssler
Dez 2018 bearbeitet

Schönen guten Tag!

Unser Unternehmen hat von Weihnachten über Silvester bis Mitte Januar Betriebsferien. Trotzdem müssen wir unseren Kunden eine Rufbereitschaft bieten. Wir sind nun auf der Suche nach einer Lösung, die natürlich auch im Sinne unserer Arbeitnehmer ist. Die Betriebsferien gönnen wir Ihnen natürlich sehr gerne, nur leider lässt sich das eben schlecht miteinander vereinbaren. Wir möchten die Rufbereitschaft trotz Betriebsferien so angenehm wie möglich gestalten. Dass es hier rechtliche Probleme gibt ist uns bewusst, den Urlaub möchten wir unseren Mitarbeitern jedoch keines Falls nehmen. Nochmal zur Klarstellung, die Lösung sollte eher im Sinne der Mitarbeiter als im Sinne der Geschäftsleitung sein;)

Mit freundlichen Grüßen,

Tim!

2.408011

Community-Antworten (11)

K
krambambuli

06.12.2018 um 12:04 Uhr

Den guten Willen der AN kann sich der AG erkaufen. Redet über den Preis der guten Tat.

TS
Tim Schüssler

06.12.2018 um 12:08 Uhr

Das wäre unsere erste Idee. Klar ändert das nichts am eigentlichen Sachverhalt aber damit finden sie sich wohl deutlich besser damit ab...

G
Galaxy

06.12.2018 um 12:20 Uhr

@Tim dein Ansatz ist verständlich, ich weiß aber nicht wie Ihr ihn rechtlich umsetzten wollt. Ein Mitarbeiter, der Urlaub hat kann an diesem Urlaubstag nicht gleichzeitig einen Rufbereitschaftsdienst ableisten. Wieviel Mitarbeiter sind davon betroffen? Kann die RB über "Homeoffice" erfolgen oder muss der MA in den Betrieb kommen? Wieviel MA pro Tag werden benötigt? Wieviel Stunden soll die RB sein (z.B. von 08.00 - 16.00 Uhr, oder 24 Std. ?) Ein Lösungsvorschlag meinerseits wäre, dass der/die MA, die diese RB ableisten müssen, an diesem Tag keinen Urlaubstag einsetzen müssen sondern "bezahlte Freizeit" vom AG erhalten plus die RB-Vergütung zusätzlich. Desweiteren würde ich versuchen, dieses über "Freiwilligkeit" der MA zu erreichen, vielleicht haben ja MA Interesse an der RB aus den unterschiedlichsten Gründen und ihr erreicht dadurch eine hohe Akzeptanz der Notwendigkeit.

Gruß Galaxy

TS
Tim Schüssler

06.12.2018 um 12:27 Uhr

Hey @galaxy! Rechtlich wird das schwierig, dessen sind wir uns ja bewusst. Für die Rufbereitschaft kommen ca. 15 Mitarbeiter in Frage. Wir haben diese Rufbereitschaft das ganze Jahr, über die Weihnachtszeit fällt sie aber eben in die Betriebsferien. Wir sind ein Handwerksbetrieb für Kältetechnik. Wenn also nachts die Kühlung im OP des Krankenhauses ausfällt müssen wir vor Ort sein. Homeoffice ist somit schlecht;) Pro Tag wird für die Bereitschaft nur eine Person benötigt. Es kam bis jetzt in 30 Jahren noch nie vor, dass ein zweiter Monteur dazu musste. Und wenn, dann komme ich als "Chef" dazu uns helfe dem jeweiligen Monteur. Somit habe ich ja auch eine Art Rufbereitschaft. Ist natürlich aber ein anderes Thema. Unsere Ideen wären eben eine "bezahlte Freizeit" oder einen größeren Zuschlag für die RB der Mitarbeiter. Die Akzeptanz der RB ist aus den genannten Gründen da. Es geht eben nur um die "Freiwilligkeit".

Danke für deine Antwort!

G
Galaxy

06.12.2018 um 12:40 Uhr

@Tim dann sind wir ja gedanklich nicht weit voneinander entfernt ;-), Rechtlich ist es nicht schwierig, es ist nicht abbildbar. Zwar gilt auf der einen Seite "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß oder wo kein Kläger, da kein Richter" problematisch wird es dann, wenn dem MA etwas passiert, im schlimmsten Fall ein Arbeits- oder Wegeunfall, dann musst Du nämlich der BG erklären, wie ein MA, der Urlaub hat im Urlaub einen Unfall erleidet, wenn Nachfragen kommen sollten.

Gruß Galaxy

M
Moreno

06.12.2018 um 12:43 Uhr

Verstehe ich nicht! Es ist zwar Betriebsurlaub aber wenn AG BR und AN sich einig sind, dass jemand in dieser Zeit arbeitet wird eben kein Urlaub abgezogen. Als Zuckerstück darf der AN dann zuhause bezahlt Rufbereitschaft machen.

TS
Tim Schüssler

06.12.2018 um 12:44 Uhr

@galaxy Das ist ja schonmal eine Grundlage, um über solche Themen zu diskutieren;) Da gebe ich dir natürlich vollkommen Recht, wir wollen aber den Teufel jetzt nicht an die Wand malen. Wir wollen das wie gesagt natürlich im Sinne der Mitarbeiter gestalten, das SIE ja die sind, die ihren Urlaub haben. Das Geld wird es schon richten. Die frage ist eben nur die Höhe, die dass dann regeln wird;)

G
Galaxy

06.12.2018 um 13:00 Uhr

@Tim ich will keinen Teufel an die Wand malen, also "bezahlte Freizeit" mit RB plus eine sehr gute RB-Entlohnung und es wird klappen, denke ich zumindest. Und am Anfang des jahres 2019 direkt mit den MA besprechen, wie es am Ende des Jahres 2019 geregelt werden soll, dann ist genug Zeit sich darauf ein zu stellen und es kommt nicht so plötzlich, denn normalerweise war Dir als "Chef" doch klar, dass ihr in den Betriebsferien eine RB anbieten müsst, oder nicht?

Gruß Galaxy

TS
Tim Schüssler

06.12.2018 um 13:09 Uhr

Das wäre ja dann die Traumvorstellung der Mitarbeiter. Darauf wird es aber hinauslaufen denke ich. Seit 30 Jahren ist es bei uns so gelaufen, nur jetzt hat sich eben einer beschwert und das macht natürlich Wellen in der Firma. Deswegen möchten wir so schnell es geht handeln.

N
nicoline

06.12.2018 um 15:48 Uhr

Das ist ja auch mal ganz was Neues, ein Chef erkundigt sich in einem BR Forum, Respekt?????? Ich bin da ganz bei galaxy und finde seinen Vorschlag sehr gut und vor allen Dingen gesetzeskonform. Super! ??????

TS
Tim Schüssler

06.12.2018 um 20:43 Uhr

Personalführung liegt mir sehr am Herzen. Dass es den jungen Leuten mittlerweile meist mehr um Freizeit als ums Geld geht kann ich durchaus verstehen, da ich auch noch blutjung bin. Verstehe auch das konkrete Anliegen wenn's um die Weihnachtstage geht;) Danke für eure Hilfe!

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