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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht - ist es Pflicht der GL den BR über Neueinstellungen zu unterrichten?

W
wonne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es Pflicht der GL den BR über Neueinstellungen bzw. über die Planung der Azubis zu unterrichten? Im Prinzip unterrichtet die GL den BR über nichts. Bei uns wird im Moment ein neues Gebäude errichtet was zur Folge hat, dass einige Abteilungen umziehen werden. Lt. Zeitungsberichten werden durch diese Maßnahme auch neue Stellen entstehen. Ist es nicht Pflicht uns darüber zu informieren? Wir erfahren alle Neuigkeiten durch die internen Buschtrommeln oder die Medien. Wo beginnt bzw. endet die Informationspflicht?

Danke und Gruß

Wonne

4.44007

Community-Antworten (7)

S
SSGG

17.01.2007 um 12:47 Uhr

siehe § 92 BetrVG

W
wonne

17.01.2007 um 14:12 Uhr

Danke für die Antwort. Fakt ist, dass die GL dem nicht nachkommt. Ich kann schlecht über Dinge nachhaken, die ich nicht erfahre. Sollte ich einen Mitarbeiter der Gewerkschaft hinzuziehen, muss es die gesamte Belegschaft ausbaden. Es gibt leider Mittel und Wege uns legal zu bestrafen, z.B. durch Streichen der Prämie. Mir sind da irgendwie die Hände gebunden,oder?

B
Benjamin

17.01.2007 um 16:43 Uhr

Du musst einfach versuchen mit der GL zu reden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, was bei euch noch nicht zu existieren scheint. Du oder Ihr solltet versuchen der GL zu erklären wie wichtig die gemeinsame Entscheidungsfindung ist und das Ihr nichts blockieren wollt. Und wie wichtig es ist noch mal den BR drüber schauen zu lassen. Ansonsten gibt es noch gesetzliche Möglichkeiten den neu eingestellten Kollegen oder Kollegin zu sperren. Dann muss euer Chef den zwar weiter bezahlen er darf aber nicht arbeiten aber das nur in ausweglosen Situationen anwenden. Versucht lieber zuerst über den Dialog zum Erfolg zu kommen, viel Glück.

W
wonne

18.01.2007 um 14:59 Uhr

@benjamin,

das hört sich toll an - ist aber leider nicht möglich, da die GL sich strickt weigert mit mir als Vorsitzender zu reden. Habe seit Mai 2 Gespräche mit ihr zu Stande gebracht. Sie setzt sich in jedem Gespräch wie ein agressives und motziges Kind dahin und schüttelt den Kopf. Egal wie logisch man argumentiert, es folgt immer ein störrisches "Nein", ohne jegliche Erklärung. Sie ist lediglich in der Lage zu drohen. Sie sagt, sie sehe sich in einem Rechtfertigungszwang vor dem BR und mit dieser Situation könne sie nicht leben. Wie soll ich vernünftig mit ihr reden wenn sie die Gespräche verweigert? Ach ja, übrigens kann sie mich nicht leiden und konnte es auch noch nie. Wird wohl auch ne Rolle spielen. Schade!

Lieben Gruß

Wonne

W
Waschbär

18.01.2007 um 15:07 Uhr

Hallo wonne,

wen Reden nichts hilft, Schriftlich ! Weil könnte sein das deine GL , dann die Verfänglichkeit erst erkennt

B
Bergmann

18.01.2007 um 22:39 Uhr

@ Wonne ,

falls kein höherer Ansprechpartner da ist , drohe mit einen RA-wenn das nichts nützt-schalte einen ein !! Meinste wie schnell eine Übereinkunft für die zukünftige Zusammenarbeit da ist !!

T
Tequilla

19.01.2007 um 09:09 Uhr

@wonne § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, 2.von technischen Anlagen, 3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder 4.der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

sollte er da auch noch den Kopf schütteln und Gespräche zu vermeiden, dann wäre der nächste Schritt ein Gespräch mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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