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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wochenfeiertag - Überstunden?

K
Karlos26
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,

Folgendes Problem , Schichtbetrieb , Arbeit fällt an einem Wochenfeiertag aus , weil dieser Arbeitnehmer nicht benötigt wird.

Arbeitnehmer bekommt die Stunden (nur die Stunden , keinen Feiertagszuschlag ) fortgeschrieben , jetzt fällt ein Mitarbeiter aus wegen Krankheit , der Arbeitnehmer der Frei hat soll kommen .

Frage : Sind dieses Überstunden oder normale Arbeitszeit ?

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Community-Antworten (3)

J
Jube

06.08.2007 um 13:23 Uhr

@Karlos, Wenn der AN eigentlich frei hätte, sind dies Überstunden. Dass an dem Wochenfeiertag keine Arbeit für ihn da war, hatte der AN nicht zu verschulden. Meines Erachtens nach hätte ihm auch der Feiertagszuschlag zugestanden.

E
enes

06.08.2007 um 13:44 Uhr

Wenn ihr ein TV habt schau mal da rein an sonsten ArbZG ab §10. für die nichtgeleisteten feiertagstunden stehen auch keine zulagen zu.

K
Karlos26

08.08.2007 um 12:27 Uhr

Hallo , erstmal vielen Dank für eure Antworten .

In unserm TV steht dazu nichts drin. Es geht ja eigentlich auch nicht um den Feiertagszuschlag sonder um die Überstunden bzw. Ersatzruhetag. Bei uns wird es ansonsten so gehandhabt wie es im ArbZG steht. Feiertagszuschläge nur für geleistete Std. Ausnahme Urlaub oder Krankheit.

Also ich bin der Auffassung dem AN steht ein Ersatzruhetag bzw. Überstunden zu. Für den Tag wo er arbeitet bekommt er den Feiertagszuschlag.

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