Informationspflicht - ist es Pflicht der GL den BR über Neueinstellungen zu unterrichten?
Hallo,
ist es Pflicht der GL den BR über Neueinstellungen bzw. über die Planung der Azubis zu unterrichten? Im Prinzip unterrichtet die GL den BR über nichts. Bei uns wird im Moment ein neues Gebäude errichtet was zur Folge hat, dass einige Abteilungen umziehen werden. Lt. Zeitungsberichten werden durch diese Maßnahme auch neue Stellen entstehen. Ist es nicht Pflicht uns darüber zu informieren? Wir erfahren alle Neuigkeiten durch die internen Buschtrommeln oder die Medien. Wo beginnt bzw. endet die Informationspflicht?
Danke und Gruß
Wonne
Community-Antworten (7)
17.01.2007 um 12:47 Uhr
siehe § 92 BetrVG
17.01.2007 um 14:12 Uhr
Danke für die Antwort. Fakt ist, dass die GL dem nicht nachkommt. Ich kann schlecht über Dinge nachhaken, die ich nicht erfahre. Sollte ich einen Mitarbeiter der Gewerkschaft hinzuziehen, muss es die gesamte Belegschaft ausbaden. Es gibt leider Mittel und Wege uns legal zu bestrafen, z.B. durch Streichen der Prämie. Mir sind da irgendwie die Hände gebunden,oder?
17.01.2007 um 16:43 Uhr
Du musst einfach versuchen mit der GL zu reden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, was bei euch noch nicht zu existieren scheint. Du oder Ihr solltet versuchen der GL zu erklären wie wichtig die gemeinsame Entscheidungsfindung ist und das Ihr nichts blockieren wollt. Und wie wichtig es ist noch mal den BR drüber schauen zu lassen. Ansonsten gibt es noch gesetzliche Möglichkeiten den neu eingestellten Kollegen oder Kollegin zu sperren. Dann muss euer Chef den zwar weiter bezahlen er darf aber nicht arbeiten aber das nur in ausweglosen Situationen anwenden. Versucht lieber zuerst über den Dialog zum Erfolg zu kommen, viel Glück.
18.01.2007 um 14:59 Uhr
@benjamin,
das hört sich toll an - ist aber leider nicht möglich, da die GL sich strickt weigert mit mir als Vorsitzender zu reden. Habe seit Mai 2 Gespräche mit ihr zu Stande gebracht. Sie setzt sich in jedem Gespräch wie ein agressives und motziges Kind dahin und schüttelt den Kopf. Egal wie logisch man argumentiert, es folgt immer ein störrisches "Nein", ohne jegliche Erklärung. Sie ist lediglich in der Lage zu drohen. Sie sagt, sie sehe sich in einem Rechtfertigungszwang vor dem BR und mit dieser Situation könne sie nicht leben. Wie soll ich vernünftig mit ihr reden wenn sie die Gespräche verweigert? Ach ja, übrigens kann sie mich nicht leiden und konnte es auch noch nie. Wird wohl auch ne Rolle spielen. Schade!
Lieben Gruß
Wonne
18.01.2007 um 15:07 Uhr
Hallo wonne,
wen Reden nichts hilft, Schriftlich ! Weil könnte sein das deine GL , dann die Verfänglichkeit erst erkennt
18.01.2007 um 22:39 Uhr
@ Wonne ,
falls kein höherer Ansprechpartner da ist , drohe mit einen RA-wenn das nichts nützt-schalte einen ein !! Meinste wie schnell eine Übereinkunft für die zukünftige Zusammenarbeit da ist !!
19.01.2007 um 09:09 Uhr
@wonne § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, 2.von technischen Anlagen, 3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder 4.der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
sollte er da auch noch den Kopf schütteln und Gespräche zu vermeiden, dann wäre der nächste Schritt ein Gespräch mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Verwandte Themen
MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich
Hallo liebe User, wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist. Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B.
Abmahnung eines Betriebratsmitglieds, Missachtung von Informationsrechten des BR
ÄlterHallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber ist schon seit geraumer Zeit der Neubau eines Gebäudes im Gespäch. Erstmals kam das Thema 2017 auf. Wirkliche Planungsaktivitäten haben aber nicht stattgefunden.
Betriebsrat/Informationspflicht/Rechtsbeistand
ÄlterHallo. Wir haben folgendes Problem. In einem Gerichtsverfahren hat uns der Arbeitgeber aufgefordert, betriebsratsinterne abwicklungen offen zu legen und den Tagesablauf eines Betriebsratmitglied
Abmahnung BR-Mitglied und Informationspflicht des AG
ÄlterLiebe Leute, ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung eines BR-Mitgliedes und der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu dieser Angelegenheit. Folgender Fall: Ein Kollege
Informationspflicht des BR - wie muss der BR die Belegschaft informieren?
ÄlterMal eine Frage zur Informationspflicht. Diesmal aus sicht eines normalen Angestelten. Wir haben in unserer Firma auch einen BR eingesetzt der auch immer wieder sitzungen hat. Leider bekomm ich als Ang