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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitteilungspflicht des AG bei Neueinstellungen?

B
br-mann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, inwieweit müssen wir als Betriebsrat bei Neueinstellungen mit eingebunden werden? Wir haben bei Neueinstellungen natürlich eine Info des AG erhalten. Was muss der AG diesbezüglich mitteilen?Bei den letzten Einstellungen wurde nur mitgeteilt in welcher Funktion der neue Mitarbeiter arbeiten soll. Frage:Was muss uns mitgeteilt werden(Gehalt)? Wo kann ich das eventuell nachlesen? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

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Heini

21.11.2006 um 02:36 Uhr

Nachlesen kannst Du es unter nachstehender Adresse:

www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsratsarbeit/einstellungen

H
H.M

21.11.2006 um 09:23 Uhr

Hallo und Moin moin, Ich würde mal einen BR-Beschluß fassen und für alle BR-Mitglieder die Bücher ArbG vom DTV und Betriebsverf.Ges. Bassiskomentar vom Bund Verlag anschaffen, denn da kann man gerade solche Themen sehr gut nachlesen, wobei das BetrVG sowieso zur Fortbildung jedes BR-Mitgliedes gehört !!! Zum Fragenthema: § 99 BetrVG !!!

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