Erstellt am 30.11.2017 um 11:58 Uhr von Pjöööng
Da sollte man erstmal wissen, ob ein Tarifvertrag gilt in dem das vielleicht geregelt ist.
Falls kein Tarifvertrag gilt, begibt sich der Arbeitgeber hier aufs juristische Glatteis. Er wird dies möglicherweise verlangen können, muss dann aber Mehrarbeit vergüten.
Erstellt am 30.11.2017 um 17:58 Uhr von nicoline
Der TVöD enthielt bis zum Jahre 2012 eine lebensaltersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruches. Dagegen ist geklagt worden.
In der Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter sah das Bundesarbeitsgericht einen unmittelbaren Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Es sah keinen sachlich gerechtfertigten Grund, dass es zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr einen Differenzierung in der Anzahl der Urlaubstage geben sollte.
BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein TV eine Bestimmung enthält, dass es nur bei Teilzeitkräften erlaubt ist, den freien Tag auf einen Feiertag zu legen.
Es kann sein, dass ein TV Bestimmungen enthält, die das grundsätzlich möglich machen, oder eben keine Bestimmungen enthält, die das verhindern. Dann muss es aber für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gleichermaßen gelten, denn, das TzBfG verbietet eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter AN, wenn es keine sachlichen Gründe gibt, sie anders zu behandeln als vollzeitbeschäftigte MA.
Was sollte das für ein sachlich anerkennenswerter Grund sein?
Und dann noch das:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Feiertag-gleich-freier-Tag--f141320.html
Erstellt am 01.12.2017 um 08:43 Uhr von Meyman
Hallöchen. Wenn ein Arbeitnehmer 5 Tage (Montag bis Freitag) die Woche arbeitet, hat er 2 Tage in der Woche frei. Soweit alles klar!? Wie viele freie Tage (unter Fortzahlung des Entgeltes) hat der Arbeitnehmer, wenn der Mittwoch ein Feiertag ist?. Ich versuche es zu verstehen. Danke für fie Aufklärung
Erstellt am 01.12.2017 um 09:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein TV eine Bestimmung enthält, dass es nur bei Teilzeitkräften erlaubt ist, den freien Tag auf einen Feiertag zu legen."
Hmmmm.... Die Vollzeitkräfte haben hier doch gemäß Sachverhaltsschilderung keinen freien Tag (außer dem Sonntag) der irgendwohoin gelegt werden könnte.
Erstellt am 01.12.2017 um 09:48 Uhr von celestro
@ meyman
Wie schon gepostet: https://www.frag-einen-anwalt.de/Feiertag-gleich-freier-Tag--f141320.html
Erstellt am 01.12.2017 um 10:02 Uhr von nicoline
*Hmmmm.... Die Vollzeitkräfte haben hier doch gemäß Sachverhaltsschilderung keinen freien Tag (außer dem Sonntag) der irgendwohoin gelegt werden könnte.*
Hmmmmmm.....
Zitat pit42
Vollzeitkräfte erhalten hingegen den Wochenfeiertag plus ihren freien Tag und das generelle frei am Sonntag?
Erstellt am 01.12.2017 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Der ganze Sachverhalt ist tatsächlich mehr als unklar geschildert.
Hat die Teilzeitkraft weniger Arbeitstage pro Woche oder arbeitet sie nur verkürzt?
Erstellt am 01.12.2017 um 10:33 Uhr von Meyman
Ich halte die Informationen für unzureichend. Hatte die Mitarbeiterin immer an einem bestimmten Tag frei? z.B Donnerstag und der Feiertag fiel zufällig auf den Donnerstag, dann hat die Mitarbeiterin m.E Pech gehabt. Darf der AG den freien Tag auf Freitag verlegen, wenn Freitag Feiertag ist? das wage ich zu beweifeln.