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Urlaubsanspruch durchsetzen - aber wie?

J
Jube
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Kollegen im Betrieb, dessen Chef nimmt seine Urlaubsanträge einfach nicht an. So kann er natürlich nie nachweisen, dass er sie gestellt hatte und sie abgelehnt wurden. Wir gehen als BR jetzt an die GF, von wegen Fürsorgepflicht etc. Hat noch jemand eine Idee, wie wir dem Kollegen sonst noch helfen können?

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Community-Antworten (10)

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rosa

07.08.2007 um 17:48 Uhr

Hallo Jube!

Schließt mit eurem AG eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ab. Legt konkret fest bis wann die Urlaubsscheine vor jedem Urlaub abgeben und genehmigt sein müssen. Die Mitarbeiter müßen sich dann auch daran halten.

J
Jube

07.08.2007 um 17:53 Uhr

Haben wir schon, habe bislang noch gar nicht daran gedacht, dass der genannte Chef ja dagegen auch noch verstösst! Danke

Der betroffene Kollege hatte in zweieinhalb Jahren ganze 12 Tage Urlaub! Leider hat er sich erst jetzt an uns gewandt:

D
DocPille

07.08.2007 um 18:06 Uhr

Lassr euch doch von dem Urlaubsantrag eine Kopie geben,wenn er ihn stellt.

R
rosa

07.08.2007 um 18:38 Uhr

Jube!

Im Manteltarifvertag steht drin, wieviel Urlaub jedem im Jahr zusteht. Damit hat dein Chef auch noch gegen den Manteltarifvertrag verstossen. Ich weis nicht welcher Manteltarif für euch zuständig ist? Ich würde ihm drohen, rechtliche Schritte zu unternehmen wenn er sich nicht an die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen hält. Wenn nichts hilft, wendet Euch an die Gewerkschaft.

B
betriebsratten

07.08.2007 um 19:07 Uhr

Ein Mitglied des BR mit dem Kollegen mitgehen und die Nichtannahme bezeugen

P
pirat

07.08.2007 um 19:57 Uhr

Hier zu finden...

http://schwabo.verdi.de/ratgeber_-_recht/schoenen_urlaub_-_informationen_rund_um_den_urlaub

Auszug .... Ihren Urlaub sollten Sie in jedem Fall schriftlich beantragen. Manche Tarifverträge setzen das sogar ausdrücklich voraus. Andernfalls kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern. Das haben auch die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Kassel bestätigt. Danach ist ein Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, sich über die formalen Voraussetzungen für seine tariflichen Ansprüche zu informieren (Aktenzeichen: 9 AZR 284/93)Mitbestimmung:

Für beide Fälle gilt: kommt es zwischen Arbeitgeber und betroffenen Beschäftigten nicht zu einer Einigung, wird die Sache dem Betriebs- bzw. Personalrat vorgelegt, der über den Urlaubszeitpunkt mitbestimmen kann. Erfahrungsgemäß werden hier 80 Prozent aller Streitigkeiten beigelegt.

D
DonJohnson

07.08.2007 um 23:49 Uhr

Hallo. Bin ganz der Meinung der Vorredner. 1. der AG hat eine Fürsorgepflicht die er nachkommen muß. Der AG kann nachvollziehen, vieviel Urlaub der Kollege in den letzten Jahren genommen hat. Er macht sich einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er ihn nicht zum Urlaub "anhält" (ihr als BR im übrigen auch). Ihr solltet also schnellstens einen Beschluß fassen um dem AG auf § 104 BetrVG hinzuweisen. Dem Vorgesetzten sollet ihr zu einer Sitzung bitten und ihn darauf hinweisen, dass ihr befugt seid Abmahnungen und sogar Kündigungen auszusprechen wenn dieses grobe Fehlverhalten nciht unmittelbar abgestellt wird.

J
Jube

08.08.2007 um 10:56 Uhr

@alle, Danke, waren ein paar gute Tipps dabei, auf die ich selbst noch nicht gekommen war. Zur Info: habe gestern erfahren, dass weder der Chef, noch ein Geschäftsleiter eine Reakton darauf zeigten, dass der Kollege sie informierte, dass seit 2 Jahren eine notwendige Operation ansteht. Das ist für mich allein schon vorsätzliche Körperverletzung. Allerdings verstehe ich auch nicht, dass der Kollege sich nicht hat umgehend operieren lassen...

P
pirat

08.08.2007 um 11:09 Uhr

Don Johnson,

....Dem Vorgesetzten sollet ihr zu einer Sitzung bitten ......ihr befugt seid Abmahnungen und sogar Kündigungen auszusprechen wenn dieses grobe Fehlverhalten nciht unmittelbar abgestellt wird.....

Wer, der BR will kündigen? Wem, dem Vorgesetzten? Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.....

A
Aliosman

08.08.2007 um 13:05 Uhr

Hallo Jube,

so wie ich dich verstanden habe, hat der Kollege innerhalb der letzten 30 Monate nur 12 Tage Urlaub gehabt. Der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzter der dies zulässt handelt gesetzeswidrig und beachtet die Fürsorgepflichten gegenüber seinem Arbeitnehmer gar nicht. Ich sehe das ganze als ein grobes Fehlverhalten des Vorgesetzten. Hinzu kommt der Kollege hat keine Möglichkeit gehabt sich zu erholen. Aus diesen Gründen würde ich den Arbeitgeber klare bwz. härtere Signale setzen.

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