Im konkreten Fall, geht es um eine Angestellte Teilzeitkraft im Friseurhandwerk. Laut Arbeitsvertrag hat sie eine wöchentliche Arbeitszeit von 32 h, statt der 43 h einer Vollzeitkraft. Sie stellt ihre Arbeitskraft von Montag bis Samstag zur Verfügung. Dabei ist regelmäßig der Sonntag ein freier Tag. Der zweite freie Tag kann wahlweise von Montag bis Samstag genommen werden. Nun zur eigentlichen Frage.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Teilzeitkraft an einem Wochenfeiertag wie zum Beispiel jetzt erst kürzlich der Buß- und Bettag gleichzeitig ihren freien Tag nehmen muss ohne weiteren Ausgleich? Vollzeitkräfte erhalten hingegen den Wochenfeiertag plus ihren freien Tag und das generelle frei am Sonntag?