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Informationspflicht über das Gehalt bei Neueinstellungen ?

K
Kunz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen, in dem die Gehälter mit den Mitarbeitern frei aushandelt werden. Unser Arbeitgeber lehnt es ab, uns bei Neueinstellungen auch das Gehalt der neuen Mitarbeiter mitzuteilen. Nach seiner Meinung ist der BR nur in tarifgebundenen Unternehmen berechtigt, das Gehalt des neuen Mitarbeiters zu erfahren. Ist das richtig? Oder verschaukelt uns damit der Arbeitgeber? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

S
SSGG

07.08.2007 um 00:38 Uhr

Moin Kunz,

ein Versuch war es anscheinend seitens des AG wert, Euch die Gehaltshöhe vorzuenthalten....:-) Verschafft Euch nach §80 Abs. 2 BetrVG Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten. Üblicherweise wird das Gehalt schon in der Anhörung zur Einstellung genannt. Gib in die Suchfunktion Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten ein, und Du wirst weitere Kommentare finden.

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